Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Herr Heiko Dörbaum hat das Amt des Ortsvorstehers in der Ortschaft Ebensberg mit Schreiben vom 02.12.2020 niedergelegt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat somit gemäß § 96 Abs. 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode eine Ortsvorsteherin/ einen Ortsvorsteher sowie dessen Stellvertretung zu bestimmen.
Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl zum Rat die meisten Stimmen erhalten hat.
Nach dem Wahlergebnis ist für die Ortschaft Ebensberg die SPD-Fraktion berechtigt, die Nachfolge für Herrn Heiko Dörbaum vorzuschlagen.
Mit Schreiben vom 06.12.2020 hat die SPD-Fraktion dem Rat der Hansestadt Lüneburg Herrn Holger Nowak als Nachfolger vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 16,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg bestimmt den Vorgeschlagenen zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Ebensberg.
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