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Vorlage - VO/0954/04  

 
 
Betreff: Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)
- Einführung und Umstellung auf die kaufmännische Buchführung (Doppik)
gemäß gesetzlicher Anforderungen in der Stadtverwaltung Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Müller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit zehn Jahren wird bundesweit eine intensive Diskussion um die Reform des kameralistischen Systems hin zur kaufmännischen Buchführung (Doppik) geführt. In Niedersachsen ist die Stadt Uelzen Betreiberin eines vom Land geförderten und von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützten Modellprojekts. Modellhafte Erprobungen werden u. a. auch in der Stadt Salzgitter durchgeführt. Durch die Einführung einer Doppik wird deutlich, welche Kosten den einzelnen Ergebnissen des Verwaltungshandelns entsprechen.

 

Bisher fehlen für ein neues Rechnungswesen einschließlich der erforderlichen Vermögensbewertung verbindliche Rechtsvorschriften. Die Innenministerkonferenz der Länder hat am 21.11.2003 Leittexte als Regelungsvorschläge für die Länder zur Umstellung auf die Doppik beschlossen, die die Ländereinheitlichkeit gewährleisten sollen und gleichzeitig für länderspezifische Gegebenheiten und konzeptionelle Unterschiede Raum lassen. Ziel des Reformvorhabens ist ein vollständiges Ressourcenaufkommens- und Ressourcenverbrauchskonzept, das eine wirtschaftliche Steuerung der Kommunen als Ganzes und der kommunalen Dienstleistungen ermöglicht.

 

Orientiert an dieser Beschlusslage hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ein Eckpunktepapier für die Reform des Niedersächsischen Gemeindehaushaltsrechts vorgelegt, auf dessen Grundlage bis Mitte des Jahres ein Gesetzesentwurf formuliert werden soll. Ein Beschluss ist bis Ende 2004 vorgesehen. Damit sollen  die Kommunen verpflichtet werden, ab dem 01.01.2005 bis spätestens zum Ende einer 5-jährigen Übergangsfrist auf die Doppik umzustellen.

 

Angesichts des wahrscheinlich mit der Umstellung und der laufenden Pflege verbundenen Kostenaufwands fordert der Niedersächsische Städtetag vom Land, eine nachvollziehbare Kostenermittlung und -abschätzung vorzulegen und unter Beachtung des Konnexitätsprinzips und des Konsultationsgrundsatzes Gespräche über eine Kostenerstattung zu führen.

 

Mit dem Umstieg kommt auf die Stadtverwaltung ein erheblicher Aufwand zu, der neben Sachmitteln für zu beschaffende Software inkl. Schulungen einen großen personellen Aufwand bedeuten wird. Die Umstellung wird Auswirkungen auf alle Bereiche der Stadtverwaltung haben. Im Ergebnis wird der heutige Haushalt abgelöst von einem Produkt- und Budgethaushalt mit Teilergebnisplänen, Investitionsplänen und Finanzierungsplänen. Nach allen vorliegenden Informationen muss deshalb mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf vor einem Umstiegsdatum gerechnet werden.

 

Die Umstellung erfordert auch den Einsatz einer geeigneten Software unter Berücksichtigung der noch vom Land zu erlassenden Rechtsvorschriften. Bei Beachtung aller Faktoren ist ein Umstieg zum 01.01.2005 nicht möglich. Nach derzeitiger Einschätzung sollte unbedingt mit einer Vorlaufzeit von ca. 1½  bis 2 Jahren gerechnet werden. Die neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes sollten zu Beginn der Vorlaufzeit rechtswirksam sein.

 

Mit dem geplanten Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen könnte der Beginn der Vorlaufzeit für das Frühjahr 2005 vorgesehen werden. Allgemein wird zur Zeit ein „weicher“ Umstieg empfohlen, d. h., eine gewisse Zeit einen Parallelbetrieb von Kameralistik und Doppik vorzusehen. Die Einführung eines Parallelbetriebs könnte ab dem 01.01.2007 vorgesehen werden. Im folgenden Jahr per 01.01.2008 wäre dann endgültig auf das NKR als führendem Rechnungswesen umzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      500,00 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              - noch zu ermitteln -

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:    - evtl. Erstattungen vom Land -

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das NKR zum 01.01.2007 parallel zum kameralen Rechnungswesen einzuführen und ab dem 01.01.2008 das NKR als führendes System umzusetzen.