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Vorlage - VO/0995/04  

 
 
Betreff: Vertrag über die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Einzelpersonen zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Stadt Lüneburg - Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung ab dem 01.07.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Kowalik, Helmut
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
28.04.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2001 wurde zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Stadt Lüneburg ein Vertrag über die Unterbringung und Betreuung von obdachlosen Einzelpersonen abgeschlossen.

Die erforderlichen Beschlussfassungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses wurden am 09.02.2001 bzw. 23.05.2001 eingeholt; dem folgten Beschlüsse des Verwaltungsausschusses am 13.02.2001 bzw. 29.05.2001.

Die Unterzeichung des Vertrages erfolgte am 01.06.2001.

Im Zusammenhang mit dieser Beschlussfassung war eine eingehende Abwägung der Vor- und Nachteile, insb. im Vergleich zu einer weiteren Erledigung der Aufgabe in unmittelbarer städtischer Regie erfolgt. Die damals tragenden Gründe gelten unverändert weiter, so dass darauf Bezug genommen wird.

 

Der Vertrag umfasste zunächst einen Zeitraum v. 01.07.2001 bis 30.06.2004. Für die Zeit ab dem 4. Geschäftsjahr (= Beginn: 01.07.2004) sind nach § 7 Abs. 7 des Vertrages die festgelegten Pauschalen nach Ablauf von jeweils 3 Jahren auf der Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen neu zu verhandeln.

 

Zeitnah wurden Gespräche mit dem Herbergsverein aufgenommen, um die Höhe der Vergütung für die Unterbringung Obdachloser neu zu vereinbaren.

Das Ergebnis ist dem Entwurf des beigefügten Vertrages und der Entgeltkalkulation zu entnehmen.

Gleichfalls beigefügt ist ein Bericht des Vereines über seine bisherige Tätigkeit in diesem Aufgabengebiet.

 

Eine Gegenüberstellung der in § 7 zu regelnden Vergütung stellt sich im einzelnen wie folgt dar:

 

Þ     1. Geschäftjahr (01.07.01 bis 30.06.02)

68.002,00 € bei 4.440 Übernachtungen

 

Þ     2. und 3. Geschäftsjahr

jeweils 51.385,00 € bei 3.350 Übernachtungen

 

Die Pauschalen entsprechen einer Pauschale von gerundet 15,34 € pro Übernachtung.

 

Þ     zusätzlich wird eine jährliche Grundpauschale von 4.602,00 € gem. § 7 Abs. 5 gewährt.

 

Nach eingehenden Verhandlungen stimmen Stadt und Verein überein, dass ab 2004 eine Erhöhung der Entgelte erforderlich wird, insbesondere da die Zahl der jährlichen Unterbringungsfälle sich anders entwickelt hat als prognostiziert und damit die ursprünglichen "Bandbreiten" überschritten werden, ohne dass dies dem Verein anzulasten wäre. Hierzu werden folgende Annahmen zugrundegelegt:

 

Þ     4. Geschäftsjahr (01.07.04 bis 30.06.05)

81.600,00 € bei 5.100 Übernachtungen

 

Þ     5. und 6. Geschäftsjahr

jeweils 61.200,00 € bei 3.825 Übernachtungen

 

Die Pauschalen entsprechen einem Betrag von gerundet 16,00 € pro Übernachtung.

 

Þ     zusätzlich soll eine jährliche Pauschale von 5.750,00 € nach Abs. 5 des Vertrages gezahlt werden.

 

Die Herabsetzung der "Zielzahlen" für das 5. und 6. Geschäftsjahr verfolgt dabei den Zweck, den Verein weiterhin anzuhalten, die Verweildauer der unterzubringenden Personen wiederum möglichst zu verkürzen und damit die Kostenentwicklung zu begrenzen.

 

Ein Vergleich der Pauschalen pro Übernachtung im 1. bis 3. Geschäftsjahr zum 4. bis 6. Geschäftsjahr ergibt eine geringfügige Erhöhung von 4,125 %, welche durch die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten und höhere Mietkosten (s. hierzu auch Pos. S 20 der Kalkulation) begründet ist.

Der zusätzliche Bedarf von knapp 20.000,00 € im laufenden Kalenderjahr lässt sich durch die unerwartet noch gestiegene Anzahl der Übernachtungen begründen. Waren es bei dem Vertragsabschluss im Jahre 2001 geschätzte 4.440 Übernachtungen, müssen nunmehr die Durchschnittswerte der vergangenen Geschäftsjahre zugrundegelegt werden. Es ist danach von 5.100 Übernachtungen auszugehen.

Bedingt durch die wachsende Anzahl von betreuten Obdachlosen steigen parallel hierzu die durchzuführenden Clearinggespräche nach § 7 Abs. 5 des Vertrages. Es erfolgt eine Anpassung von 4.602,00 € auf 5.750,00 €.

 

Die Entgelte für die Zeit ab 01.07.04 haben folgende Auswirkungen auf den Ansatz der Haushaltsstelle 43500.67810 Entgelte Unterbringung Obdachloser Herbergsverein:

 

1.  Ansatz 2004:

Ausgabe -Stand Mitte 04/04-

65.000,00 €

./.  27.993,24 €

37.006,76 €

 

abzgl. Bonus-Malus (§ 8)

3. Geschäftsjahr, geschätzt

./.  12.000,00 €

 

noch zur Verfügung

25.006,76 €

 

2.    Bedarf 01.07. - 31.12.04

(4. Geschäftsjahr, 1. u. 2. Quartal,

zzgl. Clearingpauschale anteilig)

 

 

43.675,00 €

 

·       Zusätzliche Kosten 2004

18.668,24 €

 

3.    Bedarf 2005

- 4. Geschäftsjahr, 3. u. 4. Quartal

- 5. Geschäftsjahr, 1. u. 2. Quartal

 

43.675,00 €

33.475,00 €

 

Mittelanmeldung 2005

77.150,00 €

 

4.    Bedarf 2006

(5. Geschäftsjahr, 3. u. 4. Quartal

6. Geschäftsjahr, 1. u. 2. Quartal)

 

 

66.950,00 €

 

5.    Bedarf 2007

- 6.Geschäftsjahr, 1. u. 2. Quartal

- 01.07.-31.12.07, geschätzt

 

33.475,00 €

33.475,00 €

 

 

Für die Haushaltsjahre 2005 bis 2007 erfolgen entsprechende Mittelanmeldungen.

 

Im laufenden Kalenderjahr wird zusätzlich ein Betrag von ca. 19.000,00 € benötigt; die üpl. Ausgabe wird rechtzeitig im lfd. Haushaltsjahr beantragt werden. Da die Ausgaben der Haushaltsstelle 43500.67810 mit den Einnahmen bei Haushaltsstelle 43500.11000 korrespondieren und mit Mehreinnahmen in gleicher Höhe durch Kostenbeteiligung der Bewohner oder Kostenersatz von Sozialhilfeträgern gerechnet wird, ist eine Deckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja            x (Haushaltsjahr 2004)

            Nein            x (2005 bis 2007)

            Haushaltsstelle:         43500.67810

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Bericht über die Übernahme der Unterbringung obdachloser Einzelpersonen

-          Vertragsentwurf zwischen Herbergsverein und Stadt Lüneburg

-          Kalkulation

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Herbergsverein (70 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Anlage 2 2 Vertrag- Entwurf (61 KB) PDF-Dokument (23 KB)    
Anlage 3 3 Kalkulation 2004 (30 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorliegenden Bericht des Herbergsvereines zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Verwaltungsausschuss, der Vertragsanpassung und Entgelterhöhung wie beschrieben für den Zeitraum ab 01.07.2004 bis 30.06.2007 zuzustimmen.