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Vorlage - VO/8914/20-1  

 
 
Betreff: Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerBezüglich:
VO/8914/20
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.05.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.06.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Zur finanziellen Entlastung von Eltern hinsichtlich der Gebühren- und Beitragszahlung während der durch die Corona-Pandemie angeordneten Schließung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege (mit Ausnahme der Notbetreuung) sowie vieler öffentlicher Einrichtungen, wie z.B. der Musikschule in Lüneburg (siehe VO/8914/20) hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 31.03.20 folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

  1. Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen)

 

Den Personensorgeberechtigten werden die Entgelte nach § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg vom 26.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 01.11.2018 ab dem 01.04.2020 bis auf Weiteres erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung und endet mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs.

 

  1. Kindertagespflege

 

Den Personensorgeberechtigten werden die Kostenbeiträge nach § 11 der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet ab dem 01.04.2020 bis auf Weiteres erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung und endet mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs.

 

  1. Musikschule

 

Den Zahlungspflichtigen werden die Musikschulgebühren nach § 10 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsentgelte (Musikschulsatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2019 ab dem 01.04.2020 bis auf Weiteres erlassen. Eventuell bereits gezahlte Gebühren im genannten Zeitraum werden den Zahlungspflichtigen erstattet.  Diese Regelung endet mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs.

 

Bezüglich der Musikschule wurde dieser Beschluss durch Ratsbeschluss vom 28.04.20 (siehe VO8954/20) bereits um folgenden Satz ergänzt:

 

„Für die Inanspruchnahme von Online-Unterricht gemäß § 4 Abs. 4 der Musikschulsatzung werden ab 01.05.2020 Gebühren gemäß der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der jeweils geltenden Fassung erhoben“.

 

Für die Beschlüsse zu I. Tageseinrichtungen und II. Bedarf es aufgrund der weiteren Entwicklung hinsichtlich der Notbetreuung ebenfalls geänderter Beschlüsse.

 

  1. Neuer Sachstand Kindertagesstätten

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Notbetreuung bis zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.20) andauern. Lediglich die Zahl der Notbetreuungsplätze ist seit dem 12.05.20 nach oben gefahren worden (auf 13 Plätze im Elementarbereich, 8 Plätze Krippe und 10 Plätze Hort). Nach der Beschlusslage vom 31.03.20 müssten die Entgelte demnach bis zum 31.07.20 – mit Ausnahme der Inanspruchnahme von Notbetreuung - erlassen werden. Der Erlass der Entgelte über 4 Monate würde jedoch zu erheblichen Einnahmeausfällen im städtischen Haushalt führen. Unter Berücksichtigung der Freien Träger, deren Einnahmeausfälle die Hansestadt grundsätzlich zu kompensieren hat, haben sich die Einnahmeausfälle allein für den Monat April bereits auf rd. 440.000 € belaufen. Die Notbetreuung war hierbei allerdings noch nicht abgerechnet. Da noch nicht geklärt ist, ob den Kommunen diese Einnahmeausfälle von dritter Seite (Bund/ Land) kompensiert werden, haben - die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg sich – um das Risiko für die kommunalen Haushalte zu verringern - darauf verständigt, ab dem Monat Mai die Gebühren/ Entgelte nicht mehr zu erlassen, sondern nur auszusetzen. Ein Aussetzen ist vergleichbar mit einer Art Stundung von Amtswegen. Ob und in welchem Umfang Eltern ab Mai zu einem späteren Zeitpunkt noch Gebühren/ Entgelte nachzahlen müssen, soll in Abhängigkeit bereits erwähnter Kompensationsleistungen festgelegt werden. Sollte es noch zu Zahlungsverpflichtungen kommen, so wird die Hansestadt den Eltern bei Bedarf auch Ratenzahlung anbieten, wenn sie die aufgelaufenen Beträge nicht in einer Summe zahlen können.

 

  1. Kindertagespflege
    In der Kindertagespflege darf seit dem 11.05.20 wieder die Regelbetreuung durchgeführt werden. Ab dem 11.05.20 werden daher die Kostenbeiträge von den Eltern wieder regulär erhoben.

 

 

Vor diesem Hintergrund werden nachfolgende neue Beschlussvorschläge gemacht:

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen)
    Die Entgelte nach § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg vom 26.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 01.11.2018 werden nur für den Monat April 2020 erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Ab dem Monat Mai bis zur Aufnahme des Regelbetriebs in den Kindertageseinrichtungen wird die Forderung der Entgelte seitens der Hansestadt Lüneburg ausgesetzt. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Die Aussetzung kommt einer Stundung gleich.

 

  1. Kindertagespflege
    Die Kostenbeiträge nach § 11 der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet werden für den Zeitraum vom 01.04.-10.05.20 erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung. Ab dem 11.05.20 werden die Kostenbeiträge wieder regulär erhoben.

 

Stammbaum:
VO/8914/20   Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/8914/20-1   Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/8914/20-2   Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage