Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Oberbürgermeister Mädge belehrt Herrn Dr. Korthaus gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NkomVG über seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Herrn Dr. Korthaus ausgehändigt worden.
Oberbürgermeister Mädge verpflichtet Herrn Dr. Korthaus gemäß § 60 NkomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 17,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten:
Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
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