Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Basierend auf dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 (VO/8445/19) hat die Verwaltung im zweiten Halbjahr 2020 die Planungen zu Anmietung, Einrichtung und Be-trieb einer Mobilitätszentrale in den Räumen des heutigen Reisezentrums im Lüneburger Bahnhof intensiviert. Neben Gesprächen und Ortsbesichtigungen mit verschiedenen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG und der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH (nachfolgend: Metronom) wurden potentielle Akteure und Partner für eine Mobilitätszentrale über die Planungen der Hansestadt informiert und deren Bereitschaft zur aktiven Beteiligung am Betrieb abgefragt.
Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass die Hansestadt Lüneburg die Räumlichkeiten des heutigen Reisezentrums im Bahnhofsgebäude von der DB Station und Service (Betreiberge-sellschaft der Verkehrsstationen am Streckennetz der Deutschen Bahn AG) anmietet und diese zum Zwecke des Betriebs einer Mobilitätszentrale untervermietet. Neben dem Fahrkartenvertrieb sollen dann verschiedene verkehrsträgerübergreifende Dienstleistungen in der Mobilitätszentrale angeboten werden. Diese Dienstleistungen können die verschiedenen Ak-teure entweder mit eigenem Personal anbieten oder durch einen anderen Partner anbieten lassen.
Ausgangspunkt der Planungen ist die zwischenzeitlich erfolgte Zusage der DB, dass die Hansestadt nach Aufgabe des Fahrkartenvertriebs durch die DB Vertrieb (verantwortet Vertrieb und Fahrkartenverkauf des Personenverkehrs) das heutige Reisezentrum für Zwecke des Betriebs einer Mobilitätszentrale anmieten kann. Entgegen der bisherigen Annahme, dass DB Vertrieb das Reisezentrum zum 01.01.2023 aufgeben möchte, erklärte sie zwischenzeitlich, dass auch eine frühzeitigere Anmietung durch die Hansestadt ermöglicht werden könnte. Zuletzt wurde der Abschluss eines Mietvertrages für Ende 2020/Anfang 2021 ins Auge gefasst.
Allerdings ist dieser Vertragsabschluss aus Sicht der Verwaltung daran gekoppelt, dass mit der DB Station und Service bzw. mit den zuständigen Unternehmen der DB AG auch Einver-nehmen über verschiedene bauliche Maßnahmen erzielt wird, die vor Inbetriebnahme einer Mobilitätszentrale durchgeführt werden sollten. Hierzu zählen
- der Bau einer Rampe an der Treppe des Bahnhofsgebäudes, um einen barrierefreien Zugang auch am Haupteingang vorzuhalten, - die Aufwertung des Wartehallenbereiches durch Versetzung der Fahrkartenautomaten und möglichst auch des Bankautomaten, um mehr Aufenthaltsqualität durch eine größere Bewegungsfläche aber auch die Schaffung zusätzlicher Sitzmöglichkeiten zu erreichen, - die Verlegung des Eingangsbereiches des heutigen Reisezentrums nach innen, so dass Raum für die Fahrkartenautomaten und den Bankautomaten mit ganztägiger Zugangsmöglichkeit geschaffen wird und Reisende an den Fahrkartenautomaten sich nicht in der Bewegungsachse in der Wartehalle aufhalten, - die barrierefreie Umgestaltung der zum Kundenbereich rückwärtig gelegenen Büroräumlichkeiten.
Nach Auffassung der Verwaltung müssen die o.g. Maßnahmen auf Kosten der Bahn erfol-gen, die zwar diesbezüglich grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hat, eine verbindliche Zu-sage steht aber noch aus.
Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt, wann DB Vertrieb den Fahrkartenverkauf im Reisezentrum beendet. Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung zwischen Metronom und DB Vertrieb – diese übernimmt aktuell den seitens Metronom gegenüber der Landesnahverkehrsgesell-schaft verkehrsvertraglich geschuldeten Verkauf von Nahverkehrs- und HVV-Karten – wird dies spätestens zum 31.12.2022 der Fall sein. Denkbar ist nach den Verlautbarungen der beiden Vertragspartner Metronom und DB Vertrieb aber auch ein Übergang des Verkaufs der genannten Fahrkarten durch Metronom zu einem früheren Zeitpunkt, mit dem dann auch die Aufgabe des Fernverkehrskartenverkaufs durch DB Vertrieb und Übernahme durch
Ziel der Verwaltung ist es,
- in den weiteren Gesprächen mit DB Station und Service, DB Vertrieb und Metronom Klarheit bzgl. des Zeitpunkts der Beendigung des Fahrkartenvertriebs durch DB Vertrieb im Reisezentrum zu erzielen und damit den Zeitpunkt für die Betriebsaufnahme der Mobilitätszentrale festzulegen, - Einvernehmen hinsichtlich der Kostenlast für die notwendigen Umbaumaßnahmen im und am Bahnhofsgebäude sowie im heutigen Reisezentrum herzustellen und dann - durch eine frühzeitige Anmietung des Reisezentrums dieses für den späteren Betrieb der Mobilitätszentrale zu sichern. Zahlungspflichten gegenüber der DB Station und Service sollen erst im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufnahme der Mobilitätszentrale begründet werden. Hinsichtlich des Mietbeginns sind auch die noch zu konkretisierenden Planungen für Um- und Einbauten zu berücksichtigen, die die Hansestadt als Mieterin vorzunehmen hat.
Parallel zu den Verhandlungen zu Mietvertrag und Umbaumaßnahmen wird die Verwaltung konzeptionelle Gespräche auch mit Metronom aufnehmen, um ein Betreibermodell für die Mobilitätszentrale zu entwickeln. Denn klar ist, dass Metronom ab Beendigung der o.g. ge-nannten vertraglichen Verpflichtung mit der DB Vertrieb den Fahrkartenvertrieb selbst erbrin-gen muss. Dabei ist oberste Priorität der Verwaltung, dass der künftige Fahrkartenvertrieb durch qualifiziertes Personal erfolgt und beispielsweise nicht durch eine sog. Shop-in-Lösung oder als sonstige Dienstleistung im Bahnhofsgebäude vorhandener Ladenlokale sichergestellt wird. Außerdem werden in dem weiteren Prozess die weiteren potentiellen Akteure der Mobilitätszentrale eingebunden (KVG, Taxiunternehmen, Carsharing-Anbieter, Lüneburg Marketing GmbH, VCD, ADFC, etc.).
Das derzeitige Reisezentrum bietet eine Fläche von ca. 260m2 und wird im vollständig leer gezogenen Zustand zur Verfügung gestellt werden. Verhandlungen über einen angemessenen Mietpreis werden in den kommenden Wochen mit der Deutschen Bahn stattfinden.
Entsprechende Haushaltsmittel werden für die Anmietung, Herrichtung und den Betrieb der Mobilitätszentrale damit bereits im Haushaltsjahr 2021 eingestellt. Entsprechend der Verhandlungen zum Finanzvertrag wird eine Beteiligung des Landkreises an Herrichtung und Betrieb der Mobilitätszentrale angestrebt. Hierzu fand ein erster Austausch mit dem Landkreis statt, der einen Zuschuss in Aussicht gestellt hat.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40,00 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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