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Vorlage - VO/9666/21  

 
 
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des Zensus 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 10 - Interner Service Bearbeiter/-in: Dittmer, Peter
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.09.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Hansestadt und Landkreis Lüneburg praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung effizienter Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung zusätzlicher finanzieller und/ oder personeller Ressourcen bei gleichzeitiger Verbesserung der Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

 

In Verfolgung dieser Zielsetzung konnten in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten realisiert werden. Als nächstes Projekt wird die erneute organisatorische Zusammenführung der Aufgaben nach dem Zensusgesetz empfohlen. Sowohl die Hansestadt als auch der Landkreis Lüneburg müssten nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) für die Erfüllung der Aufgaben des Zensusgesetzes 2022 jeweils eigene Erhebungsstellen einrichten. An die örtlichen Erhebungsstellen werden spezielle personelle, organisatorische und räumliche Anforderungen gestellt, die jede Körperschaft nur schwierig und ineffizient eigenständig erfüllen kann. Das Nds. AG ZensG 2022 hat deshalb ausdrücklich Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit eingeräumt.

 

Wie bei der letzten Zensus-Erhebung im Jahr 2011 schlagen die Hansestadt und Landkreis Lüneburg daher wieder die gemeinsame Durchführung in kommunaler Zusammenarbeit vor. Da bei der letzten Erhebung die Hansestadt Lüneburg federführend auch die Aufgaben für den Landkreis übernommen hat, wurde sich diesmal darauf verständigt, dass bei der durchzuführenden Erhebung im nächsten Jahr der Landkreis federführend auch die Aufgabe der Hansestadt Lüneburg übernimmt. Hierzu ist eine Vereinbarung abzuschließen, die die Aufgabenerfüllung und die damit verbundenen Modalitäten regelt. Die Vereinbarung bedarf nach den rechtlichen Vorgaben der Beschlussfassung durch den Rat der Hansestadt Lüneburg sowie durch den Kreistag des Landkreises Lüneburg. Anschließend ist die Zweckvereinbarung dem Nds. Landesamt für Statistik anzuzeigen.

 

Die Durchführung der Aufgaben nach dem Nds. AG ZensG 2022 beginnt ab dem 01.01.2022. Für die Durchführung der Aufgaben ist es nötig 1,5 Stellen A 10/EG 10 und soweit erforderlich bis zu zwei Stellen E 6 vorzuhalten. Davon weist die Hansestadt eine halbe Stelle A 10/EG 10 sowie bis zu eine Stelle E 6 dem Landkreis zu. Hätte jede Körperschaft für sich eine eigene Erhebungsstelle eingerichtet, hätte sie für die Leitung der Erhebungsstelle jeweils eine volle Stelle der Wertigkeit des ehemaligen gehobenen Dienstes vorsehen müssen. Durch Einsparen einer 0,5 Stelle A 10/EG 10 kann der Personalkostenaufwand reduziert werden.

Zudem ist räumlich lediglich eine gemeinsame Erhebungsstelle einzurichten, was beiden Vertragspartnern Raum- und Ausstattungskosten erspart.

 

Die Kosten für Büro- und IT-Ausstattung der Arbeitsplätze des städtischen Personals trägt die Hansestadt Lüneburg entsprechend des jeweiligen KGSt-Wertes für die jährlichen Sachkosten je Büroarbeitsplatz mit IT. Die sonstigen Sachkosten (Porto, Mietkosten etc.) werden zwischen den Vertragspartnern im Verhältnis der jeweiligen amtlichen Fallzahlen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Gesamtfallzahl abgerechnet. Die Kosten werden vom Landkreis Lüneburg vierteljährlich mit der Hansestadt Lüneburg abgerechnet.

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Zuweisungen des Landes und den Verrechnungen mit dem Landkreis die Aufgabenerfüllung ergebnisneutral erfolgen wird.

 

Weitere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Vereinbarung entnommen

werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des

Zensus 2022 bei der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Zensus 2022 (204 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des Zensus 2022 bei der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.