Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Widmung: Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich überwiegend im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Für die noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindlichen Flächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung vor. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt Lüneburg übernommen. Gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt Lüneburg.
Straßenreinigung: Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 NStrG insbesondere zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet. Diese Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden. Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt in der zurzeit geltenden Fassung vom 29.09.2016 bestimmt. Die Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. anzupassen. Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Vorordnungsentwurf entsprechend ergänzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1: Lageplan St. Stephanus-Passage Anlage 2: Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Beschlussvorschlag:
Widmung:
Die nachstehend aufgeführte bautechnisch hergestellte Straße wird gem. § 6 NStrG gewidmet:
St. Stephanus-Passage Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstücke 561/1, 562/1, 505/1 Die Widmung soll auf den Fußgängerverkehr beschränkt werden.
Straßenreinigungsverordnung:
Die anliegende 8. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
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