Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2019 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2019 (Anlage 1 und 2) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 109,0 T€ aus. Gemindert um den positiven Ergebnisvortrag aus 2017 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein positives Gesamtergebnis von rd. 73,8 T€, welches auf 2021 vorgetragen wird.
2. Gebührenbedarfsberechnung 2021 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2019 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2018 für das Jahr 2020 beschlossen.
Für das laufende Jahr 2020 wird in der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg eine Unterdeckung von rd. 207,0 T€ erwartet. Den Vorjahren entsprechend wird in 2021 ebenfalls eine Unterdeckung von rd. 509,0 T€ (Anlage 3) prognostiziert. Der Vortrag aus 2019 in Höhe von 73,8 T€ sowie dessen Verzinsung führen zu einer Gesamtunterdeckung für 2021 von 433,4 T€.
Eine Anpassung der Gebührensätze für den Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2021 ist somit in Höhe von rd. 5,9 % der Gebührensätze erforderlich. Die zu erwartenden Kosten für den Versand der Gebührenbescheide aufgrund der Gebührenanpassung betragen 17 T€.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Die Satzungsänderung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Die letzten Gebührenanpassungen in der Abfallbeseitigung waren in 2012 und 2013 jeweils Gebührensenkungen in Höhe von 6,0 % und 7,3 % und in 2018 eine Gebührenerhöhung von rd. 7,4 %.
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 10.11.2020 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren erforderlich ist.
Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 1/2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 2/2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2021 ohne Gebührenanpassung Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2021 mit Gebührenanpassung Anlage 5: 9. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 22.12.2017 Anlage 6: Gegenüberstellung der aktuellen Abfallgebühren und der Gebührenanpassung zum 01.01.2021 für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 10.11.2020 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2019 und Gebührenbedarfsberechnung 2021 inklusive der Gebührenanpassung von rd. 5,9 % im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.
Der im Anhang dargestellten Satzungsänderung zur 9. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 22.12.2017 wird zugestimmt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |