Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3, usw. ergeben (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Ratsvorsitzende zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren.
Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann einstimmig ein anderes Verfahren beschlossen werden.
Für die folgenden 13 Ausschüsse sind die Vorsitze zu bestimmen:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
Verkehrsausschuss
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Ausschuss für Gleichstellung
Sozial- und Gesundheitsausschuss Sportausschuss
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
Stiftungsrat der Hospitäler
Schulausschuss*
Jugendhilfeausschuss
* Hinweis: Die/ der Vorsitzende des Schulausschusses übernimmt städtischerseits den Vorsitz des Schulgrundsatzausschusses (besetzt mit Mitgliedern aus Rat und Kreistag), der bei jeder Ausschusssitzung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg wechselt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 81,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. --- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: --- c) an Folgekosten: --- d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Büro des Oberbürgermeisters Produkt / Kostenträger: Betreuung von politischen Gremien, KT Ratsangelegenheiten (11101503) Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: ---
Anlage/n:
Zugriffsrechte Ausschussvorsitze
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die Zugriffe der Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorsitze und die Besetzung der Ausschussvorsitze fest.
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