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Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Lüneburg wird die bisher kreisfreie Stadt Lüneburg mit Wirkung vom 1. März 1974 in den Landkreis Lüneburg eingegliedert (Einkreisung). In der Folge wurde im Februar 1974 der erste Finanzvertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geschlossen.
Die Einkreisung machte es erforderlich, dass sich Hansestadt und Landkreis Lüneburg hinsichtlich der künftigen Aufgabenwahrnehmung und deren Finanzierung verständigten. Im Grundsatz gingen alle Aufgaben, für die kreisangehörige Gemeinden nach dem Gesetz nicht zuständig sind, auf den Landkreis über. Von Beginn an zog jedoch der Landkreis die Hansestadt zur Aufgabenerfüllung in der Sozialhilfe heran. Auch blieb die Hansestadt Trägerin der Jugendhilfe, des Krankenhauses sowie aller Schulen, die die Stadt bereits vor der Einkreisung unterhalten hat.
Seit 1995 gibt es differenzierte Erstattungsregelungen für die Bereiche der Sozial- und Jugendhilfe (Zweckaufwand zu 100%, Personal- und Sachaufwand prozentual mit Eigeninteressenquote), die im Laufe der Jahre weiter konkretisiert wurden.
Zuletzt wurde der Finanzvertrag am 09.08.2010 neu gefasst. Diese Vereinbarung vom 09.08.2010, die insbesondere die Bereiche Sozialhilfe, Jugendhilfe und Schulen regelt, wurde seitens der Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 31.12.2019 gekündigt.
Durch die Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt vom 23.12.2019 ist die Kündigung bis zum Abschluss eines neuen Vertrags, längstens bis Ende 2020, ausgesetzt worden. Beide Vertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass die Neufassung des Finanzvertrages rückwirkend ab 01.01.2020 gilt.
Die Verwaltungen von Landkreis und Hansestadt haben die Verhandlungen über den neu zu fassenden Finanzvertrag zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Struktur des Vertrages bleibt im Grundsatz unverändert. Durchgängig wurden Begriffe aktualisiert und die Paragraphen der Sozialhilfe und Jugendhilfe detaillierter ausformuliert und zwischenzeitlich eingetretene Gesetzesänderungen eingearbeitet. Der Paragraph 5 wurde inhaltlich überarbeitet und enthält nicht mehr den Punkt der Kompensationszahlungen, sondern stellt die Aufgaben Lüneburgs als Oberzentrales Zentrum dar.
Alle Änderungen zum Finanzvertrag vom 09.08.2010 sind aus der beigefügten Synopse (Anlage 1) ersichtlich. Der neue Finanzvertrag wird ergänzt durch eine Protokollnotiz inkl. Anlagen (Anlage 2 und Anlage 3).
Nach Abschluss der Gespräche zwischen den Verwaltungen von Landkreis und Hansestadt Lüneburg ergibt sich folgender Stand:
Finanzvertrag
§ 1 Grundsatz
Der Grundsatz, nach dem die Hansestadt den anderen Gemeinden des Landkreises bei Kreisumlage und Zuweisungen gleichgestellt wird, soweit nicht in diesem Vertrag Abweichendes vereinbart ist, bleibt unverändert.
§ 2 Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Hansestadt führt im Wege der Heranziehung für den Landkreis Lüneburg die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX auf ihrem Gebiet durch. Die Aufgabenübertragung ergibt sich direkt aus dem Finanzvertrag.
Die von der Hansestadt erbrachten Netto-Transferleistungen werden zu 100 % vom Landkreis erstattet. Darüber hinaus zahlt der Landkreis der Hansestadt für den dem Zweckaufwand zuzurechnenden Personal- und Sachaufwand eine Jahrespauschale in Höhe von 2.000.000 Euro, die jährlich anhand der Besoldungs- und Entgeltänderungen angepasst wird. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht die Pauschale ca. 75 % der zugrunde gelegten Personal- und Sachaufwendungen der Hansestadt.
Die Beteiligung des Landkreises an den Kosten der Hansestadt für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern wird weiterhin durch gesonderte Vereinbarung geregelt.
§ 3 Jugendhilfe
Die Hansestadt ist gesetzlicher Aufgabenträger für die Jugendhilfe
Bei der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und der Hilfe für junge Volljährige werden weiterhin alle Netto-Transferleistungen vom Landkreis erstattet. Für andere Hilfearten ergeben sich zum Teil besondere Modalitäten, die im Wesentlichen den bisherigen Regelungen entsprechen. Für den dem Zweckaufwand zuzurechnenden Personal- und Sachaufwand wird der Landkreis eine Jahrespauschale in Höhe von 3.750.000 Euro zahlen, die jährlich anhand der Besoldungs- und Entgeltänderungen angepasst wird. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht die Pauschale ca. 75 % der zugrunde gelegten Personal- und Sachaufwendungen der Hansestadt.
§ 4 Schulen
Die Hansestadt ist Trägerin ihrer Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Oberschulen und einer Förderschule. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz ist ein Kostenausgleich vorgesehen, der im Finanzvertrag geregelt ist.
Es besteht Einigkeit, dass der Landkreis künftig den Maximalsatz von 80 % (bisher 65 %) der nicht unter § 117 Nds. Schulgesetz (NSchG) fallenden Netto-Auszahlungen übernimmt. Die Kosten der vorher abzustimmenden schulbaulichen Sondermaßnahmen (größere Instandsetzungen) erstattet der Landkreis nach Abzug eines Vorweg-Abschlages von 25 % zukünftig ebenfalls zu 80 % (bisher 65 %).
§ 5 Unterstützung bei der Wahrnehmung oberzentraler Funktionen
Der Landkreis ist bereit, die Hansestadt Lüneburg bei oberzentralen Funktionen zu unterstützen. Die Protokollnotiz zum Finanzvertrag, auf die im § 5 verwiesen wird, beinhaltet Erklärungen zur Förderung im Bereich Krankenhäuser, zu Mobilitätsaufgaben, zur Förderung des Radverkehrs, zur interkommunalen Zusammenarbeit und zur Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung Arena Lüneburger Land. Die Hansestadt Lüneburg ist das wirtschaftsgeografische Zentrum des Landkreises und damit sein verkehrlicher Verknüpfungspunkt. Alle Entwicklungen mit dem Ziel einer modernen Verkehrspolitik können daher nur von Landkreis und Hansestadt gemeinsam bewältigt werden. Deshalb wird vereinbart: Landkreis und Hansestadt Lüneburg arbeiten bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Verkehrskonzepte vertrauensvoll zusammen. Der Landkreis erklärt sich bereit, den Personalaufwand für eine halbe Stelle einer Verkehrsfachkraft nach E 11 Stufe 3 TVöD zu erstatten. Darüber hinaus wird sich der Landkreis an den investiven Kosten der Neuschaffung verkehrlicher Infrastruktur nach konkreter Absprache im Einzelfall beteiligen. Weitere konkrete Regelungen finden sich in der Protokollnotiz.
Darüber hinaus wird geregelt, dass der Landkreis von der Hansestadt Anteile von jeweils 24,9 Prozentpunkte an der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK) und an der Theater Lüneburg GmbH übernimmt. Damit hält der Landkreis ab 01.01.2021 74,9 % der Gesellschaftsanteile an der BuK und ab 01.01.2022 74,9 % der Gesellschaftsanteile an der Theater Lüneburg GmbH.
§ 6 Musikschule
Die Hansestadt bleibt Trägerin der Musikschule.
Künftig beteiligt sich der Landkreis am Fehlbetrag der Musikschule mit mindestens 45 %.
§ 7 Regelungen zum ruhenden und fließenden Verkehr
Die Regelungen zum ruhenden und fließenden Verkehr bleiben unverändert. Der ruhende Straßenverkehr in der Hansestadt wird von der Hansestadt überwacht. Die Verwarngelder fließen der Hansestadt zu. Damit ist der Sach- und Personalaufwand der Überwachung abgegolten. Der fließende Verkehr wird auch in der Hansestadt vom Landkreis überwacht.
Die Hansestadt behält sich vor, in ihrem Gebiet im Benehmen mit dem Landkreis Lüneburg feste Überwachungseinrichtungen auf ihre Kosten zu installieren und zu betreiben.
§ 8 Projekte interkommunaler Zusammenarbeit
Um Aufgaben wirtschaftlicher zu erfüllen und gleichzeitig den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, haben die Hansestadt und der Landkreis eine Vielzahl von Vereinbarungen zur interkommunalen Zusammenarbeit abgeschlossen, die unabhängig von diesem Vertrag weiterbestehen.
§ 9 Zahlungsverpflichtungen
Die Regelungen zu den Zahlungsverpflichtungen bleiben unverändert.
§ 10 Überprüfung der Vereinbarung
Die Vertragsparteien können bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse eine Anpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verlangen. Als wesentliche Veränderung gilt insbesondere eine durch Gesetz oder auf Antrag erfolgte Zuständigkeitsverlagerung, die eine bedeutende finanzielle Be- oder Entlastung des Landkreises oder der Hansestadt zur Folge hat.
In der Zeit vom 01.01.2025 bis zum Ende der Vertragslaufzeit können Landkreis und Hansestadt Verhandlungen über eine Anpassung der Jahrespauschalen für den dem Zweckaufwand zuzurechnenden Personal- und Sachaufwand nach § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 verlangen. Dieses Recht kann von jeder Vertragspartei nur einmal ausgeübt werden. Es beschränkt sich auf eine Überprüfung des der Jahrespauschale zugrundeliegenden Personaltableaus und der Fallzahlen pro Mitarbeiter.
§ 11 Vertragsdauer
Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Sie gilt bis zum 31.12.2029 und jeweils für ein weiteres Jahr, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten zum Ende der jeweiligen Gültigkeitsdauer gekündigt wird.
Protokollnotiz zum Finanzvertrag:
Folgende Förderungen des Landkreises an die Hansestadt Lüneburg wurden vereinbart:
Der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg vertreten gemeinsam die Auffassung, dass die Gesundheitsversorgung und hierbei insbesondere die Krankenhausversorgung zentrale Aufgabenstellungen der kommunalen Daseinsvorsorge sind.
Der Landkreis Lüneburg stellt für die anstehenden baulichen Investitionen der Kliniken bis zum Jahre 2030, bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung dafür wäre, dass sich auch die Hansestadt Lüneburg in gleicher Höhe beteiligt. Hierzu wird auf die Klarstellende Erklärung zu Nr. 1 „Investitionsförderung Krankenhausentwicklung“ der Protokollnotiz für den Finanzvertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg vom 04.11.2020 (Anlage 4) verwiesen.
Konkrete Investitionsprojekte sind inklusive Finanzbedarf beschrieben und der Protokollnotiz als Anlage beigefügt. Eckpunkte für die Beteiligung des Landkreises Lüneburg werden in einer gesonderten Vereinbarung bis zum 31.07.2021 vereinbart.
Der Landkreis erkennt an, dass die Hansestadt einen Knotenpunkt für landkreisweiten Verkehr darstellt. Alle Entwicklungen mit dem Ziel einer modernen Verkehrspolitik können daher nur von Landkreis und Hansestadt gemeinsam bewältigt werden. Beide arbeiten bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Verkehrskonzepte vertrauensvoll zusammen. Hierfür wird ein gemeinsamer „Mobilitätsgrundsatzausschuss“ installiert.
Der Landkreis als Träger des ÖPNV ist grundsätzlich bereit, sich an den Kosten einer Mobilitätszentrale im Bahnhofsgelände hälftig zu beteiligen.
Darüber hinaus wird sich der Landkreis an den investiven Kosten der Neuschaffung verkehrlicher Infrastruktur nach konkreter Absprache im Einzelfall beteiligen. Bei dem im Bebauungsplan Nr. 183 „Bahnhof“ vorgesehenen Maßnahmen (Anlage 1 der Protokollnotiz, „Vorhabenübersicht Bahnhof“) ist eine Beteiligung an den Eigenanteilen der Hansestadt Lüneburg in Höhe von maximal 50% der förderfähigen und nicht von anderen Fördergebern gedeckten Kosten des jeweiligen Projektes das Ziel der Vertragspartner.
Der Landkreis ist bereit, die Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Investitionsförderung bei Maßnahmen aus der Radwegeprioritätenliste der Hansestadt zu unterstützen, die an Radwege anschließen, die auf dem Radverkehrskonzept des Landkreises beruhen und in das Gebiet der Hansestadt fortgeführt werden und so ein geschlossenes Radwegenetz bilden. Eine Beteiligung soll grundsätzlich in Höhe von maximal 50% der förderfähigen und nicht von anderen Fördergebern gedeckten Kosten des jeweiligen Projektes erfolgen.
Das Projekt Fahrradbrücke über die Ilmenau im Bereich der Lüner Rennbahn wird von der Hansestadt Lüneburg ohne finanzielle Beteiligung des Landkreises Lüneburg umgesetzt.
Gemeinsames Ausländeramt: Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass bei einem nachgewiesenen finanziellen Mehrbedarf für das Ausländeramt die Vereinbarung der Aufgabenübertragung zeitnah angepasst und darauf basierend der Mehrbedarf durch den Landkreis Lüneburg erstattet wird.
Familienbüro: Die Zusammenarbeit im Bereich des Familienbüros hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.
Klimaschutzleitstelle: Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg sind sich darüber einig, dass der Aufgabe des Klimaschutzes eine herausragende Rolle zukommt und dass diese Aufgabe in der Verantwortung einer jeden Kommune liegt. Ziel soll es hierbei sein, die zukünftigen Herausforderungen in größtmöglicher Eigenständigkeit der jeweiligen Kommune zu bearbeiten, um die individuellen Themenstellungen und klimapolitischen Schwerpunkte nachhaltig angehen zu können.
Die „Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung über den Bau und den Betrieb der multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle Arena Lüneburger Land“ (unterzeichnet am 23.10 bzw. 30.10.2017) ist anzupassen. Die Hansestadt Lüneburg verzichtet auf die vereinbarten Nutzungsrechte für 10 Veranstaltungen (§ 5 der Vereinbarung) aber die Nutzung für den Schul-, Hochschul- und Breitensport ist weiterhin möglich. Statt eines Nutzungsentgeltes (§ 6 der Vereinbarung) zahlt die Hansestadt Lüneburg dem Landkreis Lüneburg einen gestaffelten Betriebskostenzuschuss (§ 3 der Vereinbarung).
Die Hansestadt Lüneburg zahlt dem Landkreis Lüneburg einen gestaffelten Betriebskostenzuschuss in Höhe von
Bewertung der Verhandlungen:
Im Ergebnis stellt sich für die Jahre 2020/2021 jeweils eine Verbesserung von ca. 2,5 Mio. € dar. Ab dem Jahr 2022 ergibt sich eine Verbesserung von rund 3,5 Mio. €.
Hinzu kommen die Investitionsförderungen durch den Landkreis, welche dann je nach Einzelprojekt in Zuwendungsbescheiden zu regeln sind.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Kosten, welche für die Erfüllung der Aufgaben des Finanzvertrages anfallen im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2029. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 Synopse zum Finanzvertrag Anlage 2 Neufassung Finanzvertrag Anlage 3 Protokollnotiz inkl. der Anlage 1 Vorhabenübersicht Bahnhofsumfeld (Stand 25.09.2020) und Anlage 2 Übersicht Finanzierungsbedarf für die Bauvorhaben der Gesundheitsholding Lüneburg (Stand 25.09.2020) Anlage 4 Klarstellende Erklärung zu Nr. 1 „Investitionsförderung Krankenhausentwicklung“ der Protokollnotiz für den Finanzvertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg vom 04.11.2020
Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, dem Finanzvertrag zwischen dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg inkl. der Protokollnotiz und den Anhängen sowie der Klarstellenden Erklärung zu Nr. 1 „Investitionsförderung Krankenhausentwicklung“ in der beigefügten Fassung zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
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