Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2020 beschlossen, im Haushalt 2020 zur Verfügung stehende Kulturfördermittel entsprechend dem von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag zu vergeben. Durch das ab dem 16.03.2020 in Kraft getretene Versammlungsverbot des Landkreises Lüneburg zur Vermeiden der Ausbreitung der Corona-Pandemie konnten die meisten Kulturprojekte nicht wie geplant durchgeführt werden. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 31.03.2020 entschieden, den Beschluss des Kultur- und Partnerschaftsausschusses über die Vergabe von Kulturfördermitteln bis auf Weiteres auszusetzten. Die Verwaltung hat deshalb bisher keine Förderbescheide entsprechende des KPA-Beschlusses vom 11.03.2020 erstellt. Zuschüsse wurden nur im Rahmen von Einzelentscheidungen durch den Verwaltungsausschuss ausgezahlt, bzw. anteilig für bereits entstandene Kosten bewilligt. Im Juli 2020 hat die Verwaltung die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler aus Lüneburg zu einem Krisengespräch ins Glockenhaus eingeladen, um mit ihnen über die Einnahmeausfälle durch die Corona-Krise zu sprechen. In diesem Gespräch haben die Künstlerinnen und Künstler mitgeteilt, dass sie beabsichtigen sobald wie möglich wieder Kulturprojekte in Lüneburg durchzuführen bzw. die geplanten Projekte nachzuholen. Dafür wurden beim Kulturreferat entsprechende Anträge gestellt, bzw. die vorliegenden Anträge aus Januar 2020 aktualisiert. Eine Liste mit den vorliegenden Anträgen über Projekte, die noch in 2020 bzw. im ersten Quartal 2021 durchgeführt werden sollen und einem Vorschlag der Verwaltung über die Förderung der Projekte ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Um den Kulturschaffenden Planungssicherheit zu geben und auch Projekte im ersten Quartal 2021 so schnell wie möglich fördern zu können, schlägt die Verwaltung vor, nicht benötigte Kulturfördermittel aus 2020 im Rahmen der Bildung eines Haushaltsrests bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in das Jahr 2021 zu übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Übersicht der vorliegenden Anträge
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt den Antragstellern einen Zuschuss zu den Projekten entsprechend dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung zu gewähren. Nicht benötigte Kulturfördermittel für Projekte sollen bis zu einer Gesamtsumme von 5.000 Euro ins Haushaltsjahr 2021 in Form eines Haushaltsausgaberestes übertragen werden, um damit Kulturprojekte im 1. Quartal 2021 zeitnah fördern zu können
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