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Vorlage - VO/9375/21  

 
 
Betreff: Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs über die überörtliche Prüfung der Fraktionszuwendungen der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
03.02.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.02.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 30.09.2019 bis zum 18.10.2019 eine überörtliche Prüfung gem. §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) bei der Hansestadt Lüneburg durchgeführt.

Die Prüfungsdurchführung ist der Hansestadt Lüneburg mit Schreiben vom 09.08.2019 angekündigt worden.

 

Gegenstand der Prüfung war die Gewährung, Verwendung und Nachweisführung der Fraktionszuwendungen der Jahre 2017 und 2018.

 

Ziel der Prüfung war, Art und Umfang der gewährten Fraktionszuwendungen, die zugehörigen Regelungen, den Nachweis und die Prüfung der Mittelverwendung zu vergleichen und mögliche Fehler aufzuzeigen.

 

Geprüft wurden drei kreisfreie, fünf große selbstständige sowie zwei Städte mit Sonderstatus.

 

 

Die abschließende Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 30.10.2020 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Positiv herausgestellt wird die von der Hansestadt Lüneburg erarbeitete Richtlinie über die ordnungsgemäße Verwendung der Fraktionskostenzuschüsse (Tz. 91, 95).

 

 

Zudem entspricht die Praxis der Hansestadt Lüneburg, z. B. zu/ r

 

-          Regelung der Nachweisführung (Tz. 99 ff.)

-          Regelung der Prüfung (Tz. 106 ff.)

-          Nachweis der Verwendung (Tz. 116 ff.)

-          Prüfung der Verwendungsnachweise (Tz. 128 ff.)

-          Prüfung der Belege (Tz 132 ff.)

-          Rückforderung nicht verausgabter (Tz. 137 ff.) Mittel

-          Rückforderung nicht zweckentsprechend verwendeter (Tz. 142 ff.) Mittel

 

hiernach den Empfehlungen, welche der Niedersächsische Landesrechnungshof ausspricht.

 

 

 

Die Hinweise des Niedersächsischen Landesrechnungshofs u.a. zur

 

-          Klarstellenden Regelung zur Übertragung von Haushaltsmitteln (Tz. 111 f.) und

 

-          Generellen Unzulässigkeit der Bewirtung von Fraktionsmitgliedern bei Klausurtagungen (Tz. 180), da diese bereits über die Aufwandsentschädigung an die Ratsmitglieder abgegolten sei

 

werden zu Beginn der nächsten Wahlperiode abgewogen.

 

Die Zahlung von Zuwendungen bei Gruppenbildung ist für die nächste Wahlperiode entsprechend der kommunalrechtllichen Vorgaben anzupassen (Tz. 84 ff.). Bildet sich eine Gruppe, so ist die Zuwendung nicht an die daran beteiligten Fraktionen, sondern an die Gruppe zu zahlen, da die Fraktionen nach dem Zusammenschluss nicht weiter fortbestehen.

 

 

 

Seitens der Hansestadt Lüneburg wurde anlässlich der Übersendung des Entwurfes der Prüfungsmitteilung darauf hingewiesen, dass die Tabelle zu Tz. 37 (Kosten der Geschäftsführung/ Personal/ Geschäftsräume) sowie die Grafiken zu Tz. 48 und Tz. 60 irreführend sind, da diese den Schluss zulassen, dass Aufwendungen der Fraktionen für Personal und Geschäftsräume von der Hansestadt Lüneburg nicht übernommen würden.

Die erbetene Klarstellung blieb in der Endfassung der Prüfungsmitteilung aus.

 

Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 30.10.2020 ist gem. § 5 Abs. 1 und 2 NKPG dem Hauptorgan der kommunalen Körperschaft bekannt zu geben und nach Bekanntgabe an sieben Werktagen öffentlich auszulegen und die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:     130,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.     ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:     ---

c)  an Folgekosten:     --- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 XJa

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 01020 Büro des Oberbürgermeisters 

 Produkt / Kostenträger: 11101503 Ratsangelegenheiten

 Haushaltsjahr:     2021 

 

e)  mögliche Einnahmen:     ---

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Anlage/n:

Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsmitteilung Nds. Landesrechnungshof (5385 KB)