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Vorlage - VO/0984/04  

 
 
Betreff: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Häcklingen - An der Kiesgrube";
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Häcklingen - An der Kiesgrube" im Rahmen eines 44. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

Durch diese Änderung sollen die zurzeit im wirksamen Flächennutzungsplan noch dargestellten Flächen für die Landwirtschaft insbesondere in Wohnbauflächen umgewandelt werden, um die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen. So wird das Baugebiet um die Straßen Sonnenhang, Eichenhain, Triftweg, Am Dornbusch und Am Heidebusch arrondiert und abgeschlossen. Dem noch vorhandenen Nachfragebedarf nach Wohnbaugrundstücken kann damit nachgekommen werden. Diese Planungen werden durch die parallel durchzuführende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Häcklingen/An der Kiesgrube" konkretisiert.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die angesprochene und in der Anlage zeichnerisch dargestellte Fläche einen Teil der ehemaligen Kiesgrube Häcklingen umfasst, die bis zum Jahre 1974 wieder aufgefüllt wurde. Zwei durch die Stadt bzw. durch den Investor in Auftrag  gegebene Bodengutachten bestätigen, dass eine Bebauung mit Wohngebäuden unter geringfügigen Auflagen denkbar ist. Es ist beabsichtigt, zumindest im Bebauungsplan auf die Untergrundverhältnisse und Bodengutachten entsprechend hinzuweisen.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide  (06.02.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (21.02. bis 06.03.2002) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.01. bis 08.03.2002 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den vom Ingenieurbüro Gosch - Schreyer - Partner ausgearbeiteten Auslegungsentwurf des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht, Planentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 VO-0984-04 (501 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Häcklingen - An der Kiesgrube" nebst Entwurf des Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.