Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: In seiner 79. Sitzung am 29.05.2001 hat der VA nach
vorangegangener ausführlicher Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss
beschlossen, dass mit dem Deutschen Dienstleistungszentrum GmbH (DDG) mit Sitz
in Essen ein Vertrag über die Rechnungsprüfung und Abrechnung der
Krankenhilfekosten für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber zu schließen ist. Auf Grundlage des VA-Beschlusses wurde mit Datum vom
05.09.2001 ein entsprechender Vertrag mit der DDG geschlossen und seit dem
01.10.2001 die Rechnungsüberprüfung und Abrechnung der Krankenhilfekosten durch
die DDG durchgeführt. Mit dieser Zusammenarbeit wurden folgende Ziele verbunden:
Durch den Fachbereich 5 werden der DDG 14-tägig die
Datensätze der Hilfeempfänger, für die gemäß entsprechender Rechtsnorm (BSHG,
AsylbLG) Krankenhilfe geleistet werden muss, per gesicherter und
verschlüsselter E-Mail zugeleitet. Die DDG rechnet monatlich im Nachhinein mit der Stadt
Lüneburg ab. Sämtliche Abrechnungsdaten werden in das
Sozialhilfeverfahren "LÄMMkom“ eingelesen und ohne manuelle
Nachbearbeitung aus diesem zahlbar gemacht. In
der Zeit vom 01.10.2001 - 29.02.2004 (29 Monate) wurden bislang 34.560,15 € an
Vergütungen an die DDG geleistet. Das entspricht im Monatsdurchschnitt 1.191,73
€. Seit dem 01.01.2004 wurde auf Verlangen des Vertragspartners
die Vergütung an die DDG dahingehend verändert, dass monatlich für 2
Abrechnungsparameter ein Mindesthonorar in Höhe von 1.047,62 € zzgl.
Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Vorher wurden diese Abrechnungsparameter mit
1,2% vom Bruttoumsatzvolumen abgerechnet. Die mit dem Vertragsabschluss verbundenen Ziele konnten bis
Ende 2003 realisiert werden. Zwar belässt auch die Bearbeitung durch Fa. DDG
bei der Stadt noch (geringe) Zeitanteile für administrative und hoheitliche
Arbeiten, die nicht übertragen werden konnten (z. B. Bearbeitung
"unklarer“ Fälle, Auseinandersetzungen mit Leistungserbringern in Fällen,
in denen DDG in Rechnung gestellte Leistungen kürzen muss). Diese Zeitanteile
sind jedoch deutlich reduziert und belaufen sich auf geschätzt ca. 3 Stunden je
Woche. Eine genaue oder weitergehende Quantifizierung von
Einsparungen ist jedoch aufgrund der bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses
in 2001 ausgeführten und bis heute fortgeltenden Gründe nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die
gesetzlichen Krankenkassen für die ihnen im Rahmen des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) übertragenen Aufgaben 5% (!)
Verwaltungskosten auf das Umsatzvolumen geltend machen. Des weiteren werden die
Krankenkassen voraussichtlich die Abrechnungsunterlagen vorerst nicht durch
Datenübermittlung, sondern nur in Papierform zur Verfügung stellen,
damit wird für einen Großteil der Fälle die o.g. Verbesserung der internen
Abläufe und der Personalkosteneinsparung leider wieder zunichte gemacht; dies
ist aufgrund der neuen Rechtslage aber unvermeidlich. Für die Stadt Lüneburg ist die Zusammenarbeit mit der DDG
trotz des Inkrafttretens des GMG zum 01.01.2004 auch weiterhin erforderlich, da
nicht alle Hilfeempfänger einen Anspruch auf Übernahme der Krankenbehandlung
durch die gesetzlichen Krankenkassen haben. Zur Rechtslage nach dem neuen GMG
und den (überwundenen) praktischen Anlaufschwierigkeiten Ende 2003/Anfang 2004
wird in der Sitzung ergänzend vorgetragen.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird bereits seit dem 01.01.2004 im Rahmen des GMG krankenversichert und die Krankenhilfekosten nicht mit der DDG, sondern direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Durch die Einführung des SGB II und der damit verbundenen
Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich für den
Personenkreis der bisherigen BSHG-Empfänger lediglich eine Status-Verschiebung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 30 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |