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Sachverhalt: Für die Einrichtung einer Hauptberuflichen Wachbereitschaft (HWB) i. S. d. § 14 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) sind nach dem „Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg“ vom 21.05.2019 feuerwehrtechnische Mitarbeiter zur Verbesserung des Schutzzielerreichungsgrades erforderlich.
Die Feuerwehr Lüneburg soll auch weiterhin in erster Linie eine Freiwillige Feuerwehr sein, welche durch hauptberufliche Mitarbeiter entlastet und ergänzt wird. Dies ist sowohl notwendig, um die Abdeckung des Stadtgebietes durch verkürzte Ausrückzeiten sicherzustellen und die Freiwillige Feuerwehr durch Abarbeitung von Kleineinsätzen zu entlasten als auch Aufgaben, welche im Tagdienst anfallen, bewältigen zu können. Zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Personalstruktur im Hauptamt ist eine deutliche Aufstockung des derzeitigen Mitarbeiterstamms notwendig.
Unter der Überschrift "Zusammenfassung der Maßnahmen und Ausblick" kommt das Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg (vgl. VO/8481/19) zu folgendem Ergebnis:
"Im vorliegenden Feuerwehrgutachten wurde festgestellt, dass das Schutzziel in weiten Teilen des Stadtgebietes derzeit nicht uneingeschränkt zu allen Tageszeiten eingehalten werden kann. Der Erreichungsgrad ist deutlich unter einem akzeptablen Niveau. Dies ist ausdrücklich nicht der Einsatzbereitschaft, Qualifikation und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr anzulasten, welche sich auf einem außergewöhnlich hohen Niveau befinden, sondern ein grundsätzliches strukturelles Problem der Feuerwehr. Die Schutzzieleinhaltung wird zukünftig nur durch eine Anpassung der Standortstruktur gewährleistet sein können. Aufgrund der durchgeführten Auswertungen wurde die Errichtung eines ganztägig hauptberuflich besetzten Standortes "Ost" im Bereich der Theodor-Heuss-Straße vollumfänglich empfohlen. Diese Maßnahme trägt zu einer deutlichen Leistungsverbesserung der Feuerwehr als Ganzes bei und kann das Ehrenamt vor allem von Kleineinsätzen entlasten. Zusätzlich trägt die neue Wache zur Schutzzieleinhaltung in großen Bereichen des Stadtgebietes bei und das dortige Hauptamt kann auch in den durch die Freiwillige Feuerwehr fristgerecht erreichten Bereichen sinnvoll unterstützen. Die Maßnahme des ganztägig hauptberuflich besetzten Feuerwehrstandortes "Ost" würde das Schutzniveau der Lüneburger Bürger deutlich erhöhen und ist die erste größere Maßnahme, die umgesetzt werden sollte.“
Um die Personalstruktur und den Personalstamm fristgerecht erreichen zu können, sind bereits jetzt umfangreiche Personalmaßnahmen erforderlich, die im beiliegenden Personalkonzept dargestellt sind.
Das Personalkonzept wurde auf Grundlage der nachfolgenden Beschlusslage des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr vom 28.03.2019 (VO/8085/18-1 Sachstandsbericht "Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr") erarbeitet. „Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den kontinuierlichen personellen Aufwuchs an entsprechend qualifizierten Stellen im Rahmen der Haushaltsplanung kommender Jahre zu berücksichtigen, um mittelfristig am vorhandenen Standort "Mitte" ein Zweischichtmodell einführen zu können und damit den für den Betrieb eines dritten Standortes mit hauptberuflicher Besetzung im Sinne der Nr. 1 vorzubereiten."
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: noch nicht beziffert, Kosten für Ausschreibungen, Einstellungsverfahren, etc. c) an Folgekosten: Personalkosten d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: 32050 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine – die Maßnahme erhöht die Sicherheit der Hansestadt Lüneburg Anlage/n: - Personalkonzept
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt das Personalkonzept zur Kenntnis.
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