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Sachverhalt:
Im Kontext des Gesamtkonzeptes zur Neuaufstellung der Jugendarbeit in der Innenstadt, bereitet die Hansestadt den Abschluss eines Zuschuss- und Kooperationsvertrages mit dem Originalton Lüneburg e.V. als künftigem Betreiber des Salon Hansen in Nachfolge der Clubkulturwerke GmbH vor. Ziel ist die Etablierung von niedrigschwelligen Angeboten kultureller Jugendarbeit im Salon Hansen.
Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums für Jugendliche Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 12.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums geeignete Immobilien zu evaluieren und eine Umsetzung zur Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums für Jugendliche zu prüfen. In der Sitzung am 09.03.2021 stellte die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss den Sachstand der Planung zu einem dezentralen "Haus der Jugend" vor. Es wurde dargelegt, dass die Suche nach ausreichend großen Immobilien zur Umsetzung eines umfassenden Angebotes der verbandlichen und gruppenbezogenen Jugendarbeit unter einem Dach ausgesprochen schwierig sei. Die Verwaltung stellte als Alternative hierzu ein Konzept vor, dass eine dezentrale Jugendarbeit an verschiedenen Standorten vorsieht. Bestandteil des mit dem Stadtjugendring besprochenen Grobkonzepts ist, neben Räumen und Angeboten der verbandlichen Jugendarbeit in der Finkstraße und der Wandfärberstraße, auch ein innovativer Ansatz der kulturellen Jugendarbeit, der im Salon Hansen durch den gemeinnützigen Verein Originalton e.V. umgesetzt werden soll. Das Angebot der offenen Jugendarbeit durch die Hansestadt Lüneburg, wie es derzeit im Jugendzentrum Stadtmitte stattfindet, wird aktuell als gesonderter Baustein des Gesamtkonzepts bearbeitet. Gemäß §11 Abs. (1) und Abs. (2) SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Ganzheitliche Entwicklung eines neuen Ortes der jugendkulturellen Bildung / Kulturvermittlung Die kulturelle Jugendarbeit ist ein Schnittstellenthema der Dezernate V (Jugendarbeit) und I /FB 4 (Kulturvermittlung), weshalb eine ressortübergreifende Verbindung der Kompetenzen und Zielsetzungen durch die gemeinsame Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung wie auch des Angebotskonzepts des Originalton e.V. mit den künftigen Betreibern des Salon Hansens erfolgte. Kulturelle Bildung und Jugendarbeit ermöglicht jungen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft und fördert kognitive, emotionale und kreative Kompetenzen. Sie trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei, vermittelt Werte, fördert Urteilskraft und Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit, die Entwicklung eines ästhetischen Bewusstseins sowie die Fähigkeit zu Toleranz und sozialem Verhalten. Kulturelle Jugendarbeit und Bildung von Kindern und Jugendlichen sollte immer Bestandteil einer ganzheitlich gedachten Vermittlungsarbeit von Kultureinrichtungen und -initiativen sein, und ist insofern auch ein wichtiges Ziel der Kulturförderung der Hansestadt Lüneburg. Die Ergänzung bereits in Lüneburg bestehender Angebote, durch die Entwicklung neuer, niederschwellig zugänglicher Angebote im Salon Hansen wird bestehende Lücken im Gesamtangebot kultureller Bildung in Lüneburg schließen und dieses bereichern, und neue Akteurspartnerschaften über den Kulturbetrieb hinaus fördern. Die Etablierung eines zielgruppengerechten Ortes der kulturellen Bildung und Jugendarbeit schafft Synergieeffekte für den gesamten Kulturbetrieb in der Hansestadt, bestehende Kultureinrichtungen erhalten die Möglichkeit vor Ort niederschwellig neue Zielgruppen für ihre Kulturangebote anzusprechen. Der Verein Originalton mit seiner langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen und als neuer gemeinnütziger Betreiber des Salon Hansen bietet sich als Kooperationspartner für diese Arbeit an. In diesem Sinne schlägt die Verwaltung die Förderung der kulturellen Jugendarbeit durch die Bezuschussung des Originalton Lüneburg e.V. zur Durchführung entsprechender Angebote der kulturellen Jugendarbeit vor. Der Kooperations- und Zuschussvertrag liegt der Vorlage, ebenso wie das Konzept des Vereins zum Jugendkulturellen Kursangebot bei. Der Vertrag soll‚ rückwirkend zum 01.07.2021 zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen werden. Die geplante maximale Zuschusshöhe entspricht mit 50.000 EUR jährlich in etwa einem Drittel der vom Originalton Lüneburg e.V. kalkulierten Gesamtkosten des gemeinnützigen jugendkulturellen Angebotes des Vereins und wird aus den Haushaltsmitteln des Dezernats V zur Verfügung gestellt. Durch die klare Angebotsabgrenzung wird mit diesem Zuschuss nicht der Kulturbetrieb im Veranstaltungsbereich (Abendveranstaltungen) des Salon Hansen e.V. gefördert.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n:
Konzept Salon Hansen Kooperationsvertragsentwurf
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