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Sachverhalt: Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten ist in der Satzung „Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist“, festgelegt. Letztmalig wurde sie in der Ratssitzung am 26.11.2019 geändert (VO/8607/19).
Für die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt Lüneburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“. Die Unterkunft Vrestorfer Weg wurde zum 01.04.2020 und Vor dem Neuen Tore 5+5a (ehemals MaDonna) ebenfalls zum 01.04.2020 auf Grund sinkender Zahlen aufgelöst.
Die noch bestehenden Einrichtungen lauten wie folgt:
Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Für die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten.
Gebührenbedarfsberechnung 2021 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende
Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung ‚Obdachlosigkeit und Schutzsuchende‘ wurde nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.
Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte weisen eine standardisierte und gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation eine einheitliche Benutzungsgebühr für sämtliche Unterkünfte berücksichtigt. Die Benutzungsgebühr wird je untergebrachte Person erhoben und besteht aus zwei Bestandteilen, welche zum einen die Kosten der Unterkunft und zum anderen die entstandenen Nebenkosten darstellen.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgendes Ergebnis (detailiert in Anlage 1) erwartet:
Die öffentliche Einrichtung hat mit Beschluss der Satzung zum 01.01.2020 bestand. Die erstmalige Betriebsabrechnung erfolgt in 2021 für die Gebührenbedarfsberechnung 2020.
Die Höhe der Gebühr 2021 für Benutzung und Nebenkosten beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation: – Benutzungsgebühr pro Platz und Monat 308,- € – Nebenkosten pro Platz und Monat 79,- € Summe pro Platz und Monat 387,- € Die bisherige ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften‘ soll mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft treten. Die Benutzungsgebühren gem. der ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ (Anlage 2) soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt am 01.01.2021 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 210,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 3321120 / 3321130 /54053 Produkt / Kostenträger: 315401 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Anlage 2 Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist
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