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Sachverhalt:
Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag (VO/9609/21) über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ vor. Die Änderung des Bebauungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene oder benachbarte Bebauung nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 02-2021 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ überein. Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungssperre Nr. 02-2021 für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
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