Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/9397/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
22.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.03.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des Hanseviertels, zwischen Lübecker Straße und Bleckeder Landstraße. Der wesentliche Teil des Plangebiets wird aktuell als Parkplatz für das umliegende Behördenzentrum genutzt. Das Plangebiet ist der einzig verbleibende Teil des Hanseviertels, der noch nicht vom Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans erfasst wird. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit allein nach den Vorschriften des § 34 BauGB.

Damit die Hansestadt Lüneburg die städtebauliche Entwicklung und Ordnung auf den betreffenden Grundstücksflächen regeln kann, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Mithilfe des Bebauungsplans sollen die Rahmenbedingungen für eine einheitliche und grundstücksübergreifend abgestimmte Bebauungsstruktur geschaffen sowie vor dem Hintergrund der gemäß Stadtklimaanalyse bioklimatisch besonders angespannten Situation angemessen dimensionierte Grün- und Freiflächenstrukturen gesichert werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der besonderen städtebaulichen Situation der Grundstücksflächen als Haupteingangstor zum Hanseviertel und den damit verbundenen Gestaltungsansprüchen Rechnung getragen werden.

Der aufzustellende Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 BauGB und kann demnach als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung sowie im Rahmen der Auslegungsbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB davon, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Auch eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 a BauGB nach Verfahrensabschluss ist nicht erforderlich.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlagen:

1) Plangeltungsbereich

2) Verfahrensablauf

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geltungsbereich (287 KB)      
Anlage 1 2 Verfahrensablauf (95 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet nördlich der Adolph-Kolping-Straße, östlich der Rabensteinstraße 24 - 46, südlich der Verbrauchermärkte an der Lübecker Straße und westlich der Horst-Nickel-Straße einschließlich der Grundstücke Horst-Nickel-Straße 4 und 6 wird der Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich ferner aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet

- Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.