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Vorlage - VO/9318/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 178 "Erweiterung psychiatrisches Klinikum"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tetaj
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
30.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 178 „Erweiterung psychiatrisches Klinikum“, für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich, aufzustellen.

 

Die Psychiatrische Klinik Lüneburg (PKL) bietet mit drei Kliniken, zwei Heimen und weiteren übergreifenden Angeboten ein breites Leistungsspektrum in der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch Erkrankter aller Altersgruppen an. Der Eigentümer plant eine Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene (KPP), welche bisher in dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1972 (Haus 48) sowie in mehreren über das Klinikgelände verteilten historischen Gebäuden untergebracht ist.

Im Zuge der ursprünglichen Planung wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt, der einen Teilabriss, Sanierung des Bestandsgebäudes sowie Neubauten beinhaltete. Durch ein Preisgericht wurde der Sieger TSJ (Tönies+Schroeter+Jansen freie Architekten GmbH) aus Lübeck ermittelt. TSJ wurde mit der Umsetzung des Vorhabens beauftragt.

 

Im Rahmen eines Abwägungsprozesses ist die PKL allerdings zu dem Ergebnis gekommen, das ein kompletter Neubau aus finanzieller und technischer Sicht vorteilhafter ist, da bei einem Neubau eine optimale Stationsorganisation und städtebauliche Aspekte wesentlich besser umsetzbar sind. 

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt weiterhin eine Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, welche sich momentan noch in unterschiedlichen Gebäuden auf dem Gelände der PKL befinden.  

 

Der Neubau soll in drei Bauabschnitten errichtet werden. Im ersten Bauabschnitt wird das nicht mehr in Betrieb befindliche Schwimmbad sowie die Turnhalle abgerissen und durch zwei neue Baukörper ersetzt.

Anschließend soll in zwei weiteren Bauabschnitten das Bestandsgebäude abgerissen, durch einen Neubau ersetzt und mit dem ersten Bauabschnitt verbunden werden.

 

Neben einer komplett neuen Gestaltung ermöglicht der Neubau jeder Station den Zugang in geschützte Außen – und Gartenbereiche.

 

Die Erschließung erfolgt weiterhin vom Wienebütteler Weg; die hier befindlichen Parkplätze bleiben bestehen. Der Haupteingang verbleibt ebenfalls an ursprünglicher Stelle.

 

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gem. § 3 Abs.1 BauGB im Amtsblatt und auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht. Die Vorentwürfe hingen im Januar/Februar 2019 im Bereich Stadtplanung zur Ansicht aus. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Nach dem Änderungsbeschluss am 17.12.2019 wurden im Februar/März 2020 den Behörden und Trägern öffentlicher Belange in einer erneuten Beteiligung die neuen Planungen vorgestellt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. 

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche der Flurstücke 19/42, 19/44 und 18/111 (je Flur 7). Das Plangebiet für den Neubau umfasst insgesamt ca. 41.835 m² (inkl. Haus 48) und ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Es grenzt im Osten an die Straße Am Wienebütteler Weg, im Süden und Westen markieren die Grenzen des Klinikareals seine Begrenzung. Unmittelbar im Westen befindet sich der Kalkbruchsee. Im Norden schließt das Plangebiet an interne Erschließungsstraßen bzw. den denkmalgeschützten Landschaftspark mit Baudenkmal an.

 

Das Vorhaben wird anhand von Plänen im ABS vorgestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Kostenübernahme ist durch städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt.

 Ja

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Entwurf des Bebauungsplans

Anlage 4 Entwurf der Begründung

Anlage G1 Bodengutachten

Anlage G2 Entwässerungskonzept

Anlage G2a Lageplan z. Entwässerungskontzept

Anlage G3 Teilklimagutachten

Anlage G4 Lärmgutachten

Anlage G5 Verkehrstechnische Untersuchung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (433 KB)      
Anlage 9 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (14 KB)      
Anlage 10 3 Anlage 3 Entwurf Bebauungsplan (1673 KB)      
Anlage 2 4 Anlage 4 Entwurf Begruendung (2249 KB)      
Anlage 3 5 Anlage G1 Bodengutachten (3094 KB)      
Anlage 4 6 Anlage G2 Entwässerungskonzept (9441 KB)      
Anlage 5 7 Anlage G2a Lageplan Entwässerungsgutachten (1201 KB)      
Anlage 6 8 Anlage G3 Teilklimagutachten (2949 KB)      
Anlage 7 9 Anlage G4 Lärmgutachten (799 KB)      
Anlage 8 10 Anlage G5 Verkehrstechnische Untersuchung (1794 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 178 „Erweiterung psychiatrisches Klinikum“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.