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Vorlage - VO/9144/20  

 
 
Betreff: 88. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Gemeinbedarf Kaltenmoor"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
28.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 24.03.2020 die 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ eingeleitet.

 

Der Änderungsbereich liegt südwestlich des Freibads im Stadtteil Neu-Hagen. Dieser wird westlich durch das Grundstück der Anne-Frank-Schule, einen Kinderspielplatz und Sportplatzflächen begrenzt; südlich durch das Wohnbaugrundstück Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 5-13 und östlich durch die Fläche des Freibads Hagen.

 

Im bisherigen Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 10.07.2020 durchgeführt. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde parallel Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans eingeflossen.

 

Für die Anne-Frank-Schule wird die Fläche für die Errichtung eines Schulhorts und eines Musikraums benötigt.

Ziel der Planung ist es daher, durch die 88. Änderung des Flächennutzungsplanes an diesem Standort, der die Schnittstelle zwischen den Gemeinbedarfs- und den öffentlichen Grünflächen sowie dem Wohngebiet Kaltenmoor darstellt, die Fläche bauleitplanerisch für eine Nutzung durch schulische Anlagen vorzubereiten.

 

Anstelle der derzeitigen Darstellung der Fläche als öffentliche Grünfläche soll daher die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ erfolgen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wird im regulären Verfahren mit Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Die Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.

 

Die Geltungsbereichsdarstellung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Kostenstelle 61040 

 Produkt / Kostenträger:       Sachkonto 4271400/Kostenträger 51100104

 Haushaltsjahr:                  2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 F-Plan wirksame Fassung und Änderungsbereich

Anlage 4 Begründung

Anlage 5 Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (205 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (11 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 F-Plan wirksame Fassung und Änderungsbereich (1053 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Entwurf Begründung (894 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Entwurf Umweltbericht (2117 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Entwurf der 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ mit Geltungsbereich nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt