Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit zehn Jahren wird bundesweit eine intensive Diskussion
um die Reform des kameralistischen Systems hin zur kaufmännischen Buchführung
(Doppik) geführt. In Niedersachsen ist die Stadt Uelzen Betreiberin eines vom
Land geförderten und von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützten
Modellprojekts. Modellhafte Erprobungen werden u. a. auch in der Stadt Salzgitter
durchgeführt. Durch die Einführung einer Doppik wird deutlich, welche Kosten
den einzelnen Ergebnissen des Verwaltungshandelns entsprechen. Bisher fehlen für ein neues Rechnungswesen einschließlich
der erforderlichen Vermögensbewertung verbindliche Rechtsvorschriften. Die
Innenministerkonferenz der Länder hat am 21.11.2003 Leittexte als
Regelungsvorschläge für die Länder zur Umstellung auf die Doppik beschlossen,
die die Ländereinheitlichkeit gewährleisten sollen und gleichzeitig für
länderspezifische Gegebenheiten und konzeptionelle Unterschiede Raum lassen.
Ziel des Reformvorhabens ist ein vollständiges Ressourcenaufkommens- und
Ressourcenverbrauchskonzept, das eine wirtschaftliche Steuerung der Kommunen
als Ganzes und der kommunalen Dienstleistungen ermöglicht. Orientiert an dieser Beschlusslage hat das Niedersächsische
Ministerium für Inneres und Sport ein Eckpunktepapier für die Reform des Niedersächsischen
Gemeindehaushaltsrechts vorgelegt, auf dessen Grundlage bis Mitte des Jahres
ein Gesetzesentwurf formuliert werden soll. Ein Beschluss ist bis Ende 2004
vorgesehen. Damit sollen die Kommunen
verpflichtet werden, ab dem 01.01.2005 bis spätestens zum Ende einer 5-jährigen
Übergangsfrist auf die Doppik umzustellen. Angesichts des wahrscheinlich mit der Umstellung und der
laufenden Pflege verbundenen Kostenaufwands fordert der Niedersächsische
Städtetag vom Land, eine nachvollziehbare Kostenermittlung und -abschätzung
vorzulegen und unter Beachtung des Konnexitätsprinzips und des
Konsultationsgrundsatzes Gespräche über eine Kostenerstattung zu führen. Mit dem Umstieg kommt auf die Stadtverwaltung ein
erheblicher Aufwand zu, der neben Sachmitteln für zu beschaffende Software
inkl. Schulungen einen großen personellen Aufwand bedeuten wird. Die Umstellung
wird Auswirkungen auf alle Bereiche der Stadtverwaltung haben. Im Ergebnis wird
der heutige Haushalt abgelöst von einem Produkt- und Budgethaushalt mit
Teilergebnisplänen, Investitionsplänen und Finanzierungsplänen. Nach allen
vorliegenden Informationen muss deshalb mit einem nicht unerheblichen
zeitlichen Vorlauf vor einem Umstiegsdatum gerechnet werden. Die Umstellung erfordert auch den Einsatz einer geeigneten
Software unter Berücksichtigung der noch vom Land zu erlassenden
Rechtsvorschriften. Bei Beachtung aller Faktoren ist ein Umstieg zum 01.01.2005
nicht möglich. Nach derzeitiger Einschätzung sollte unbedingt mit einer
Vorlaufzeit von ca. 1½ bis 2 Jahren
gerechnet werden. Die neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes
sollten zu Beginn der Vorlaufzeit rechtswirksam sein. Mit dem geplanten Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen
könnte der Beginn der Vorlaufzeit für das Frühjahr 2005 vorgesehen werden.
Allgemein wird zur Zeit ein „weicher“ Umstieg empfohlen, d. h., eine gewisse
Zeit einen Parallelbetrieb von Kameralistik und Doppik vorzusehen. Die
Einführung eines Parallelbetriebs könnte ab dem 01.01.2007 vorgesehen werden.
Im folgenden Jahr per 01.01.2008 wäre dann endgültig auf das NKR als führendem
Rechnungswesen umzustellen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 500,00
Euro aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an
Folgekosten: - noch zu
ermitteln - d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: - evtl. Erstattungen vom Land - Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung wird beauftragt, das NKR zum 01.01.2007 parallel zum kameralen
Rechnungswesen einzuführen und ab dem 01.01.2008 das NKR als führendes System
umzusetzen. |
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