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Vorlage - VO/9497/21  

 
 
Betreff: Notwendige bauliche Veränderungen zur inklusiven Beschulung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
04.05.2021 
Videokonferenz: Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Immer wieder wird bei Kindern im laufenden Schulbetrieb ein Förderbedarf festgestellt.

Aus dem Grund werden auch die städtischen Schulen bereits seit Jahren auf Barrierefreiheit umgerüstet, dazu gehören Fahrstühle und Rampen, Lärmschutz Decken und eine gute Beleuchtung.

Sobald aber ein Förderbedarf in den Bereichen „Hören“ oder „Sehen“ festgestellt wird, muss oftmals weitergehend auf den individuellen Förderbedarf des Kindes eingegangen werden.

 

Sobald der Bedarf durch den Mobilen Dienst des Landes beschrieben wurde, werden in engem Austausch zwischen Schulleitung, Mobilem Dienst und der Hansestadt Lüneburg, die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt. Dazu ist die Hansestadt Lüneburg auch verpflichtet.

In der Regel wird dann der Klassenraum des betroffenen Kindes mit weitergehendem Lärmschutz oder einer speziellen Beleuchtung ausgestattet. In einigen Fällen reichen auch mobile Lösungen (Leselampen oder Mikrophon-Anlagen) aus.

 

In der Vergangenheit haben sich die Schulen organisatorisch so aufgestellt, dass das betroffene Kind diesen umgerüsteten Klassenraum den Rest seiner Schulzeit auch behalten konnte, um die besondere Situation dort durchgängig nutzen zu können.

 

Mittlerweile hat sich die Schulorganisation, vor allem in den Gesamtschulen, aber dahingehend geändert, dass immer mehr spezialisierte Bereiche für die Jahrgänge geschaffen werden. Das geht von mehr Spielangeboten für die unteren Jahrgänge, bis zu weitergehenden Selbstlernzentren für die oberen Jahrgänge. Auch die Pausenhofgestaltung und die Zuwegung dorthin wird versucht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

 

Diese gute Entwicklung des Schullebens widerspricht aber der recht starren, oben beschriebenen bisherigen Handhabung mit speziell ausgerüsteten Räumen für Kinder mit Förderbedarf.

 

Aus dem Grund empfiehlt die Verwaltung zukünftig ein anderes, weitergehendes Konzept durchzuführen:

Sobald ein Förderbedarf „Hören“ oder „Sehen“ festgestellt wurde, wird der entsprechende Klassenraum des Kindes, wie bisher bereits praktiziert, schnellstmöglich umgerüstet.

Im Weiteren soll sukzessiv jeweils in den Sommerferien auch der Klassenraum des nächsten Jahrgangs für das Kind entsprechend umgerüstet werden.

Die Schulen müssen damit also keine organisatorischen Umstände mehr in Kauf nehmen und können den Bedürfnissen aller Kinder nach dem vorhandenen pädagogischen Schulkonzept besser gerecht werden.

Wenn dann irgendwann ein zweites Kind einen Förderbedarf „Hören“ oder „Sehen“ hat und es bereits einen dafür hergerichteten Raum gibt, ist die Schule natürlich dazu angehalten diesen bereits vorhandenen Raum in der entsprechenden Jahrgangsstufe auch dafür zu nutzen.

 

Diese neue Herangehensweise bezieht sich rein auf bauliche Lösungen im Klassenraum.

Sollte der Förderbedarf durch mobile Lösungen ausgeglichen werden können, muss das entsprechende Gerät weiterhin nur einmal angeschafft werden und begleitet das Kind durch die verschiedenen Jahrgänge.

 

Es kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe zu den tatsächlich anfallenden Kosten gemacht werden, da die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf nicht absehbar ist. In den letzten Jahren waren es zwischen 0 und 4 Kinder pro Schuljahr, für die bauliche Veränderungen in Klassenräumen vorgenommen werden mussten.

Dabei liegen die durchschnittlichen Baukosten für die Anpassung eines Raums an den Förderbedarf „Sehen“ bei ca. 6.000,- €, für den Förderbedarf „Hören“ zwischen 3.000,- bis 6.000,- €. Diese Kosten konnten aufgrund der geringen Anzahl bislang aus dem Schulinvestitionsprogramm (01-243-002) durch die Gebäudewirtschaft finanziert werden. Hier sollte nun aber eine Anpassung der Haushaltsansätze zum nächsten Haushaltsplan geprüft werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,- 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: laut Sachverhalt 

c)  an Folgekosten:  laut Sachverhalt 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt das neue Konzept der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt den Haushaltsansatz für das Schulinvestitionsprogramm zum Haushalt 2022 und in den folgenden Jahren entsprechend der Entwicklung in diesem Bereich anzupassen.