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Vorlage - VO/9449/21  

 
 
Betreff: Start-up Förderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Marbach
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Marbach, Steffi
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Kenntnisnahme
22.03.2021 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) hat in seiner letzten Sitzung (Videokonferenz) am 02.03.2021 u.a. über Fördermöglichkeiten für Start-ups beraten.

 

  1. Start-up-Booster (2022-2025)

 

Digitale Informationen sind die Basis für immer schneller stattfindende Innovationszyklen, welche insbesondere durch junge, dynamische Start-ups angetrieben werden. Diese jungen, innovativen Unternehmen verfügen über ein überdurchschnittliches Wachstumspotential.  Daher sind Startups auch für die Entwicklung eines zukunftsorientierten Wirtschaftsstandorts von besonderer Bedeutung. Sie schaffen neue, zukunftssichere Arbeitsplätze mit einer hohen Wertschöpfung und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Wirtschaft.

 

Deshalb unterstützt das Land Niedersachsen Start-ups seit 2017 durch den flächendeckenden Aufbau von Start-up-Zentren und seit 2019 auch durch Bereitstellung zusätzlicher Gründerstipendien.

 

Auf Basis ihres Wettbewerbsbeitrags hat die WLG ein regionales Start-up-Zentrum (Elevator LG) aufgebaut und führt diese Arbeit mit Unterstützung einer Förderung durch das Landes Niedersachsen (50% des Gesamtbudgets) bis Ende 2022 fort. Es hat regional zu einer Verstärkung der Entwicklung in diesem Bereich geführt.

 

Ob und wie schnell die Entwicklungsziele eines Start-ups erreicht werden, hängt wesentlich von der Ausgestaltung der Finanzierung ab. Unabhängig vom jeweiligen Einzelfall spielt dabei die Eigenkapitalausstattung eine entscheidende Rolle. Sie dient in einer frühen Phase der Unternehmensentwicklung, in der Aufwand und Ertrag weit auseinanderliegen können, als eine an das Unternehmen gebundene Haftungsmasse. Ist diese unzureichend, gelingt es kaum, öffentliche Fördermittel für Entwicklungsvorhaben oder Fremdfinanzierungen (Darlehen) in ein Finanzierungskonzept einzubinden.

 

Deshalb schlagen Stadt und Landkreis vor, in Ergänzung der Aktivitäten der WLG im Rahmen des Elevator LG, ein öffentlich finanziertes, regionales Förderprogramm aufzulegen. Das Programm wird die Entwicklung von Start-ups in der Region Lüneburg kurzfristig unterstützen. Dies ist deshalb sinnvoll, weil gegenwärtig durch die Pandemie und die damit einhergehende wirtschaftliche Unsicherheit eine abnehmende Bereitschaft privater Investoren zu verzeichnen ist, sich an neu gegründeten Start-ups zu beteiligen.

 

Durch die COVID-19 Krise entsteht derzeit ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf bei ca. 3/4 der bereits bestehenden Start-ups. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch in den Jahren 2021-2025 fortsetzt. Insofern ist es sinnvoll mit der Förderrichtlinie (siehe Anlage), Start-ups in der Region Lüneburg zu stärken und besonders innovative und technologiebasierte Geschäftsmodelle mit Zuschüssen von bis zu 75.000 € in der Startphase zu unterstützen.

 

Stadt und Landkreis übernehmen die Finanzierung des Start-up-Boosters für 2022-2025 in Höhe von 1 Mio. Euro zu je 50%:

 

 

2021/2022

 

2023

2024

2025

Stadt

 

200 T€

100 T€

100 T€

100 T€

Landkreis

 

200 T€

100 T€

100 T€

100 T€

 

Diese Zuschüsse wirken wie Eigenkapital. Sie erhöhen die Chance schneller zu einem mittelfristigen Finanzierungskonzept zu kommen, dass weiteres Wachstum ermöglicht. Das Förderprogramm soll kurzfristig umgesetzt werden. 

 

Die Prüfung der formalen und inhaltlichen Anforderungen an einen Zuwendungsempfänger und die Auswahl geeigneter Förderfälle übernimmt die WLG.

 

Sie erstellt eine Entscheidungsvorlage, auf deren Grundlage über die individuelle Förderwürdigkeit und -höhe, nach Befassung in einem Projektbeirat, entschieden wird.

 

Die Berufung des Projektbeirats erfolgt durch den Rat der Hansestadt Lüneburg und den Kreistag des Landkreises Lüneburg.

 

 

Vorschlag für die Besetzung des Beirates „Start-up-Booster“:

 

  • 1 Sitz – Kreistag des Landkreises Lüneburg
  • 1 Sitz – Hauptverwaltungsbeamte/r Landkreis Lüneburg (derzeit auch AR Vors.)
  • 1 Sitz – Rat der Hansestadt Lüneburg
  • 1 Sitz – Hauptverwaltungsbeamte/r Hansestadt Lüneburg
  • 1 Sitz – Sparkasse Lüneburg (alleinige Gesellschafterin der WLG)
  • 1 Sitz – Leuphana Universität
  • 1 Sitz – Vorsitzende/r Beirat Elevator Lüneburg
  • 1 Sitz – AR Vorsitzende/r WLG

 

 

Für die Aufgaben der WLG im Zusammenhang mit der Abwicklung des Förderprogramms entstehen bis zum Ende des Jahres 2022 keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits über deren Aktivitäten im Rahmen des Elevator LG abgedeckt sind. Damit stehen die Mittel im Förderprogramm vollständig für die Unterstützung wachstumsorientierter Start-ups zur Verfügung.

 

 

  1. Regionaler Start- und Wachstumsfonds

 

Zur Verstetigung der Wachstumsförderung wurde im Aufsichtsrat die Gründung eines Start- und Wachstumsfonds für die Region Lüneburg erörtert. Der Fonds kann sowohl Start-ups als auch etablierte, wachstumsorientierte Unternehmen der Region, in ihrer Entwicklung unterstützen. Zugleich ist der Fonds ein Marketing- und Ansiedlungsinstrument, um den Technologie- und Mittelstandsstandort Lüneburg zu stärken.

 

Am Ende der sechsmonatigen Betreuungs- und Unterstützungsphase im Elevator Lüneburg existiert ein Prototyp und das Geschäftsmodell eines Start-ups ist größenteils entwickelt und zum Teil erprobt, der Weg bis zur Markteinführung z.B. durch technische Zulassungsverfahren, den Aufbau eines Vertriebsnetzes oder die Akquisition von Kunden oftmals noch weit und die verfügbaren Budgets reichen häufig nicht aus. Der für die Weiterentwicklung notwendige Kapitalbedarf (i.d.R. 50.000 bis 500.000 Euro) könnte im Anschluss durch die Finanzierungsmöglichkeiten eines Start- und Wachstumsfonds erbracht werden.

 

Finanzierungsengpässe können auch in späteren Unternehmensphasen auftreten. Sie entstehen dann, wenn hohe Entwicklungsaufwendungen für die Neu- oder Weiterentwicklung von Produkten und Verfahren nicht zeitnah durch zusätzliche Einnahmen gedeckt werden können. Insofern hängt auch hier eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung häufig von einer raschen Marktdurchdringung in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld ab. Auch in diesem Fall kann ein Start- und Wachstumsfonds zu einem wichtigen, zeitlich befristeten Element der Gesamtfinanzierung werden.

 

Die Bereitstellung von Beteiligungskapital wird damit zum Schlüssel für die Entwicklung einer lebhaften Start-up-Kultur und für die weitere Standortentwicklung. Hierfür sind ein langfristiger Ansatz, eine Partnerschaft zwischen öffentlichen Förderstrukturen und privaten Investoren sowie ein erfahrenes Management wichtige Erfolgskriterien.

 

Wenn es gelingt einen Start- und Wachstumsfonds in der Region Lüneburg zu etablieren, der als öffentlich-privater Mischfonds beihilfefrei agieren kann und dessen Beteiligungsentscheidungen nicht von der öffentlichen Seite dominiert werden, dann eröffnet das eine Chance zum Aufbau eines revolvierenden Fonds, der regionale Entwicklungsinteressen unterstützt und private Renditeerwartungen erfüllt.

 

Sollte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) bzw. die NBank bereit sein, sich am Aufbau des Start- und Wachstumsfonds mit bis zu 50% des Fondsvolumens (langfristig bis zu 20 Mio. Euro) zu beteiligen, dann entstünde dadurch eine Hebelwirkung, die nicht nur den wirtschaftlichen Erfolg des Fonds selbst unterstützt, sondern auch neue Formen der Zusammenarbeit und Selbstorganisation in der Region initiiert.

 

Gleichzeitig könnte der Start- und Wachstumsfonds zu einem zentralen Element der Zusammenarbeit in der südlichen Metropolregion Hamburg werden.

 

Die erforderliche Gegenfinanzierung aus der Region Lüneburg in Höhe von bis zu 7,5 Mio. Euro ist zurzeit nicht realisierbar. Gespräche mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, der Sparkasse Lüneburg und regionalen Unternehmen werden von Landrat und Oberbürgermeister geführt.

 

Zu dem Start-up-Booster und dem regionalen Start- und Wachstumsfonds wird Herr Enkelmann, Geschäftsführer der WLG, in der Sitzung vortragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 200 T€ in 2021/22, danach je 100 T€ 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Förderrichtlinie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinienentwurf_Startup-Booster (110 KB)