Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gem. § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und ‑kassenverordnung - KomHKVO -) vom 18. April 2017 weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt verliehen ist (Planstellen), und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten (andere Stellen) aus. Planstellen und andere Stellen werden als „künftig wegfallend” (KW-Vermerk) dargestellt, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren voraussichtlich nicht mehr benötigt werden.
Es ergeben sich für die Hansestadt Lüneburg folgende Stellenzahlen im Jahr 2021:
Folgende Übersicht stellt die Stellenentwicklung zum Stellenplan 2021 dar:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform wird sich in seiner Sitzung am 19.11.2020 mit den vorgesehenen Veränderungen zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 befassen.
Für den Stellenplan 2021 ist hervorzuheben, dass erneut im Bereich Kindertagesstätten die Schaffung weiterer Stellen aufgrund des wachsenden Betreuungsangebotes der Hansestadt Lüneburg notwendig wird. Für die Sicherstellung der Über-Mittag-Betreuung (ÜMI) an der Grundschule Hasenburger Berg werden 7,5 zusätzliche Stellen für pädagogisches Fachpersonal benötigt. Darüber hinaus werden die Förderprogramme KiTa-Einstieg und Sprachförderung verlängert. Auch im Verwaltungsbereich der Kindertagesstätten ist ein Stellenzuwachs aufgrund des stetig wachsenden Aufgabenfeldes zwingend erforderlich. Darüber hinaus werden aufgrund von Fallzahlsteigerungen zusätzliche Stellen für sozialpädagogisches Personal im Fachbereich 5 – Soziales und Bildung benötigt. Hervorzuheben ist auch weiterhin, dass das Organisations- und EDV-Thema „Digitalisierung der Verwaltung“ zu einem Personalmehrbedarf im Fachbereich 1, Innere Verwaltung, führt. Die weitgehende Digitalisierung aller Verwaltungsprozesse sowie der „Digitalpakt Schule“ sind in den nächsten Jahren umzusetzen. Hierfür bedarf es insbesondere im Bereich EDV Kapazitäten, um die dezentralen Organisationseinheiten und die Schulen bei diesen für sie fachfremden Aufgaben qualifiziert strategisch zu unterstützen. Die stärkere Digitalisierung und die hieraus resultierenden qualitativ und quantitativ steigenden operativen Ansprüche an den laufenden Betrieb der Systeme und insbesondere die immer wichtiger werdende Datensicherheit in den Folgejahren kann nur durch Mehrpersonal bewältigt werden.
Zu den Stellenplänen für das Hospital Zum Großen Heiligen Geist, Zum Graal und St. Nikolaihof gab es im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 57€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Jährliche Personalkosten der neuen Stellenplananträge = 3.264.300 € c) an Folgekosten: Jährliche Personalkosten der Stellenplananträge = 3.434.000 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 274.600 € Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Stellenpläne der Hansestadt Lüneburg und der von ihr verwalteten Hospitäler werden für das Haushaltsjahr 2021 im Ergebnis wie folgt festgesetzt:
a) Stellenplan der Hansestadt Lüneburg (ausschließlich Hospitäler) für das Haushaltsjahr 2021:
b) Stellenplan für das Hospital Zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2021:
c) Stellenplan für das Hospital Zum Graal für das Haushaltsjahr 2021:
d) Stellenplan für das Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2021:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||