Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
Jahr 2001 wurde zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. und der Stadt
Lüneburg ein Vertrag über die Unterbringung und Betreuung von obdachlosen
Einzelpersonen abgeschlossen. Die erforderlichen Beschlussfassungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses wurden am 09.02.2001 bzw. 23.05.2001 eingeholt; dem folgten Beschlüsse des Verwaltungsausschusses am 13.02.2001 bzw. 29.05.2001. Die
Unterzeichung des Vertrages erfolgte am 01.06.2001. Im
Zusammenhang mit dieser Beschlussfassung war eine eingehende Abwägung der Vor-
und Nachteile, insb. im Vergleich zu einer weiteren Erledigung der Aufgabe in
unmittelbarer städtischer Regie erfolgt. Die damals tragenden Gründe gelten
unverändert weiter, so dass darauf Bezug genommen wird. Der
Vertrag umfasste zunächst einen Zeitraum v. 01.07.2001 bis 30.06.2004. Für die
Zeit ab dem 4. Geschäftsjahr (= Beginn: 01.07.2004) sind nach § 7 Abs. 7 des
Vertrages die festgelegten Pauschalen nach Ablauf von jeweils 3 Jahren auf der
Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen neu zu verhandeln. Zeitnah
wurden Gespräche mit dem Herbergsverein aufgenommen, um die Höhe der Vergütung
für die Unterbringung Obdachloser neu zu vereinbaren. Das
Ergebnis ist dem Entwurf des beigefügten Vertrages und der Entgeltkalkulation
zu entnehmen. Gleichfalls
beigefügt ist ein Bericht des Vereines über seine bisherige Tätigkeit in diesem
Aufgabengebiet. Eine
Gegenüberstellung der in § 7 zu regelnden Vergütung stellt sich im einzelnen
wie folgt dar: Þ
1.
Geschäftjahr (01.07.01 bis 30.06.02) 68.002,00 € bei 4.440 Übernachtungen Þ
2. und
3. Geschäftsjahr jeweils 51.385,00 € bei 3.350 Übernachtungen Die
Pauschalen entsprechen einer Pauschale von gerundet 15,34 € pro Übernachtung. Þ
zusätzlich
wird eine jährliche Grundpauschale von 4.602,00 € gem. § 7 Abs. 5 gewährt. Nach
eingehenden Verhandlungen stimmen Stadt und Verein überein, dass ab 2004 eine
Erhöhung der Entgelte erforderlich wird, insbesondere da die Zahl der
jährlichen Unterbringungsfälle sich anders entwickelt hat als prognostiziert
und damit die ursprünglichen "Bandbreiten" überschritten werden, ohne
dass dies dem Verein anzulasten wäre. Hierzu werden folgende Annahmen
zugrundegelegt: Þ
4.
Geschäftsjahr (01.07.04 bis 30.06.05) 81.600,00 € bei 5.100 Übernachtungen Þ
5. und
6. Geschäftsjahr jeweils 61.200,00 € bei 3.825 Übernachtungen Die
Pauschalen entsprechen einem Betrag von gerundet 16,00 € pro Übernachtung. Þ
zusätzlich
soll eine jährliche Pauschale von 5.750,00 € nach Abs. 5 des Vertrages gezahlt
werden. Die
Herabsetzung der "Zielzahlen" für das 5. und 6. Geschäftsjahr
verfolgt dabei den Zweck, den Verein weiterhin anzuhalten, die Verweildauer der
unterzubringenden Personen wiederum möglichst zu verkürzen und damit die
Kostenentwicklung zu begrenzen. Ein
Vergleich der Pauschalen pro Übernachtung im 1. bis 3. Geschäftsjahr zum 4. bis
6. Geschäftsjahr ergibt eine geringfügige Erhöhung von 4,125 %, welche durch
die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten und höhere Mietkosten (s. hierzu auch
Pos. S 20 der Kalkulation) begründet ist. Der
zusätzliche Bedarf von knapp 20.000,00 € im laufenden Kalenderjahr lässt sich
durch die unerwartet noch gestiegene Anzahl der Übernachtungen begründen. Waren
es bei dem Vertragsabschluss im Jahre 2001 geschätzte 4.440 Übernachtungen,
müssen nunmehr die Durchschnittswerte der vergangenen Geschäftsjahre
zugrundegelegt werden. Es ist danach von 5.100 Übernachtungen auszugehen. Bedingt
durch die wachsende Anzahl von betreuten Obdachlosen steigen parallel hierzu
die durchzuführenden Clearinggespräche nach § 7 Abs. 5 des Vertrages. Es
erfolgt eine Anpassung von 4.602,00 € auf 5.750,00 €. Die
Entgelte für die Zeit ab 01.07.04 haben folgende Auswirkungen auf den Ansatz
der Haushaltsstelle 43500.67810 Entgelte Unterbringung Obdachloser
Herbergsverein:
Für
die Haushaltsjahre 2005 bis 2007 erfolgen entsprechende Mittelanmeldungen. Im
laufenden Kalenderjahr wird zusätzlich ein Betrag von ca. 19.000,00 € benötigt;
die üpl. Ausgabe wird rechtzeitig im lfd. Haushaltsjahr beantragt werden. Da
die Ausgaben der Haushaltsstelle 43500.67810 mit den Einnahmen bei
Haushaltsstelle 43500.11000 korrespondieren und mit Mehreinnahmen in gleicher
Höhe durch Kostenbeteiligung der Bewohner oder Kostenersatz von
Sozialhilfeträgern gerechnet wird, ist eine Deckung der Mehrausgaben durch
Mehreinnahmen gegeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja x (Haushaltsjahr 2004) Nein x (2005 bis 2007) Haushaltsstelle: 43500.67810 Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: -
Bericht
über die Übernahme der Unterbringung obdachloser Einzelpersonen -
Vertragsentwurf
zwischen Herbergsverein und Stadt Lüneburg -
Kalkulation
Beschlussvorschlag: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorliegenden
Bericht des Herbergsvereines zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem
Verwaltungsausschuss, der Vertragsanpassung und Entgelterhöhung wie beschrieben
für den Zeitraum ab 01.07.2004 bis 30.06.2007 zuzustimmen. |
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