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Vorlage - VO/8986/20  

 
 
Betreff: Bereitstellung Handyparken für die Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anders, Michael
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Anders, Michael   
Beratungsfolge:
Videokonferenz des Verkehrsausschusses
28.05.2020 
Videokonferenz des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
30.06.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Bereich Ordnung (32) hat, nachdem im 4. Quartal 2019 sämtliche Parkscheinautomaten ausgetauscht und auf den neuesten Stand der Technik gebracht wurden, die bereits kommunizierte Absicht und nunmehr auch die Möglichkeit, das sogenannte Handyparken in der Hansestadt Lüneburg einsetzen zu lassen.

 

Hierzu wurden im November 2019 verschiedene Anbieter des Handyparkens angeschrieben und gebeten, einen beigefügten Fragenkatalog zu beantworten.

 

Von sieben Anbietern haben sechs den Fragenkatalog beantwortet und somit ihre Absicht erklärt, in der Hansestadt Lüneburg ihre jeweilige Lösung für das Handyparken einsetzen zu wollen.

 

Es handelt sich um fünf Einzelanbieter (Parkster, EasyPark, ParkNow, stadtraum und trayipay der Fa. Sunhill) sowie den Portalanbieter smartparking.

 

Der Bereich 32 hat für das Handyparken folgende Prämissen entwickelt, welche durch die Maßnahmenumsetzung realisiert werden sollten:

 

1. Erreichung einer möglichst hohen Akzeptanzrate

2. Möglichst keine Kosten für die Verwaltung

3. Möglichst keine Kosten für den Nutzer des Handyparkens

4. Möglichst weitere Nutzungsmöglichkeiten anderer Module des Anbieters für die Verwaltung

5. Möglichst weitere Nutzungsmöglichkeiten anderer Module für den Nutzer

6. Leichte Handhabung der App für den Nutzer - aber auch für die Überwachungskräfte

 

Auch sollte zur schnellen Maßnahmenumsetzung bereits eine ausgereifte und belastbare Schnittstelle zum hiesigen Fachverfahren EurOwiG bestehen.

 

Die beigefügte Bewertungsmatrix zeigt einerseits die Gewichtung der einzelnen Aspekte (siehe auch obige Auflistung), andererseits dient sie dazu, einen schnellen Überblick über den Entscheidungsvorschlag des Bereiches 32 zu erhalten.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Firma Parkster aus Sicht der Verwaltung die geeignetste Lösung für die Hansestadt Lüneburg anbietet.

 

Die Firma Parkster ist der einzige Anbieter, bei dem keinerlei Zusatzkosten für den Nutzer (den Parkenden) des Handyparkens entstehen.

 

Lediglich die Firmen EasyPark, travipay und ParkNow bieten für die Verwaltung kostenfreie Modelle an.

 

Der gravierende Unterschied ist dabei, dass die Firma Parkster erst ab einer Akzeptanzrate von 19 % Kosten in Höhe von gestaffelt 1,5% - 2% des Umsatzes geltend macht.

 

Die möglichen Kosten entnehmen Sie bitte der beigefügten Kostenübersicht.

 

Allein durch die Tatsache, dass für den Nutzer keine Nebenkosten entstehen ist zu erwarten, dass die Akzeptanz des Handyparkens beim Anbieter Parkster deutlich höher ausfallen dürfte als bei anderen Anbietern.

 

Es ist aus Sicht der Verwaltung beabsichtigt, die Firma Parkster mit der Lösung für das Handyparken in der Hansestadt Lüneburg zunächst für die Dauer von zwei Jahren zu beauftragen, da der Wunsch nach einer möglichst hohen Akzeptanzrate bei gleichzeitiger Erfüllung der Nebenanforderungen an das Produkt hier am ehesten erreichbar erscheint.

 

Der in Rede stehende auf zwei Jahre befristete Vertrag der Hansestadt Lüneburg mit der Parkster GmbH unterliegt nicht der Ausschreibungspflicht, da es aufgrund der relativ geringen wirtschaftlichen Bedeutung (siehe Kostenberechnung der nachstehenden Tabelle) an der Binnenmarktrelevanz fehlt. Eine Beachtung der EU-primärrechtlichen Vorgaben ist daher entbehrlich und es kann eine freie Vergabe erfolgen. Diese Auffassung wird vom Rechnungsprüfungsamt geteilt. Eine Notwendigkeit das Rechnungsprüfungsamt förmlich zu beteiligen besteht nicht.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                   100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Siehe Beispielrechnung, die auf dem beschriebenen Szenario beruht. Bis zu einer 19 prozentigen Akzeptanzrate ist das nebenkostenfreie Parken der Kunden auch für die Verwaltung kostenfrei. Kosten für die Verwaltung fallen in Höhe von 1,5 Prozent des generierten Umsatzes erst ab einer Akzeptanzrate von 20 Prozent an.

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

        X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:          32020 

 Produkt / Kostenträger:                12201902

 Haushaltsjahr:                          2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Handyparken für die Hansestadt Lüneburg vom Anbieter Fa. Parkster bereitstellen zu lassen.