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Sachverhalt:
Inzwischen werden zwar die, in der Corona-Krise erlassenen, Beschränkungen wieder gelockert aber bei zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund soll der Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg, mit einer, an die aktuellen Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft angepassten, Zielrichtung, neu aufgelegt werden.
Mit dem Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg sollen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich der Gewerbetreibenden, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, bei der Anpassung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt und vor einer Insolvenz bewahrt werden.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren, Zuschusses für, in der Hansestadt Lüneburg ortsansässige, Betriebe (gemäß Definition in §§ 2 und 3 der Richtlinie), die infolge der Corona-Pandemie einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben und hierdurch in ihrer Existenz bedroht sind. Dieser Fall liegt dann vor, wenn eigene Personalkosten für zwingend erforderliche Innovationsprozesse zur Entwicklung und Fertigung neuer Produkte und daraus resultierende Anpassungen des Dienstleistungsangebotes, infolge der, durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatz- und Gewinneinbrüche, aus dem laufenden Betrieb heraus nicht mehr getragen werden können und auch durch andere Hilfsprogramme nicht ausgeglichen werden.
Ziel ist es, möglichst vielen, bislang gesunden, Betrieben mit tragfähigem Geschäftsmodell und attraktiven Arbeitsplätzen, die ihre Existenz nur durch Innovationsprozesse zur Entwicklung und Fertigung neuer Produkte und daraus resultierender Anpassung ihres Dienstleistungsangebots sichern können, eine zukünftige Geschäftstätigkeit zu ermöglichen und Hierzu hat die Verwaltung die Richtlinie für den Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind (siehe Anlage) entwickelt.
Die Förderung erfolgt für maximal drei Monate (Juni bis August) als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 30.000 € für drei Monate begrenzt. Unter bestimmten Bedingungen kann der neu zu bildende Beirat für den Härtefallfonds II einstimmig eine höhere Förderung empfehlen. Der Umfang des Härtefallfonds II der Hansestadt Lüneburg ist auf insgesamt 500.000 € begrenzt.
Die Bewertung eingehender Anträge aus antragsberechtigen Betrieben im Rahmen der Nutzwertanalyse wird durch die Hansestadt Lüneburg und die Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) vorgenommen. Das Ergebnis wird zusammen mit einer kurzen Stellungnahme und Beschlussempfehlung an einen Beirat für den Härtefallfonds II übergeben. Anschließend werden die Empfehlungen des Beirates dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zur abschließenden Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt. Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind öffentliche Unternehmen, Freiberufler/-innen, Vereine, Soloselbständige, Bildungseinrichtungen sowie Kulturschaffende. Die weiteren Details können der Richtlinie entnommen werden.
Anträge können ab dem 03.07.2020, 12.00 Uhr bis 31.08.2020, 24.00 Uhr bei der Hansestadt Lüneburg gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen werden auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht.
Die haushaltsrechtliche Absicherung erfolgte durch den Beschluss des Ratses der Hansestadt Lüneburg zur Ergänzung der Haushaltssatzung 2020 (VO/8930/20) in der Sitzung am 28.04.2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 766 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: bis zu 500.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja (siehe Beschluss des Rates vom 28.04.2020 zu VO/8930/20) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: 571001 - Wirtschaftsförderung Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: ggf. Zuschüsse Landkreis Lüneburg, Land Niedersachsen, Bund?
Anlage/n:
„Richtlinie für den Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind“ inklusive dazugehöriger Anlage (Übersicht über Fixkosten)
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