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Vorlage - VO/9552/21  

 
 
Betreff: Stadtsanierung: Programmverkündung 2021 des Landes Niedersachsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Hartfuß
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Hartfuß, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Teilnahme der Hansestadt Lüneburg an den Städtebauförderungsprogrammen des Landes muss in jedem Jahr bis zum 1. Juni für das darauffolgende Jahr angemeldet werden.

Für die Sanierungsgebiete „Am Weißen Turm“, „Kaltenmoor“, „Grünband Innenstadt“ und „Westliches Wasserviertel“ wurden für das Jahr 2021 innerhalb dieser Programmanmeldungen Kosten für Maßnahmen in Höhe von insgesamt 2,19 Millionen € angemeldet.

 

Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Sanierungsgebiete:

 

  1. Am Weißen Turm

210.000 €; Förderung 140.000 €, städtischer Eigenanteil 70.000 €

Vorgesehene Maßnahmen u.a.: Kosten Quartiersladen und Quartiersmanagement, Umsetzung von Teilen des Freiflächenkonzepts (Anbindung des Quartiers), Kosten des Sanierungsträgers, Verfügungsfonds.

  1. Grünband Innenstadt:

330.000 €; Förderung 220.000 €, städtischer Eigenanteil 110.000 €

Vorgesehene Maßnahmen u.a.: Erstellung von Pflegekonzepten für Grünbereiche, Erneuerung von Wegeverbindungen in Grünflächen.

  1. Kaltenmoor:

900.000 €; Förderung 600.000 €, städtischer Eigenanteil 300.000 €

Vorgesehene Maßnahmen u.a.: Kosten des Bürgertreffs, Quartiersmanagement, Verfügungsfonds, Gebäudesanierung Wilhelm-Leuschner-Straße (tlw.), Kosten des Sanierungsträgers

  1. Westliches Wasserviertel:

750.000; Förderung 500.000€, städtischer Eigenanteil 250.000 €

Vorgesehene Maßnahmen u.a.: Modernisierungsvoruntersuchungen privater Gebäude, Kosten des Sanierungsträgers, Unterstützung Privater bei der Sanierung von Gebäuden.

 

Da die Hansestadt Lüneburg einen Finanzvertrag mit dem Land Niedersachsen geschlossen hat, besteht die Möglichkeit, die Herabsetzung des Eigenanteils auf 10 % zu beantragen. Dieser Antrag wurde ebenfalls gestellt.

 

In seiner Programmverkündung für 2021 Ende April hat das Land Niedersachsen (Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz) für Lüneburg Förderungen wie folgt verkündet:

 

  1. Am Weißen Turm 189.000 €
  2. Grünband Innenstadt 297.000 €
  3. Kaltenmoor 810.000 €
  4. Westliches Wasserviertel 675.000 €

 

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dem Antrag auf Herabsetzung des städtischen Eigenanteils auf 10% stattgegeben wurde, so dass sich eine Förderung mit einer Quote von 90% zu 10% anstelle von 70% zu 30% ergibt.

 

Die hier erfolgte Programmverkündung stellt noch keinen Bewilligungsbescheid dar. Es wird in den kommenden Wochen einen Programmaufnahmebescheid vom Amt für regionale Landesentwicklung geben, der dann Grundlage für die Beantragung der Bewilligung von Fördermitteln bei der N-Bank ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n: