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Vorlage - VO/0998/04  

 
 
Betreff: Projekt Stolpersteine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
12.05.2004 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Kölner Künstler Gunter Demnig beschäftigt sich seit 1990 in seiner künstlerischen Arbeit mit dem Thema Nationalsozialsmus.

Aus dieser Arbeit heraus ist die Idee für das Projekt „Stolpersteine“ entstanden, das mittlerweile in vielen deutschen Städten darunter Berlin, Köln, Leverkusen und Hamburg genehmigt und durchgeführt wurde. Das Projekt ist bundesweit angelegt, in Niedersachsen wäre Lüneburg allerdings die erste Stadt.

 

Bei den „Stolpersteinen“ handelt es sich um Kunstobjekte zur Erinnerung an verfolgte und ermordete Menschen in den Jahren 1933 bis 1945 aus der jeweiligen Stadt.

Es werden 10 x 10 cm große Messingtafeln mit den Namen und den Lebens- und Todesdaten dieser Menschen in das Gehwegpflaster vor den Häusern, in denen sie gewohnt haben, eingelassen. Die Tafeln schließen natürlich bündig mit dem Pflaster ab, so dass der Name „Stolpersteine“ nur im übertragenen Sinne zu verstehen ist.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Lüneburg e.V. beantragen das Projekt auch nach Lüneburg zu holen und bitten die Verwaltung um entsprechende Genehmigung. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützen das Projekt ebenfalls und haben eine entsprechende Anfrage in den Verwaltungsausschuss vom 18.11.2003 eingereicht.

 

Da die technischen und rechtlichen Fragen aus Straßenbau und Stadtbildpflege hier keine Probleme aufwerfen und auch keine Kosten für die Stadt entstehen, da die Tafeln über private Patenschaften finanziert werden, steht die Verwaltung dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Da das Thema Gedenksteine im öffentlichen Raum aber immer ein sehr sensibles ist, bittet die Verwaltung den Kultur- und Partnerschaftsausschuss hier um Meinungsbildung, damit das Projekt möglichst breit von allen politischen Kräften unterstützt wird.

 

Dass die Idee nicht Allerorts nur positiv gesehen wird, zeigen folgende Beispiele.

Die Stadt Kassel lehnte das Projekt mit der Begründung ab: „Die Auswahl der Personen, die einen Stein bekommen sollen, erinnert an die Selektion an der Rampe von Auschwitz.“

 

Auch der Kunstbeirat Leipzig lehnte den Antrag ab. Begründung u.a.: „Die Stolpersteine erinnern formal und inhaltlich an den Hollywood-Boulevard in L.A.“

 

Auch die Geschichtswerkstatt Lüneburg stand dem Projekt anfangs nicht positiv gegenüber, hat aber mittlerweile die Position geändert und befürwortet die Aktion nun auch.

Die Bedenken lagen hier zum einen darin, dass der Eindruck entstehen könnte, man tritt nicht nur auf den Steinen, sondern damit auch auf den betroffenen Menschen herum.

Außerdem bestand zunächst die Vermutung, dass nur an Juden erinnert werden soll, was einen Großteil von Verfolgten (Sinti, Roma, Homosexuelle usw.) ausschließen würde. Es hat sich aber herausgestellt, dass bei entsprechender Patenschaft auch für diese Menschen ein Stolperstein angebracht wird.

 

Leider war ein direkter Kontakt mit dem Künstler bisher nicht möglich, so dass ein Modell eines Stolpersteins nicht vorgelegt werden kann.

Allerdings wird Frau Griepenkerl von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit versuchen an der Sitzung teilzunehmen und evtl. ein Abbild einer solchen Tafel mitzubringen. Sie ist auch bereit das Projekt bei Bedarf noch weiter zu erläutern und ggf.  Fragen zu beantworten.

 

Es ist auch möglich, sich per  Internet noch weiter über das Projekt zu informieren:

www.stolpersteine.com

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                15,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.    

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:               0,-

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Stolpersteine“ wird unter der Maßgabe, dass es für die Stadt Lüneburg keine Kosten mit sich bringt, genehmigt.

Über die Aufstellungsorte und den jeweiligen Text muss mit der Stadt Lüneburg Einvernehmen hergestellt werden.