Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
In den nächsten Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und den Tochtergesellschaften des Konzerns wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2020 behandelt.
Gemäß der aktuellen Gesellschaftsverträge der Gesellschaften des Konzerns Gesundheitsholding muss die Gesellschafterversammlung die Bestellung des Abschlussprüfers beschließen. Hierfür sind die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH, der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH mit einer Weisungen zu versehen.
Für die Jahresabschlussprüfung 2020 soll der Auftrag an Mazars GmbH & Co.KG vergeben werden.
Gemäß 5.6 des PCGK sollte die Abschlussprüfergesellschaft für 2020 gewechselt werden, da der Zeitraum von spätestens fünf Jahren erreicht ist (Rotationsprinzip), es sei denn, unternehmensspezifische Gründe sprechen gegen die Fünf-Jahresfrist. Von dieser Ausnahme möchte der Konzern Gesundheitsholding aufgrund der Corona-Pandemie Gebrauch machen.
Die aktuellen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind bei allen Gesellschaften und insbesondere bei den Krankenhäusern des Konzerns noch nicht absehbar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Corona-Pandemie auch noch in 2021 finanziell auf den Geschäftsbetrieb auswirken wird.
Diese unklare Lage wird auch die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse beeinflussen.
Die Beibehaltung eines erfahrenen, kompetenten und mit den Gesellschaften vertrauten Wirtschaftsprüfer ist insbesondere für die Krankenhäuser aufgrund der hohen Anzahl an coronabedingten Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung wichtig.
Für den Jahresabschluss der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH wurde das Einvernehmen beim Rechnungsprüfungsamt für eine Verlängerung des Prüfungszeitraumes um 2 Jahre beantragt. Das Rechnungsprüfungsamt hat erstmal sein Einvernehmen für eine Verlängerung für das Jahr 2020 ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund spricht nichts gegen eine Vergabe der Jahresabschlussprüfungen an Mazars GmbH & Co. KG für das Jahr 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen des Konzerns Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 an die Mazars GmbH & Co.KG, Niederlassung Hamburg, zuzustimmen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |