Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Am 24.05.2019 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten der Entwurf des Landschaftsplans erstmals vorgestellt.
Um dessen Inhalte der Öffentlichkeit transparent darzustellen, wurde anschließend die digitale Zugänglichkeit über die städtische Homepage und das Geoportal des Landkreises Lüneburg eingerichtet.
Außerdem wurden im Landschaftsplan auch die Ergebnisse des städtischen Klimagutachtens einbezogen. Da dies erst im September 2019 erfolgte, konnten die Daten erst danach vollumfänglich eingearbeitet werden.
Der Landschaftsplan wurde am 29.10.2019 den Ortsräten und Ortsvorständen gesondert vorgestellt.
Auf der Grundlage der gesetzlich vorgegebenen Strategischen Umweltprüfung (SUP) erfolgte im Zeitraum vom 15.11.2019 bis zum 24.01.2020 die öffentliche Auslegung des Planwerks. Zu der Auslegung sind 7 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, zwei von Naturschutzverbänden, 18 Stellungnahmen von Privaten, zwei von politischen Parteien sowie eine von der Bürgerinitiative “Grünzug West“ eingegangen. Ein Großteil der Stellungnahmen bezog sich auf die Flächen des Grünzugs West. Insbesondere wurde dabei die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Digital-Campus“ angesprochen.
Einige Stellungnahmen befassten sich mit der Vergleichbarkeit und vermeintlichen Differenzen zu Aussagen des Landschaftsrahmenplans (LRP) sowie der Vorgängerplanung. Dies wiederum auch insbesondere auf den Bereich des Grünzugs West. Andere Anregungen bezogen sich auf eine Detaillierung von Maßnahmen, die jedoch auf der Maßstabsebene des Landschaftsplans (1:10.000) nicht darstellbar sind. Die Stellungnahme des Landkreises Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde fiel weitgehend positiv aus.
Es zeigte sich, dass die Einordnung des Landschaftsplanes in die kommunale Bauleitplanung nicht eindeutig wahrgenommen wurde. Der Landschaftsplan ist ein gutachterlicher Fachplan, der keine eigene Rechtsverbindlichkeit entwickelt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Hinblick auf konstruktive Hinweise und Anregungen geprüft und in Einzelfällen in die Planung integriert.
Mit der Einladung zum Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vom 10.03.2021 sind den Ausschussmitgliedern bereits der Erläuterungsbericht, das Ziel- und Entwicklungskonzept sowie die Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus dem SUP-Verfahren zugegangen.
Das Büro EGL wird die überarbeitete Fassung des Landschaftsplans in der Sitzung vorstellen, auf die Schwerpunkte der Stellungnahmen eingehen und deren Beurteilung und Wertung erläutern
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 102 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 95.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 74000Rückstellung/77010 Produkt / Kostenträger: 551001/ 55100102 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Ergebnisse des Landschaftsplans sind als Grundlage für laufende und künftige Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.
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