Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Gesellschaftsvertrag der Lüneburger Heide GmbH ist anzupassen, da die Stadt Celle ihre Anteile an den Landkreis Celle veräußert hat. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von Videokonferenzen im Gesellschaftsvertrag ergänzt.
Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der LHG sind die städtischen Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Konkret werden folgende wesentliche Änderungen empfohlen:
§ 5 Abs. 2: Änderung Stammkapital (Stadt und Landkreis Celle)
§ 6 Abs. 1: Änderung jährliche Zuschüsse (Stadt und Landkreis Celle)
§ 9 Abs. 2b: Änderung Text in Absatz 2b
§ 10 Abs. 8: NEU! Ergänzung Videokonferenz
§ 12 Abs. 12: NEU! Ergänzung Videokonferenz
Sämtliche Änderungen sind in dem beigefügten Gesellschaftsvertrag (Neuerungen: grün; Streichungen: rot) dargestellt (siehe Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: unverändert d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
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