Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
1. FFH-Gebiete: Das größte Schutzgebietsnetz der Welt, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu schützen, ist das Netzwerk „Natura 2000“ der Europäischen Union. Die rechtlichen Grundlagen für Auswahl, Einrichtung und Management der großräumigen Schutzgebiete und für zusätzliche Anforderungen hinsichtlich streng geschützter Arten bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 (FFH-Richtlinie: Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) und die EU-Vogelschutzrichtlinie. In FFH-Gebieten sollen ortsspezifische Lebensräume und Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt werden. Es gibt in Europa 250 verschiedene zu schützende Lebensraumtypen. Bezüglich der Arten sind gemäß der FFH-Richtlinie in Niedersachsen 70 von insgesamt 400 verschiedenen, besonders zu schützenden Arten gelistet. FFH-Gebiete sind über ihre Fläche durch Rechtssetzung zu sichern, in der Regel als Naturschutzgebiete. Durch die zuständigen Naturschutzbehörden sind Managementpläne zu erarbeiten. Managementpläne dienen der Konkretisierung von Zielen zur Erhaltung und Entwicklung eines FFH-Gebietes. Im Gegensatz zu einem Naturschutzgebiet haben sie nicht den Charakter einer Verordnung. Sie sind jedoch bei allen räumlichen Planungen zu berücksichtigen.
2. FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“: Im Stadtgebiet befindet sich ein Teil des FFH-Gebietes Nr. 71 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Das Gebiet Nr. 71 erstreckt sich von Teilen des Quellbereiches der Ilmenau im nördlichen Kreis Celle über den Kreis Uelzen bis zur Mündung des Neetzekanals in die Ilmenau im Landkreis Lüneburg (Plan s. Anlage 1). Die Nebenbäche im Stadtgebiet sind der Osterbach (Böhmsholz), der Hasenburger Bach und die drei Bäche im Tiergarten (Ordau, Göxer Bach und der Unterlauf des Lausebaches). Im Stadtgebiet ist das FFH-Gebiet teilweise durch die beiden Naturschutzgebiete „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“ und „Hasenburger Bachtal“ rechtlich gesichert, beide 2007 durch den damals zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) verordnet. Fachliche Grundlage für die Unterschutzstellungen war eine Kartierung des FFH-Gebietes aus dem Jahr 2003.
3. Managementpläne: In Managementplänen sind verpflichtende und freiwillige Maßnahmen zu beschreiben.
Verpflichtend sind Erhaltungsmaßnahmen (Qualität und Flächengröße erhalten, insbesondere Pflegemaßnahmen wie Entkusseln, Beweidung) und Wiederherstellungsmaßnahmen (präventive Maßnahmen gegen Störungen, Wiederherstellungspflicht bei Verstößen).
Freiwillig sind Entwicklungsmaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen, Maßnahmen für weitere Arten und Biotope, Vergrößerung der Fläche). Entwicklungsmaßnahmen können zum Teil gefördert werden. Die Erstellung von Managementplänen bedarf rechtlich keiner Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Pläne sind gleichwohl zu veröffentlichen.
4. Beteiligung der Hansestadt Lüneburg: Am 08.03.2019 hat der Landkreis Lüneburg der Hansestadt Lüneburg einen ersten Entwurf des zu erstellenden Managementplanes übergeben mit der Bitte um Stellungnahme.
Am 13.03.2019 hat die Verwaltung dazu im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgetragen (VO/8274/19). Es wurde ein dreiteiliger Beschluss gefasst:
Am 03.12.2020 wurde der Hansestadt Lüneburg der abschließende Entwurf des Managementplanes zugesandt mit der Bitte, bis zum 31.01.2021 gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf des Managementplanes kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
http://geo.lklg.net/terraweb_openlayers/login-ol.htm?login=ffh_map&mobil=false&size=mittel&mapWidth=1862&mapHeight=608
Am 31.01.2021 hat die Hansestadt Lüneburg eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 2).
Gemäß dem Beschluss vom 13.03.2019 wird in der Sitzung der Landkreis, die Untere Naturschutzbehörde, zum Thema „FFH-Managementplanung“ vortragen.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:100,-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle:31000/31020 Produkt / Kostenträger:552001/55200103 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage1: Übersicht FFH-Gebiet Anlage 2: Stellungnahme zum FFH-Managementplan
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