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Vorlage - VO/9567/21  

 
 
Betreff: 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
14.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
24.06.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 22.01.2019 die 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ eingeleitet.

 

Die Flächendarstellung erweitert im Wesentlichen ostseitig bereits dargestellte Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Sport" auf bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellter Fläche.

Wiederum westlich angrenzend sind Pool-Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, für die ein separates Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird. 

 

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 3,1 ha.

 

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB im Amtsblatt und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Juni/Juli 2019 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Der Umweltbericht mit Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag, in dem die Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung eingeflossen sind, hat zu Änderungen des Planungskonzeptes geführt.

 

Für den Entwurf des Flächennutzungsplanes resultierten insbesondere folgende Änderungen:

-          Konkretisierung der westlichen Geltungsbereichsgrenze

-          Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im nördlichen Geltungsbereich.

 

Zudem wurde ein Lärmgutachten erstellt, das dem Umweltbericht als Anlage beigefügt ist.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen

 

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Flächennutzungsplan – Bestand

Anlage 4 Flächennutzungsplan- Änderungsbereich

Anlage 5 Begründung

Anlage 6 Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (254 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 FNP Bestand (827 KB)      
Anlage 4 4 FNP Änderungsbereich (254 KB)      
Anlage 5 5 Begründung (1001 KB)      
Anlage 6 6 Umweltbericht (3458 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Entwurf der 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ mit neuem Geltungsbereich nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.