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Vorlage - VO/9271/20  

 
 
Betreff: Förderung der Kindertagespflege- Vertrag mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Treybig, Thorsten
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
12.11.2020 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.11.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Seit 2014 besteht unverändert eine Vereinbarung mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband (VO/5913/14).

 

Die Vereinbarung umfasst folgende Leistungen:

 

  • Sicherstellung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen,
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Akquise,
  • Fachberatung, Vernetzung und Begleitung der Tagespflegepersonen,
  • Regelmäßige Festlegung von Fortbildungen.

 

 

Die Zusammenarbeit mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband im Rahmen der Vereinbarung hat sich bewährt.

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege wurde zum 01.3.2020 geändert. Durch diese Änderung wurde der Aufgabenbereich des Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband, insbesondere in den Bereichen Fortbildung und Weiterqualifizierung, erweitert, so dass die Vereinbarung anzupassen ist.

 

Zudem sind die Eigenmittel der Landeskirche und ESF-Mittel zwischenzeitlich weggefallen und die Personalkosten gestiegen.

 

Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung soll der Verband von dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg einen Gesamtbetrag in Höhe von 158.500 € jährlich erhalten. Von der Hansestadt Lüneburg ist demnach ein jährlicher Betrag in Höhe von 79.250 € zu tragen. Der bisherige Haushaltsansatz für diese Maßnahme beträgt 49.000 €. Zur Deckung dieser neuen Vereinbarung ist der Ansatz der Kostenstelle 57810 um 19.250 € zu erhöhen.

 

Die Gespräche zwischen den beiden öffentlichen Jugendhilfeträgern Hansestadt und Landkreis Lüneburg und dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg haben bereits 2019 begonnen mit dem Ziel in 2020 eine neue Vereinbarung zu schließen. Coronabedingt kam es hier zu Verzögerungen. Der Kindertagesstättenverband hat mitgeteilt, dass die Personalkosten in 2020 um 26.400 € gestiegen sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Ausgleich für die gestiegenen Personalkosten zu zahlen. Auch dieser Betrag wird von der Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg je zur Hälfte getragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 76,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 4318190/57810 

 Produkt / Kostenträger: 36120102

 Haushaltsjahr:  2020, für das Haushaltsjahr 2021 wird der Haushaltsansatz um         19.250 € erhöht

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

-          Entwurf Vertrag mit dem ev.-Luth. Kindertagesstättenverband

-          Beauftragung der Qualifizierung

-          Schutz des Kindes in der Tagespflege

-          Orientierungshilfe Kindeswohlgefährdung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-9271 Entwurf Vertrag KitaPflege Stand 12.10.2020 (48 KB)      
Anlage 2 2 2020-9271 Anlage Beauftragung Qualifizierung 2020 (21 KB)      
Anlage 4 3 2020-9271 Anlage Schutz des Kindes in der Tagespflege (6 KB)      
Anlage 3 4 2020-9271 Anlage Orientierungshilfe Kindeswohlgefährdung (11 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband zu schließen.

 

Für das Jahr 2020 wird ein zusätzlicher Betrag von 13.200 € zum Ausgleich der gestiegenen Personalkosten zur Verfügung gestellt.