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Vorlage - VO/0981/04  

 
 
Betreff: Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über eine jährliche Zuwendung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
28.04.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach sog. Budgetvereinbarungen zwischen der Stadt Lüneburg und freien Wohlfahrtsverbänden und karitativen Institutionen abgeschlossen.

Für den jeweiligen Aufgabenträger entsteht hierdurch für einen bestimmten Zeitraum Planungssicherheit. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass der Abschluss eines Vertrages zu erheblicher Verwaltungsvereinfachung beiträgt.

 

Bislang bestanden auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse des Sozial- und Gesundheitsausschusses folgende vertraglichen Vereinbarungen:

  • AWO Kreisverband
  • DPWV
  • Ev.-Luth. Kirchenkreis/Kirchenkreisamt
  • Frauen helfen Frauen e.V.

 

Nunmehr wird vorgeschlagen, auch mit dem Behindertenbeirat eine Budgetierungsvereinbarung für die Dauer von drei Jahren abzuschließen.

 

In der Vergangenheit wurden dem Behindertenbeirat regelmäßig aufgrund einzelner Anträge eine Einzelbezuschussung gewährt. Begonnen wurde mit der Bezuschussung im Jahr 1995, ein Jahr nach Erstellen einer gemeinsamen Richtlinie zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg und dem Behindertenbeirat über die Bildung und Tätigkeit des gemeinsamen Behindertenbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg.

Die Arbeit des Behindertenbeirates ist segensreich und sollte - auch vor dem Hintergrund des als Bundesrecht bereits geltenden, in Niedersachsen in der Diskussion stehenden Gleichstellungsgesetzes - auch zukünftig sichergestellt werden.

Um eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten ist vorgesehen, den bisherigen Zuschuss auf einige Zeit festzuschreiben, insbesondere weil der Behindertenbeirat beabsichtigt, einen Geschäfts- und Beratungsraum anzumieten und hierfür Planungssicherheit braucht.

Seitens des Behindertenbeirates wurde für das laufende Kalenderjahr ein Zuschuss i.H.v. 1.000,-- € beantragt.

 

Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag zunächst für 3 Jahre vertraglich abzusichern. Der Betrag soll im Wesentlichen für folgende Aufwendungen verwandt werden:

Ÿ         Geschäftsbedarf

Ÿ         Bürokraft

Ÿ         Fahrtkosten

Ÿ         Betriebskosten des Beirates

Ÿ         Anmietung eines Raumes

 

Weitere Anträge auf Bezuschussung werden für die Laufzeit der Vereinbarung ausgeschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50.- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 2004, 2005 und 2006 jeweils 1000.- €   

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja             X

            Nein    

            Haushaltsstelle:         43300.71800 Einrichtungen für Behinderte

            Haushaltsjahr:           2004

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Budgetvereinbarung mit dem Behindertenbeirat

Anlagen: Budgetvereinbarung mit dem Behindertenbeirat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Budgetvereinbarung mit Behindertenbeirat (33 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses empfehlen dem Verwaltungsausschuss der als Anlage beigefügte Budgetvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Lüneburg zuzustimmen.