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Vorlage - VO/9134/20  

 
 
Betreff: Gesundheitsholding Lüneburg GmbH - Konzern - Wirtschaftsprüferbestellung für das Geschäftsjahr 2020
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
24.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In den nächsten Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und den Tochtergesellschaften des Konzerns wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2020 behandelt.

 

Gemäß der aktuellen Gesellschaftsverträge der Gesellschaften des Konzerns Gesundheitsholding muss die Gesellschafterversammlung die Bestellung des Abschlussprüfers beschließen. Hierfür sind die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH, der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH mit einer Weisungen zu versehen.

 

r die Jahresabschlussprüfung 2020 soll der Auftrag an Mazars GmbH & Co.KG vergeben werden.

 

Gemäß 5.6 des PCGK sollte die Abschlussprüfergesellschaft für 2020 gewechselt werden, da der Zeitraum von spätestens fünf Jahren erreicht ist (Rotationsprinzip), es sei denn, unternehmensspezifische Gründe sprechen gegen die Fünf-Jahresfrist.


Von dieser Ausnahme möchte der Konzern Gesundheitsholding aufgrund der Corona-Pandemie Gebrauch machen.

 

Die aktuellen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind bei allen Gesellschaften und insbesondere bei den Krankenhäusern des Konzerns noch nicht absehbar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Corona-Pandemie auch noch in 2021 finanziell auf den Geschäftsbetrieb auswirken wird.

 

Diese unklare Lage wird auch die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse beeinflussen.

 

Die Beibehaltung eines erfahrenen, kompetenten und mit den Gesellschaften vertrauten Wirtschaftsprüfer ist insbesondere für die Krankenhäuser aufgrund der hohen Anzahl an coronabedingten Gesetzesänderungen zur Krankenhausfinanzierung wichtig.

 

Für den Jahresabschluss der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH wurde das Einvernehmen beim Rechnungsprüfungsamt für eine Verlängerung des Prüfungszeitraumes um 2 Jahre beantragt. Das Rechnungsprüfungsamt hat erstmal sein Einvernehmen für eine Verlängerung für das Jahr 2020 ausgesprochen.

 

Vor diesem Hintergrund spricht nichts gegen eine Vergabe der Jahresabschlussprüfungen an Mazars GmbH & Co. KG für das Jahr 2020.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

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Anlage/n:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen des Konzerns Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 an die Mazars GmbH & Co.KG, Niederlassung Hamburg, zuzustimmen.