Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Zur Darstellung des Sachverhaltes wird auf eine Ausarbeitung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VON) Bezug genommen. Im Rahmen der Sitzung werden Vertreter des HVV und der VON vortragen. I.
Vorbemerkung Die Verkehrsbeziehungen
in der Region Hamburg gehen heute weit über die im Jahre 1965 definierten
Grenzen des HVV-Bedienungsgebietes hinaus. Seit vielen Jahren gab es im Umland
immer wieder Forderungen, den HVV auszuweiten. Für die niedersächsischen
Landkreise Stade und Harburg konnten tarifliche Übergangsregelungen realisiert
werden. Diese Angebote sind jedoch im Vergleich zu einer HVV-Vollintegration
stark reduziert. Ende der neunziger
Jahre wurden die Aktivitäten stärker, den Verbund auszuweiten. Im Norden und im
Süden von Hamburg entstand ein intensiver Diskussionsprozess. Für die HVV-Erweiterung
nach Schleswig-Holstein konnten Anfang 2002 die notwendigen politischen
Beschlüsse herbeigeführt werden. Die Ausweitung auf das vollständige Gebiet der
vier nördlichen Randkreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum
Lauenburg erfolgte zum 15.12.2002. Die maßgeblichen politischen Vertreter aller
betroffenen Gebietskörperschaften würdigten in diesem Zusammenhang die
HVV-Erweiterung als einen wesentlichen Schritt zum Zusammenwachsen der Metropolregion
Hamburg. Um den weiterhin anwachsenden Verkehrsbeziehungen auch zwischen den südlich an das Verbundraumgebiet angrenzenden Landkreisen und der Hansestadt Hamburg - im Jahre 2000 immerhin 292.500 Fahrten/Tag, wovon 41.000 auf den Landkreis Lüneburg entfielen - gerecht zu werden, haben seit dem Jahr 2000 umfangreiche Vorarbeiten mit dem Ziel stattgefunden, die Bedingungen für die Ausweitung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) nach Niedersachsen festzulegen. Diese Bestrebungen entsprechen auch den Zielsetzungen des aktuellen Nahverkehrsplans des Landkreises Lüneburg. Das HVV-Prinzip • ein Tarif • ein Fahrschein • ein integriertes
Verkehrsangebot soll erreicht und gleichzeitig die Nutzung des ÖPNV und die Vorteile für die Kunden/ innen gesteigert werden. Umgekehrt sind die erforderlichen Zuschusszahlungen aus öffentlichen Haushalten zu minimieren. Mit Unterstützung
durch externe Gutachter wurden eine Reihe von grundsätzlichen Fragestellungen
beantwortet, die den Rahmen für eine HVV-Erweiterung festlegen. Zu den bearbeiteten
Punkten gehören die räumliche Ausdehnung, die vorhandene und potenzielle
Nachfrage, die Prüfung und Entwicklung verschiedener auf die HVV-Systematik
aufbauender Tarifmodelle, die Wirkungen auf die Einnahmeaufteilung, die
Festlegung notwendiger Anpassungsmaßnahmen der Infrastruktur und beim
Leistungsangebot sowie letztlich der für eine HVV-Erweiterung notwendige
Finanzbedarf. Neben der HVV GmbH und den externen Gutachtern waren an den
Arbeiten insbesondere die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade, die Stadt
Lüneburg, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), das
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die
Bezirksregierung Lüneburg, die Behörde für Bau und Verkehr der Freien und
Hansestadt Hamburg, die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO),
die Kraftverkehr GmbH & Co. KG (KVG) als Vertreterin der
Verkehrsgemeinschaft Nordost-Niedersachsen (VNN) sowie die Eisenbahnen- und
Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) und die DB AG beteiligt. Auf der Basis der Untersuchungsergebnisse hat der Lenkungsausschuss, in dem die zuständigen Aufgabenträger vertreten sind, die Empfehlung ausgesprochen, den HVV auf die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade auszuweiten. Unter der Voraussetzung entsprechender politischer Beschlüsse in den Gremien der Aufgaben-träger kann die Erweiterung Mitte Dezember 2004 umgesetzt werden. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 20.01.2004 der Erweiterung des Verbundraums nach Niedersachsen zugestimmt. Die vorgeschlagene Ausweitung auch nach Niedersachsen wäre damit ein wesentlicher Schritt zum Zusammenwachsen der Metropolregion Hamburg, in der aktuell auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit deutlich intensiviert wird. Tarifliche
Ausgangslage und geplantes Tarifsystem In den Landkreisen des Erweiterungsgebiets gilt derzeit im Busbereich ein nach Entfernungen gestaffelter Teilstreckentarif („Regionaltarif“) und ein Kilometertarif auf den Schienenstrecken der DB AG. Im Stadtverkehr Lüneburg gilt ein flächenhafter Zonentarif, Übergänge zum Regionaltarif sind gewährleistet. Für das Erweiterungsgebiet in Niedersachsen soll grundsätzlich die im HVV bereits bestehende und bewährte Tarifsystematik angewendet werden. Bei den Zeitkarten kommt ein kleinzoniger Flächentarif zur Anwendung. Ab acht befahrenen Tarifzonen (bzw. Großbereich Hamburg plus vier Tarifzonen) gelten Zeitkarten im gesamten Netz. Im Bartarif kommt ein System monozentrischer Ringe zur Anwendung. II.
Auswirkungen der HVV-Erweiterung im Landkreis Lüneburg 1. Preisveränderungen Für die meisten Nutzer/innen öffentlicher Verkehrsmittel aus dem Landkreis Lüneburg nach Hamburg wird es durch die Einführung des HVV-Tarifs vor allem im Zeitkartenbereich deutlich günstiger als bisher. Dies gilt nicht nur für Wegeketten, wo bisher zwei und mehr Fahrscheine benötigt wurden, sondern auch schon auf Relationen mit einem Fahrschein. Verteuerungen treten für BahnCard Kunden auf, da diese bei einer Erweiterung des HVV-Verbundraumgebietes nach Lüneburg, im Stadtverkehr und auch im metronom nicht mehr anerkannt wird. Ein anderes wichtiges Attraktivitätsmerkmal für Zeitkartenkunden, nämlich mit der geringfügig teureren IC-Monats- bzw. Jahreskarte auch den zukünftig im HVV verkehrenden Metronom nutzen zu können und damit auf ein besser vertaktetes Angebot zwischen Lüneburg und Hamburg zurückgreifen zu können, bleibt dagegen bestehen. Darüber hinaus finden z.Zt. Gespräche zwischen der HVV GmbH und dem DB Fernverkehr über eine IC-Nutzung durch Kunden mit HVV-Fahrschein statt, um auch hier eine höhere Flexibilität für die Lüneburger Bahnpendler zu erzielen. Die Einbeziehung der IC-Züge ist aus Sicht der Verwaltung ein wichtiger Aspekt, um den IC-Halt im Oberzentrum Lüneburg nicht zu schwächen. Eine Übersicht über die neuen Fahrpreise für ausgesuchte Relationen aus dem Landkreis Lüneburg in das HVV-Gebiet gibt Anlage 1. Für den Stadtverkehr Lüneburg wird ein Ein-Zonen-Modell (zurzeit
existieren 2 Zonen im Stadtverkehr) auf Basis eines Einzelfahrpreises von 1,35
€ vorgeschlagen. Dieses stellt den momentanen Durchschnittspreis dar, den
Einzelkartenkunden mit und ohne Bahncardermäßigung und Sammelkartenkäufer im
Stadtverkehr bezahlen. Alternativberechnungen mit höheren Fahrpreisen und mit 2
Zonen haben teilweise deutliche Nachteile für Fahrgäste und nur geringe
Einspareffekte bei den Ausgleichsleistungen ergeben. Für die Buskunden stellt sich bei einer Integration des
Stadtverkehrs in den HVV die Situation zukünftig wie folgt dar:
1) entspricht der 9
Uhr-Tageskarte, die einem Erw. mit bis zu 3 Kindern zu beliebig vielen Fahrten
berechtigt 2) übertragbar, gilt
von 9 – 16 und ab 18 Uhr und berechtigt zur Mitnahme von 3 Kindern bis zu 14
Jahren Insgesamt bedeutet die Übernahme des HVV-Tarifgefüges für den Stadtverkehr Lüneburg nicht nur eine starke Vereinfachung des bisherigen Tarifsystems, das alleine 11 Tarife enthielt, die jeweils weniger als 1 % am Umsatzerlös beteiligt waren, sondern vor allem im Zeitkartenbereich eine deutliche Preisreduzierung. Insgesamt wird von der Übernahme des HVV-Tarifsystems im Stadtverkehr eine Nachfragesteigerung von 3% erwartet, bei gleichzeitiger Erhöhung des Zeitkartenanteils von 16 auf 25%. Bislang nicht einbezogen in die HVV-Erweiterung sind die
ASM-Verkehre, die aber in das HVV-Marketingkonzept eingebunden werden sollten. 2. Finanzielle Belastungen Die finanziellen
Auswirkungen der Verbundraumerweiterung für den Landkreis Lüneburg inkl. dem
Stadtverkehr sind in Anlage 2 dargestellt und setzen sich zusammen aus: a) Laufende Kosten Harmonisierungs- und Durchtarifierungswirkungen Die
Überführung der derzeitigen Tarife für Busse und Bahnen in den HVV-Tarif führt
zu Einnahmeveränderungen bei den Verkehrsunternehmen. Harmonisierungswirkungen
entstehen durch den Vergleich von alten zu neuen Fahrpreisen.
Harmoni-sierungsgewinne treten auf, wenn der zukünftige HVV-Tarif über den
derzeitigen Fahrpreisen liegt, im umgekehrten Fall kommt es zu
Harmonisierungsverlusten. Beispiel: • Spar-Monatskarte Stadtverkehr
Lüneburg bisher:
42,55 € künftig: 38,00 € à Harmonisierungsverlust
4,55 € Durchtarifierungswirkungen
entstehen dadurch, dass Umsteiger nach der HVV-Erweiterung nur noch eine
Fahrkarte benötigen, die für die gesamte Strecke auf allen Linien und bei allen
Unternehmen gilt. Der Preis der HVV-Fahrkarten liegt i. d. R. unter den
addierten Preisen der einzelnen Fahrkarten. Beispiele: • Monatskarte Stadtverkehr Lüneburg
– Hamburg Hbf bisher:
Sparmonatskarte Stadt 42,55 € Lüneburg – Hamburg Hbf 149,20
€ 191,75
€ künftig: 148,00 € à Durchtarifierungsverlust 43,75 € Durch die HVV-Erweiterung wird die Fahrt mit dem ÖPNV in den meisten Fällen günstiger. Die daraus bei den Verkehrsunternehmen entstehenden Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste sind von den Aufgabenträgern nach dem Territorial-prinzip zu tragen, Mindereinnahmen in Bussen und Bahnen auf Hamburger Gebiet also durch die Freie und Hansestadt Hamburg, im Landkreis Lüneburg im Busbereich durch den Landkreis und die Stadt Lüneburg und auf den Schienenstrecken durch die LNVG. Wahrnehmung von zentralen Aufgaben Neben den Ausgleichszahlungen für tariflich bedingte Kosten entstehen weitere jähr-lich anfallende Aufwendungen. Es handelt sich dabei um unternehmensfinanzierte Aufgaben, die entweder von der HVV GmbH oder von Zentralen Verkehrsunter-nehmen (ZVU) wahrgenommen werden (z. B. für Tarifdrucksachenerstellung, HVV-Auskunft, Schulberatung, Einnahmenaufteilung, Verkehrserhebungen). Die Verteilung dieser Kosten auf die Landkreise erfolgte nach einem umsatzabhängigen Schlüssel, der jedoch noch einer genaueren Abstimmung zwischen der HVV GmbH, den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern bedarf. b) Investitionen Im Zuge der HVV-Erweiterung sind verschiedene Investitionen notwendig. Es handelt sich dabei u.a. um die Beschaffung automatischer Fahrgastzählgeräte, von Fahr-scheindruckern, um Material für Schulungsmaßnahmen, Marketing (Einführungs-kampagnen). Die einzelnen Positionen wurden vom HVV in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen soweit wie möglich zusammengetragen und bewertet. Die in Anlage 2 angegebenen Zahlen gehen von der Annahme aus, dass diese Kosten vollständig von den Aufgabenträgern getragen werden. c) Beteiligung des Landes Niedersachsen an der HVV Erweiterung Das Land Niedersachsen hat folgende Finanzierung zugesagt: • Übernahme
der im Bereich des SPNV entstehenden Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste
in Höhe von 100% durch das Land. • Förderung
von verbundbedingten Erstinvestitionen (inkl. Marketing) und von Kosten für
spätere Haltestellenanpassungen in Höhe von 70% bis zu einer Gesamtsumme von maximal 7 Mio. €. Darüber hinaus beabsichtigt die niedersächsische Landesregierung im Rahmen einer Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) den kommunalen Aufgabenträgern des ÖPNV ab 2005 anteilige Finanzzuweisungen zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung zu stellen. d) Einnahmenaufteilungsverfahren
(EAV) Im Zusammenhang mit der Verbundraumausweitung nach Niedersachsen sind in größerem Umfang neue Verkehre in die Einnahmeaufteilung zu integrieren. Hierbei gilt der Grundsatz, dass die im Erweiterungsgebiet und auf den zukünftigen HVV-Linien erzielten Einnahmen auch grundsätzlich dort verbleiben sollen. Einnahmenverlagerungen zwischen alten und neuen HVV-Verkehren sowohl auf der Unternehmensebene als auch auf der Aufgabenträgerebene sind soweit wie möglich zu vermeiden. Die Aufgabenträger haben sich mit der HVV GmbH auf einen Verfahrensweg verständigt, der in einem Schlussbericht festgehalten wurde. Auf dieser Grundlage wird die HWW GmbH in enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern und unter Einbeziehung der Verkehrsunternehmen das Einnahmenaufteilungsverfahren weiterentwickeln und umsetzen. e) Haushaltsbelastung für den Landkreis Lüneburg inkl. Stadtverkehr Der verbundbedingte Finanzbedarf für den ÖPNV im gesamten Landkreisgebiet ist in der Anlage 2 dargestellt. Hierbei ist vorgesehen, dass aus den pauschalen Zuweisungen des Landes die Aufwendungen der kommunalen Aufgabenträger bei der Verbunderweiterung finanziert werden können. Im Gespräch ist derzeit ein Anteil
von 7,5 % an den Mitteln nach § 8 Abs. 2 RegG, verteilt nach einem einwohner-
und flächenbezogenen Schlüssel auf die Aufgabenträger. Eine grobe Abschätzung
der auf den Landkreis Lüneburg entfallenden Summen ist in Anlage 2, Position 3
vorgenommen. Diese Werte berücksichtigen bereits die im Vermittlungsausschuss
des Bundes vorgenommene Kürzung der Regionalisierungsmittel um Eine Aussage über die zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel ab 2008 ist wegen der gesetzlich vorgesehenen Revision nicht möglich. Im Rahmen der Abstimmung zwischen den Verwaltungen von Kreis und Stadt wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Lüneburg als originärer Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz und als Adressat der pauschalen Landesmittel nach einer geplanten Gesetzesänderung die Kosten der Verbunderweiterung übernimmt. Gerade für den Stadtverkehr, der neben dem eigentlichen Stadtgebiet auch die Gemeinden Adendorf, Bardowicks, Mechtersen, Reppenstedt und Vögelsen umfasst, lässt sich eine Aufteilung der Chancen und Risiken nur mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand erreichen. Aufgrund des gewählten Ein-Zonen-Modells ist zukünftig eine territoriale Zuordnung der Einnahmen (Stadtgebiet bzw. Nachbargemeinden) nicht mehr möglich. Durch den flexiblen Einsatz von Bussen können auch die Fahrzeugkilometer nicht mehr aufgabenträgerbezogen zugeordnet werden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt wäre noch zu treffen. III. Grundzüge vertraglicher
Regelungen im Rahmen der HVV-Erweiterung Grundlagen
für das Bestehen der HVV GmbH sind die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
(ÖRV) und der Gesellschaftsvertrag. Die ÖRV ist zwischen den Ländern
Hamburg und Niedersachsen, den schleswig-holsteinischen Kreisen Herzogtum
Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn und dem Landkreis Harburg
abgeschlossen worden und regelt die Zusammenarbeit im Verbundraum. Bei
Ausweitung des HVV-Gebietes wären hier als zusätzliche Aufgabenträger die
Landkreise Stade und Lüneburg mit einzubeziehen. Des
weiteren legt sie die Gründung der HVV GmbH durch die Gesellschafter fest,
deren Rahmenvorgaben aus der ÖRV im Gesellschaftsvertrag näher ausgestaltet sind. Die
Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Entgeltzahlungen der Gesellschafter
im Verhältnis ihrer Gesellschaftsanteile (Gesellschaftsanteile zurzeit: Freie
und Hansestadt Hamburg Landkreis
Harburg künftig 1,0
% Landkreis
Lüneburg künftig
1,5 % (ca. 77 T€/a) Landkreis
Stade künftig 1,0 % Land
Niedersachsen künftig
2,0 %. Von einer
Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch den Landkreis Lüneburg sollte
abgesehen werden, da grundlegende Entscheidungskompetenzen innerhalb der GmbH
nicht zu erreichen sind. Es ist zwischen den niedersächsischen Landkreisen
beabsichtigt, dass im Falle einer positiven Entscheidung zur Ausweitung des HVV
nach Niedersachsen die Interessenvertretung der Landkreise Lüneburg und Stade
in den Gremien des HVV durch den Landkreis Harburg erfolgen soll. Dies wird bereits
heute zwischen den Landkreisen Stade und Harburg praktiziert. Inwieweit die
übrigen Gesellschafter, insbesondere Hamburg, diesem Vorhaben zustimmen, ist
noch nicht geklärt. Hamburg drängt noch immer auf eine Übernahme von
Gesellschaftsanteilen auf alle drei Landkreise. Die
Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen der HVV GmbH und den
Verbundverkehrsunternehmen werden wiederum durch einen Kooperationsvertrag
geregelt. Hierin sind u. a. die Aufgabenverteilung und die Schnittstellen der
Zusammenarbeit definiert. Die
HVV-Erweiterung wird sich auf die Einnahmesituation der Verkehrsunternehmen
auswirken und ggf. auch zu verbundbedingten Lasten führen. Diese Auswirkungen
sind in Verkehrsverträgen zwischen den zuständigen Aufgabenträgern und
den Verkehrsunternehmen zu regeln. Inhalte werden neben einer
Alteinnahmensicherung u.a. auch die Finanzierung der nach Berücksichtigung der
Landesförderung verbleibenden Investitionskosten sein. IV. Bewertung Die Ausweitung des HVV in den Landkreis Lüneburg wird zu einer steigenden ÖPNV-Nutzung führen. Im Falle von Preissenkungen werden auch kurzfristig Autofahrer auf den ÖPNV umsteigen. Dies gilt vor allem auf Relationen, auf denen bisher mehr als ein Fahrschein erforderlich war. Auch die lokalen und regionalen Verkehrsangebote werden profitieren, da deren Nutzung quasi im Preis enthalten ist. Die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Fahrpreise sowie die Anpassung an die HVV-Standards führt allerdings auch zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen der Landkreise. Durch entsprechende tarifliche Maßnahmen konnten diese Belastungen reduziert werden. Der Ausgleich tarifbedingter Mindereinnahmen und die Finanzierung verbundbedingter Mehrkosten führt bei den Verkehrsunternehmen zu einer Verringerung der herkömmlichen Fahrgeldeinnahmen und zu einer Erhöhung von Zuschusszahlungen aus öffentlichen Kassen. Die Verkehrsunternehmen werden den aus ihrer Sicht damit verbundenen sinkenden unternehmerischen Spielraum durch Vertragslaufzeiten zu kompensieren versuchen, die zumindest mittelfristig eine Ausschreibung von Verkehrsleistungen ausschließen („Besitzstandswahrung“). Die Einflussmöglichkeiten der Aufgabenträger auf die ÖPNV-Gestaltung der Verkehrsunternehmen werden durch die erforderlichen Verkehrsverträge steigen, die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der künftigen Tarifentwicklung im erweiterten HVV sind dagegen eher als gering einzuschätzen. Als großer Vorteil der vorgesehenen HVV-Verbundraumerweiterung ist die Zusage des Landes zu werten, die im SPNV entstehenden Kosten vollständig zu tragen. Diese in Niedersachsen bislang einmalige und nur für die HVV-Erweiterung geltende Zusage stärkt insbesondere die in der Metropolregion ausgeprägten Pendlerbeziehungen auf der Schiene. Die ebenfalls vom land gezeigte Bereitschaft, sich auch an den Investitionskosten zu beteiligen, kann maßgeblich zum Erfolg der Erweiterung beitragen. Die bereits erfolgte Zustimmung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zur HVV-Erweiterung ist ebenfalls als Erfolg zu bewerten, denn dies schließt die Übernahme der entstehenden Belastungen nach dem Territorialprinzip mit ein. Eine mögliche Alternative zu einer Verbundraumerweiterung könnte die Weiterentwicklung von gängigen Übergangstarifen darstellen, die die Weiterfahrt im HVV ne nach gewünschter Relation ermöglichen. Den Vorteilen geringerer Haushaltsbelastung würde der Nachteil gegenüberstehen, eine uneinheitliche und aus Kundensicht weniger attraktive Lösung zu bieten. Inwieweit die Förderzusage des Landes auch für ein solches Angebot gilt, ist noch offen. Die vorgeschlagene HVV-Erweiterung in den Landkreis Lüneburg stellt einen wichtigen Baustein zur Verbesserung des ÖPNV dar. Es erfolgt daher folgender Beschlussvorschlag: Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 20,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Anlage
1: Preisvergleiche und Gesamtübersicht Anlage
2: HVV-bedingte Kosten für den Landkreis Lüneburg inkl. Stadt
Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat, der Ausweitung des HVV auf den Landkreis Lüneburg und damit auch auf das Stadtgebiet zum Fahrplanwechsel 2004/2005 zuzustimmen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Bereitstellung der vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellten Anteile aus Regionalisierungsmitteln durch ein geändertes Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz sowie die Übernahme der im Stadtverkehr einschl. der Gemeinden Adendorf, Bardowick, Mechtersen, Reppenstedt und Vögelsen anfallenden verbundraumbedingten Verpflichtungen durch den Landkreis Lüneburg. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis
zu treffen, die ein enges Zusammenwirken zwischen den Aufgabenträgern
sicherstellt. |
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