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Vorlage - VO/9348/20  

 
 
Betreff: Beschluss über die beanspruchten Ausschussvorsitze der Fraktionen und Gruppen; Benennung der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
11.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3, usw. ergeben (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die Ratsvorsitzende zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren.

 

Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann einstimmig ein anderes Verfahren beschlossen werden.

 

Für die folgenden 13 Ausschüsse sind die Vorsitze zu bestimmen:

 

Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung

 

Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen

 

Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten

 

Verkehrsausschuss

 

Kultur- und Partnerschaftsausschuss

 

Ausschuss für Gleichstellung

 

Sozial- und Gesundheitsausschuss

 Sportausschuss

 

Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr

 

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung

 

Stiftungsrat der Hospitäler

 

Schulausschuss*

 

 Jugendhilfeausschuss

 

* Hinweis: Die/ der Vorsitzende des Schulausschusses übernimmt städtischerseits den Vorsitz des Schulgrundsatzausschusses (besetzt mit Mitgliedern aus Rat und Kreistag), der bei jeder Ausschusssitzung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg wechselt. 

 

 

Reihenfolge

Zugriffsberechtigte Fraktion oder Gruppe

Benennung des Ausschusses

+ Name d. Ausschussvorsitzenden

 

Zugriffsrecht 1

 

SPD

 

 

 

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Zugriffsrecht 2

 

Grüne

 

 

 

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Zugriffsrecht 3

 

CDU

 

 

 

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Zugriffsrecht 4

SPD

 

 

 

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Zugriffsrecht 5

LOSEN

 

Grüne oder DIE LINKE.

 

 

 

 

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Zugriffsrecht 6

Grüne oder DIE LINKE. ("Verlierer" des Loses zum Ausschussvorsitz 5)

 

 

 

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Zugriffsrecht 7

LOSEN

 

SPD oder CDU oder AfD

 

 

 

 

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Zugriffsrecht 8

LOSEN

 

SPD oder CDU oder AfD (Los zwischen den beiden "Verlierern" des Loses zum Ausschussvorsitz 7)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Zugriffsrecht 9

SPD oder CDU oder AfD ("Verlierer" des Loses zu Ausschussvorsitz 8)

 

 

 

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Zugriffsrecht 10

Grüne

 

 

 

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Zugriffsrecht 11

SPD

 

 

 

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Zugriffsrecht 12

CDU

 

 

 

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Zugriffsrecht 13

LOSEN

 

Grüne oder DIE LINKE. (der "Verlierer" des Loses erhält keinen weiteren Ausschussvorsitz)

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 81,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ---

c)  an Folgekosten: --- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

 Nein 

Teilhaushalt / Kostenstelle: Büro des Oberbürgermeisters

Produkt / Kostenträger: Betreuung von politischen Gremien, KT Ratsangelegenheiten (11101503)

 Haushaltsjahr: 2020 

 

e)  mögliche Einnahmen: ---

 

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Anlage/n:

 

Zugriffsrechte Ausschussvorsitze

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zugriffsrechte Ausschussvorsitze (46 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt die Zugriffe der Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorsitze und die Besetzung der Ausschussvorsitze fest.