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Sachverhalt: Der Jahresabschluss 2019 wurde fristgerecht zum 31. März 2020 festgestellt. Im Anschluss wurde der jährlich, gemäß § 57 Abs. 1 KomHKVO, zu erstellende Rechenschaftsbericht fertig gestellt, welcher dem Rechnungsprüfungsamt in der 25 KW zur Prüfung vorgelegt wird.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses wird ein Überblick zum Rechenschaftsbericht bzw. Jahresabschluss 2019 gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 19 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Vorabexemplar Rechenschaftsbericht (vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt)
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