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Vorlage - VO/9290/20  

 
 
Betreff: Änderung Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Simkes
Federführend:Bereich 54 - Integration und Teilhabe Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Simkes, Ute   
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
17.11.2020 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten ist in der Satzung

„Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist“, festgelegt. Letztmalig wurde sie in der Ratssitzung am 26.11.2019 geändert (VO/8607/19).

 

Für die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt Lüneburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“. Die Unterkunft Vrestorfer Weg wurde zum 01.04.2020 und Vor dem Neuen Tore 5+5a (ehemals MaDonna) ebenfalls zum 01.04.2020 auf Grund sinkender Zahlen aufgelöst.

 

Die noch bestehenden Einrichtungen lauten wie folgt:

  • Unterkunft August-Wellenkampstraße 33 („Bilmer Berg)
  • Unterkunft Bernsteinstraße 55 („Papenburg II / Ochtmissen)
  • Unterkunft Papenburg 12 („Papenburg I“ /Ochtmissen)
  • Unterkunft Lüneburger Straße 2b (Rettmer)
  • Unterkunft Schaperdrift 39 -49 (Oedeme)
  • Unterkunft Ochtmisser Kirchsteig
  • Unterkunft Dahlenburger Landstraße 63 (nur für Familien)
  • Unterkunft Goseburgstraße 18
  • Mehrere ehemalige Bundeswehrwohnungen (Liegenschaften der „BlmA)

 

Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).

 

Für die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2021 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende

 

Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung ‚Obdachlosigkeit und Schutzsuchende‘ wurde nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.

 

Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte weisen eine standardisierte und gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation eine einheitliche Benutzungsgebühr für sämtliche Unterkünfte berücksichtigt. Die Benutzungsgebühr wird je untergebrachte Person erhoben und besteht aus zwei Bestandteilen, welche zum einen die Kosten der Unterkunft und zum anderen die entstandenen Nebenkosten darstellen.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgendes Ergebnis (detailiert in Anlage 1) erwartet:

 

 

Die öffentliche Einrichtung hat mit Beschluss der Satzung zum 01.01.2020 bestand. Die erstmalige Betriebsabrechnung erfolgt in 2021 für die Gebührenbedarfsberechnung 2020.

 

Die Höhe der Gebühr 2021 für Benutzung und Nebenkosten beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:

– Benutzungsgebühr pro Platz und Monat 308,- €

– Nebenkosten pro Platz und Monat    79,- €

Summe pro Platz und Monat      387,- €

Die bisherige ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften‘ soll mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft treten.

Die Benutzungsgebühren gem. der ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ (Anlage 2) soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt am 01.01.2021 in Kraft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   210,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja   X 

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:                          3321120 / 3321130 /54053 

 Produkt / Kostenträger:  315401

 Haushaltsjahr: 2021 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 2 Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung 2021 (54 KB)      
Anlage 2 2 Satzung der Hansestadt_Entwurf Satzung_ Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringu (115 KB)      
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