Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In
der Vergangenheit wurden bereits mehrfach sog. Budgetvereinbarungen zwischen
der Stadt Lüneburg und freien Wohlfahrtsverbänden und karitativen Institutionen
abgeschlossen. Für den jeweiligen Aufgabenträger entsteht hierdurch für einen bestimmten Zeitraum Planungssicherheit. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass der Abschluss eines Vertrages zu erheblicher Verwaltungsvereinfachung beiträgt. Bislang bestanden auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse des Sozial- und Gesundheitsausschusses folgende vertraglichen Vereinbarungen:
Nunmehr
wird vorgeschlagen, auch mit dem Behindertenbeirat eine
Budgetierungsvereinbarung für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. In
der Vergangenheit wurden dem Behindertenbeirat regelmäßig aufgrund einzelner
Anträge eine Einzelbezuschussung gewährt. Begonnen wurde mit der Bezuschussung
im Jahr 1995, ein Jahr nach Erstellen einer gemeinsamen Richtlinie zwischen
Stadt und Landkreis Lüneburg und dem Behindertenbeirat über die Bildung und
Tätigkeit des gemeinsamen Behindertenbeirates für Stadt und Landkreis Lüneburg. Die
Arbeit des Behindertenbeirates ist segensreich und sollte - auch vor dem
Hintergrund des als Bundesrecht bereits geltenden, in Niedersachsen in der
Diskussion stehenden Gleichstellungsgesetzes - auch zukünftig sichergestellt
werden. Um
eine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten ist vorgesehen, den bisherigen
Zuschuss auf einige Zeit festzuschreiben, insbesondere weil der
Behindertenbeirat beabsichtigt, einen Geschäfts- und Beratungsraum anzumieten
und hierfür Planungssicherheit braucht. Seitens
des Behindertenbeirates wurde für das laufende Kalenderjahr ein Zuschuss i.H.v.
1.000,-- € beantragt. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag zunächst für 3 Jahre vertraglich abzusichern. Der Betrag soll im Wesentlichen für folgende Aufwendungen verwandt werden:
Geschäftsbedarf
Bürokraft
Fahrtkosten
Betriebskosten
des Beirates
Anmietung
eines Raumes Weitere
Anträge auf Bezuschussung werden für die Laufzeit der Vereinbarung
ausgeschlossen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50.- € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten:
2004, 2005 und 2006 jeweils 1000.- € d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle: 43300.71800 Einrichtungen für
Behinderte Haushaltsjahr: 2004 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Budgetvereinbarung mit dem
Behindertenbeirat
Beschlussvorschlag: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses empfehlen dem
Verwaltungsausschuss der als Anlage beigefügte Budgetvereinbarung zwischen dem
Behindertenbeirat und der Stadt Lüneburg zuzustimmen. |
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