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Vorlage - VO/9317/20-1  

 
 
Betreff: Unterstützungsleistungen der Hansestadt Lüneburg für den Lüneburger Einzelhandel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

„Wir für Lüneburg - Anreize für den Innenstadtbesuch schaffen"

 

Die Hansestadt Lüneburg hat seit Beginn der Corona-Pandemie drei Hilfsfonds zur Unterstützung von hierdurch wirtschaftlich geschädigten Akteuren in der Stadtgesellschaft umgesetzt und damit an vielen Stellen Unterstützung geleistet, um das vielfältige gesellschaftliche Leben in Lüneburg auch für die Zukunft zu erhalten. Während die Härtefallfonds I und II sich, jeweils mit einer eigenen Zielrichtung und unterschiedlichen Förderhöhen, an Lüneburger Unternehmen richteten, wurde mit der "Neustartprämie für durch die Corona-Pandemie finanziell geschädigte freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative" das kulturelle Leben in Lüneburg in den Fokus genommen. Insgesamt wurden bisher Hilfsleistungen in Höhe von 731 T€ gewährt (Härtefallfonds I 440 T€, Härtefallfonds II 216 T€, Neustart Kultur 75 T€).

 

Aufgrund des erneuten "Lockdowns" stehen insbesondere die Lüneburger Händler vor großen Herausforderungen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung dem Rat der Hansestadt Lüneburg Maßnahmen vor, um die Lüneburger Innenstadt zu unterstützen und auf diese Weise Kaufkraft in die Innenstadt zu bringen. Die einzelnen Projekte werden gemeinsam mit der Lüneburg Marketing GmbH geplant und umgesetzt.

 

Alle genannten Maßnahmen sind abhängig von der Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie in Bund, Land und Landkreis sowie der entsprechenden Genehmigung des Landkreises Lüneburg als zuständige Gesundheitsbehörde.

 

Damit die Verwaltung und die Lüneburg Marketing GmbH je nach "Coronalage" kurzfristig handlungsfähig sind, wird um eine entsprechende Rahmenbeschlussfassung des Rates gebeten.

 

 

Geplante Maßnahmen für Samstag, den 05.12. / 12.12. / 19.12.2020 und 02.01.2021

 

1. "Solidaritätsgutschein - Weihnachtsbonus - Wir Für Lüneburg"

 

Die Lüneburg Marketing GmbH plant an den oben genannten Samstagen bis zum 03.01.2021 gültige Gutscheine für Lüneburger Geschäfte mit einem Wert in Höhe von je 10,00 € für einen Einkaufspreis von 7,00 € an Bewohner der Hansestadt Lüneburg, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, auszugeben. Die Wertdifferenz in Höhe von 3,00 € pro Gutschein wird die Hansestadt Lüneburg im Rahmen einer Bezuschussung tragen. Die zu erwerbenden Gutscheine sind auf 50,00 € (15,00 € Subvention) pro Person limitiert. Insgesamt ist die Anzahl der Gutscheine auf 160.000 Stück begrenzt. Zur Vermeidung von Warteschlangen bei der Ausgabe der Gutscheine wird aktuell ein Konzept erarbeitet.

 

Es wurde in der Zwischenzeit folgendes Konzept erarbeitet (Stand 20.11.2020):

 

Der Kunde (Einwohner der Hansestadt Lüneburg) kauft bei teilnehmenden Händlern in der Hansestadt Lüneburg (Baumärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken und die Gastronomie sollen nicht beteiligt werden) für mindestens 50,00 € während des Aktionszeitraumes (01.12. - 31.12.2020) ein und sammelt die betreffende/n Kassenbon/s. Diese reicht der Kunde online oder postalisch bei der Lüneburg Marketing GmbH ein. Der Kunde wird nach erfolgter Prüfung informiert und gebeten unter Vorlage seines Ausweises und der Kassenbons den Gutschein bei der Lüneburg Marketing GmbH abzuholen (Ausgabestellen werden noch benannt). Für 50,- € Umsatz erhält jede Person einmalig einen 10,- € Gutschein, für 100,- € Umsatz einen 15,- € Gutschein. Der Gutschein kann bei teilnehmenden Partnern bis zum 30.01.2021 eingelöst werden.

 

(Geschätzte Kosten 500 T€)

 

 

2. Gutscheinsystem für Radfahrer, die die Innenstadt besuchen

 

Der Radverkehr soll als umweltfreundliche Variante der Fortbewegung eine herausgehobene Förderung erhalten. Es wird vorgeschlagen, an die Rad fahrenden Bewohner im Landkreis Lüneburg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben bei einem Besuch der Innenstadt einen Lüneburg-Gutschein in Höhe von 10,00 € auszugeben. Diese Gutscheine sollen durch die Hansestadt Lüneburg nach Vorlage des Personalausweises an ausgewiesenen Stellen in der Innenstadt an den genannten Samstagen in der Zeit von 8-12 Uhr ausgegeben werden. Es erfolgt eine Registrierung um die mehrfache Abholung zu vermeiden.

 

Zur Entzerrung möglicher Anstürme werden mehrere Anlaufstellen vorgesehen:

 

-          Eingang Liebesgrund (Bürgeramt)

-          Clamartpark / Rote Straße

-          Lambertiplatz

-          Klosterhof

 

(Geschätzte Kosten 40 T€)

 

 

 


3. Kostenlose Nutzung des ÖPNV

 

Als weiteren Verkehrsträger des Umweltverbundes wird vorgeschlagen, den ÖPNV an den oben genannten Samstagen kostenfrei anzubieten. Nach Rücksprache mit der KVG betragen die Kosten etwa 8 T€ pro Samstag. Insgesamt betragen die Kosten für diese Maßnahme somit etwa 32 T€. Die entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmen werden bei der Einsatzplanung der Busse berücksichtigt.

 

(Geschätzte Kosten 32 T€)

 

 

4. Kostenloses Parken

 

Unter Zurückstellung von Bedenken wird vorgeschlagen das Parken in den von der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH (Lüneparken) betriebenen Parkhäusern der Hansestadt Lüneburg an den oben genannten Samstagen kostenfrei anzubieten.

 

- Parkhaus Am Bahnhof

- Parkhaus Am Rathaus

- Parkhaus Am Lünepark

- ggf. Parkhaus Am Wasserturm (Gespräche mit der Jaskolla GmbH werden geführt)

- Sülzwiesen, Veranstaltungsbereich

 

(Geschätzte Kosten 15 T€)

 

 

5. Förderung von Straßenmusikern / Kleinkünstlern

 

Die aktuelle Pandemielage stellt die Kleinkünstler/innen und Musiker/innen vor immense Herausforderungen. Die Möglichkeit von Auftritten ist stark eingeschränkt. Zudem wird es in diesem Jahr eine besondere Herausforderung sein, Weihnachtsstimmung in der Innenstadt zu erzeugen. Aus den genannten Gründen soll Kleinkünstler/innen und Musiker/innen (unter Berücksichtigung der Infektionsschutzmaßnahmen) die Möglichkeit gegeben werden auf ausgewählten Plätzen in der Innenstadt ihre Kunst sowie Instrumentalmusik darzubieten.

 

Für einen vierstündigen dreistündigen Auftritt erhalten die Künstler/innen und Musiker/innen von der Hansestadt einmalig einen 30,00 €-Gutschein. Es soll ein Aufruf über die regionalen Zeitungen und das Internet erfolgen. Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgt über die Internetseite der Hansestadt Lüneburg. Die Platzvergabe wird durch die Bereiche Ordnung und Kultur der Hansestadt Lüneburg vorgenommen. Die Künstlerinnen und Künstler sollen maximal zu zweit auftreten, Instrumentalmusik oder andere Kleinkunst anbieten. Am besten in einem Format, das immer wieder kleine Pausen ermöglicht. Zu größeren Menschenansammlungen soll es durch die Auftritte nicht kommen, ebenso wird es nicht möglich sein zu singen oder in Gruppen aufzutreten.

Spenden verbleiben den Musiker/innen / Künstler/innen.

 

(Geschätzte Kosten 2 T€)

 


6. Kultur-/Theater-Angebote im Rathaus-Garten

 

Im Rathausgarten sind unter Einhaltung der jeweils gültigen Verordnung und unter Umsetzung der Hygienemaßnahmen auch größere Veranstaltungen, etwa Theater-Angebote denkbar (bis zu 50 Personen).

 

(Geschätzte Kosten 5. und 6. 2 T€ 5 T€)

 

7. Weihnachtsmarkt

 

Eine Durchführung des Weihnachtsmarktes in der bisher bekannten Form wird aufgrund der Pandemie-Lage nicht möglich sein. Aktuell werden weitere Ideen, unter Wahrung der entsprechenden Hygienekonzepte erarbeitet. Vorstellbar sind beispielsweise einzelne Stände im Rahmen einer Sondernutzung (sog. "Insellösungen"). Voraussetzung für diese Lösung ist die zeitnahe Öffnung der Gastronomie.

Es entstehen zusätzliche Kosten für einen einzusetzenden Wachdienst an den Freitagen, Samstagen und Sonntagen. Die Kosten für diese Maßnahme werden noch ermittelt und sollen von den Standbetreibern getragen werden.

Zu diesem Thema gibt es einen ständigen Gesprächskreis mit den Schaustellern, der Lüneburg Marketing GmbH, dem LCM und der Verwaltung.

 

 

8. Weitere Maßnahmen

 

Um den Handel in der Innenstadt zu stärken, werden in Zusammenarbeit mit der Lüneburg Marketing GmbH und dem LCM (LÜNEBURGER CITYMANAGEMENT e.V.) aktuell weitere Maßnahmen geplant.

 

a) Beleuchtung der Innenstadt:

Die Beleuchtung soll in diesem Jahr über das bisherige Maß hinausgehen. Es erfolgt die zusätzliche Illumination von Gassen und Sehenswürdigkeiten.

(Geschätzte Kosten 20 T€)

 

b) Weihnachtsbäume:

200 zusätzliche, geschmückte und beleuchtete Tannenbäume sollen die Innenstadt in weihnachtlichem Glanz erstrahlen lassen. Die Kosten für die Weihnachtsbäume trägt die Hansestadt Lüneburg, die Kosten für die Beleuchtung der Bäume der LCM.

(Geschätzte Kosten Hansestadt 2 T€)

 

c) Lebendiger Adventskalender:

Ein lebendiger Adventskalender für eine lebendige Innenstadt. Für die "Türchen" des Adventskalenders sollen insbesondere die leerstehenden Geschäfte der Innenstadt genutzt werden. Die Besucher/innen der Innenstadt können sich vom 01.-24.12.2020 an jedem "Türchen" beim Aufruf eines QR-Codes für ein Gewinnspiel registrieren. Die Verlosung der 24 Preise erfolgt bis zum 31.12.2020.

 

 

9. Verkaufsoffene Sonntage:

Um Besucherströme zu entzerren, wird auf Landesebene aktuell die Durchführung von ein bis drei zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen diskutiert (05.12., 12.12.2020, 02.01.2021). Die Hansestadt Lüneburg spricht sich aufgrund der aktuellen Situation für diese Maßnahme aus.

 


10. Innenstadtdialog

 

Die Hansestadt Lüneburg plant für den Beginn des Jahres 2021 gemeinsam mit der Lüneburg Marketing eine Auftaktveranstaltung für einen sogenannten "Innenstadtdialog".

Das Ziel ist der Austausch der unterschiedlichen Akteure der Innenstadt (u. a. Gastronomen, Händler, Hoteliers, Eigentümer, Hausverwaltungen) zur Erarbeitung einer Strategie für die Lüneburger Innenstadt und die Einbindung in das Projekt 2030+. Eingeladen werden sollen auch die Politik, Verbände und weitere Institutionen / Personen.

 

Innenstadtlabor Lüneburg

 

Im Rahmen des Innenstadtdialogs soll ein gemeinsames Projekt der Lüneburg Marketing GmbH, der Leuphana Universität Lüneburg und der IHK Lüneburg-Wolfsburg vorgestellt werden. Das übergeordnete Ziel des Projektes ist es einen Beitrag für einen attraktiven und zukunftsfähigen Branchenmix in Lüneburg zu leisten.

 

Das Projekt Innenstadtlabor untergliedert sich in drei Handlungsfelder:

 

1. Neue Geschäftsmodelle entstehen

 

2. Lokale Unternehmen entwickeln sich

 

3. Etablierte Unternehmen kommen nach Lüneburg

Die zentrale Idee zur erfolgreichen Bearbeitung der Handlungsfelder ist die Einrichtung eines Innenstadtlabors. Dies besteht im Kern aus vier Angeboten:

 

  • Inkubator@LG - Ort zur der Ideenentwicklung und Weiterbildung

 

INKUBATOR@LG Der Inkubator ist ein kreativer Co-Working Space im Herzen von Lüneburg zur Neu- oder Weiterentwicklung von innenstadtrelevanten Geschäftsmodellen

 

  • Try and fly store@LG - Ladenlokal zum Test von Geschäftsmodellen und Produkten

 

Ein Ladenlokal zum Ausprobieren.

 

  • Pop Up@LG - Unterstützung bei der Suche von temporären Ladenlokalen

 

Über das Projekt werden Existenzgründern und Unternehmern für einen begrenzten Zeitraum zur Erprobung neuer Geschäftsmodells leerstehende Einzelhandelsflächen vermittelt.

 

  • ServiceB2B@LG - Hilfe bei der Besetzung eines Ladenlokals

 

Die zentrale Koordination und Verwaltung des Projektes erfolgt über ein Labormanagement. Dies soll organisatorisch an die Lüneburg Marketing GmbH angegliedert werden. Über die Leuphana Universität sollen vor allem Kontakte zu Gründern hergestellt werden. Die IHK unterstützt die Gründer und Unternehmer mit fachlicher Expertise. Weitere Partner sind erwünscht und gesucht.

 

Zentrales Element des Projektes ist das anzumietende Ladenlokal. Wenn möglich sollen die "Kreativräume" und das Büro des Labormanagements ebenfalls dort angesiedelt werden. Alternativ stehen Büroräume bei der Lüneburg Marketing GmbH zur Verfügung.

 

Für das Projekt ist eine Laufzeit von Frühjahr 2021 bis Ende 2023 vorgesehen.


 11. Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt

 

Die Hansestadt Lüneburg möchte Hauseigentümern bei Umwandlung von Nutzraum zu Wohnraum in der Innenstadt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (ab 2021: 100 T€), Investitionszuschüsse gewähren. Im Jahr 2007 wurde eine solche Richtlinie bereits beschlossen und erfolgreich umgesetzt (VO/2113/06). Die Richtlinie aus dem Jahr 2007 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die neue Richtlinie soll zunächst im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten werden.

 

 

12. Zusätzliche Förderung der Lüneburg Marketing GmbH

 

Wie oben ausgeführt, ist die Lüneburg Marketing GmbH gerade in der aktuellen Situation ein wichtiger Partner für die Hansestadt Lüneburg, die Händler und die weiteren Akteure der Innenstadt. Durch gezielte Maßnahmen soll mit Hilfe der Gesellschaft insbesondere die Innenstadt gestärkt werden. Aufgrund der eingetretenen COVID 19 - Pandemie und der damit zeitweise verbundenen Schließung der Touristeninformation sowie dem Wegfall sämtlicher Veranstaltungen der Lüneburg Marketing GmbH weist die aktuelle Hochrechnung der Gesellschaft zum 31.12.2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 157 T€ aus. Des Weiteren sieht der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021, der unter Berücksichtigung der anhaltenden Pandemielage geplant wurde, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 180 T€ voraus. Damit die Lüneburg Marketing GmbH diese Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann, zukunftssicher aufgestellt ist und keine Zahlungsunfähigkeit droht, muss die Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt sein.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung im Jahr 2020 eine Rückstellung in Höhe von 350.000,00 € einzustellen. Die Rückstellung soll je nach Bedarf und nach interner Prüfung an die Gesellschaft ausgezahlt werden.

 

Für die oben dargestellten Projekte sollen zusätzlich zu den Mitteln der Hansestadt möglichst Sponsorengelder eingeworben werden.

 

Zuständigkeiten

Verwaltung

Lüneburg Marketing GmbH

Rat der Hansestadt Lüneburg

Nr. 5, 6, 7, 9, 10

Nr. 8 a-c

Nr. 1, 2, 3, 4, 11, 12

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 1.500,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Zuschuss 350 T€

      Maßnahmenkatalog: Bis zu 600 T€ (Restmittel Härtefallfonds VO/8940/20)

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

     Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Fachbereich 2 / 22500  

 Produkt / Kostenträger: 571001 – Wirtschaftsförderung / 57100104

 Haushaltsjahr: 2020 

 

e)  mögliche Einnahmen: Sponsorenmittel

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Anlage/n:

- Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt

  (Ratsbeschluss vom 22.02.2007)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie zur Förderung von Wohnraumbeschaffung in der Innenstadt_2007 (83 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2020 "Unterstützung von Künster/-innen und Musiker/-innen" (54 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahme der Verwaltung - Änderungsantrag SPD (214 KB)      
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Beschlussvorschlag:

I) Die Verwaltung wird beauftragt die dargestellten Maßnahmen gemeinsam mit der Lüneburg Marketing GmbH vorzubereiten und umzusetzen. Es werden für die Umsetzung Mittel in Höhe von maximal 600 T€ bereitgestellt.

 

II) Der Bildung einer Rückstellung für drohende Verlustvorträge in Höhe von 350.000,00 € zu Gunsten der Lüneburg Marketing GmbH wird zugestimmt.