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Sachverhalt: Aufgrund der Novellierung des BauGB im Jahr 2017 wird es erforderlich gemäß § 6a BauGB den Flächennutzungsplan mit allen Änderungen im Internet bereit zu stellen. Um dies erfüllen zu können, ist es notwendig, den Flächennutzungsplan einschließlich aller wirksamen Änderungen auf der aktuellen Plangrundlage des allgemeinen Liegenschaftskatasters in einer digital gezeichneten Version neu bekannt zu machen. Die Neubekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg. Der neu bekanntgemachte Flächennutzungsplan wird als wirksame Fassung über die Homepage der Hansestadt Lüneburg im Internet bereitgestellt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat mit Beschluss vom 15.03.2018, die Verwaltung beauftragt, den wirksamen Flächennutzungsplan einschließlich aller Änderungen gemäß § 6a BauGB als CAD-Zeichnung in das Internet einzustellen.
In den vergangenen Jahren wurde daher der wirksame Flächennutzungsplan, welcher nur in Schwarz-Weiß und analog vorlag, von den technischen Zeichnerinnen in sehr vielen Arbeitsstunden vollständig neu gezeichnet.
Die fortschreitenden Arbeitsstände der digitalen Version wurden mit dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, zwischen Januar 2019 bis Juli 2020, abgestimmt. Dabei wurde mit dem ArL vereinbart, Darstellungen und Planzeichen auf Grundlage der aktuellen Planzeichenverordnung zu vereinheitlichen. Darüber hinaus wurden Anpassungen, insbesondere an den tatsächlichen Verlauf der B 4 und B 209, vorgenommen.
Bei der Neubekanntmachung handelt es sich nicht um eine Neuaufstellung oder eine Änderung des Flächennutzungsplans, sondern um eine digitale Neuzeichnung des wirksamen Flächennutzungsplans einschließlich aller Änderungen und Anpassungen, die seit der Beschlussfassung im Jan.1981 bis zum Mai 2021 vorgenommen und genehmigt wurden. Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans stellt damit eine aktuelle digitale Fassung des wirksamen Flächennutzungsplans auf einer aktuellen Katastergrundlage dar.
Die Neubekanntmachung nach § 6 Abs. 6 BauGB hat eine rein deklaratorische Wirkung, bei der alle bisherigen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen nach § 13a BauGB berücksichtigt werden. Maßgebend ist weiterhin die Urfassung mit Änderungen und Ergänzungen.
Nachrichtlich übernommen wurden zudem FFH-Gebiete, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Sanierungsgebiete sowie oberirdische und unterirdische Leitungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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