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Vorlage - VO/0927/04  

 
 
Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Halbtagsgruppe in der Kindertagesstätte Heidkamp
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg weist im Bereich Kita-Betreuung für 3 - 6-jährige Kinder einen im Verhältnis zu anderen Städten und Gemeinden sehr hohen Versorgungsgrad aus. Nach der letzten Fortschreibung des Verhältnisses zwischen Kinderzahl (1968) und Platzzahl (1854) per 31.12.2002 betrug die Versorgungsquote, bezogen auf drei volle Altersjahrgänge = 94,21 %. Aufgrund der Annahme, dass sich die Zahl der Kinder im kindergartenfähigen Alter in der Stadt Lüneburg auch weiterhin noch nach oben entwickeln würde, hatte der JHA dem Antrag auf Einrichtung einer weiteren Waldkindergartengruppe mit 15 Plätzen zum 01.04.2004 entsprochen worden. Damit erhöht sich der Versorgungsgrad auf dann 94,97 %.

 

Der aktualisierte Stand der Einwohnerentwicklung zum 01.01.2004 begründet jedoch einen weiteren Anstieg des Platzbedarfs - zumindest - in den nächsten 3 Jahren. Die gesicherte Zahl der bereits in Lüneburg lebenden Kinder unter dem 3. Lebensjahr beträgt derzeit 2022. Die jetzige Versorgungsquote würde damit bei gleichbleibendem Platzangebot bis zum Jahre 2007 auf 92,43 % sinken.

 

Ursache für den weiteren Anstieg der Kinderzahlen - der im Gegensatz zum Bundes- und Landestrend liegt - ist die Entstehung umfangreicher Neubaugebiete - vornehmlich in den südlichen Stadtteilen Lüneburgs. Ein Vergleich in den einzelnen Regionalbereichen der Stadt Lüneburg zwischen den Kinderzahlen nach dem Stand der letzten Fortschreibung per 31.12.2002 und der  Entwicklung des Platzbedarfs bis zum Jahr 2007 nach dem derzeitigen Baubestand lässt dabei folgende Auffälligkeiten erkennen:

 

1.       Im Regionalbereich Nord (Ebensberg, Lüne-Moorfeld, Goseburg-Zeltberg, Kreideberg und Ochtmissen) wird der Bedarf nur geringfügig, d. h. von 510 auf 519 Plätzen ansteigen. Die Veränderungen ergeben sich hier lediglich in der Verschiebung der Einzugsbereiche für die einzelnen Einrichtungen. Zusätzliche Maßnahmen werden hier nicht erforderlich.

 

2.       Im Regionalbereich Ost (Kaltenmoor, Neu-Hagen, Schützenplatz und Wilschenbruch) wird der Platzbedarf evtl. von 556 auf 593 Plätzen ansteigen. Dieser Anstieg ist nahezu allein auf die aktuelle Kinderzahl im statistischen Bezirk Kaltenmoor (34 von 37 Kinder) zurückzuführen, während die Zahlen der übrigen Bezirke konstant bleiben. Da aber gerade in Kaltenmoor aufgrund einer höheren Fluktuationsrate die Kinderzahlen ständig größeren Schwankungen unterliegen, kann es sich auch bei dieser Betrachtung nur um eine Momentaufnahme handeln. Diese bietet aber noch keine verlässliche Planungsgrundlage. Hier muss vor der evtl. Planung zusätzlicher Maßnahmen zunächst noch die weitere Entwicklung abgewartet werden.

 

3.       Im Regionalbereich Süd/West erhöht sich zwar der Bedarf nach dem jetzigen Stand insgesamt nur von 902 auf 910 Plätze. Durch die mögliche Erschließung mehrerer neuer (kleiner) Baugebiete muss aber de facto mit einem höheren - derzeit allerdings noch nicht quantifizierbaren - Anstieg gerechnet werden. Zudem tritt innerhalb der einzelnen Bezirke eine völlig unterschiedliche Entwicklung ein.

Erfreulicherweise wird im Ortsteil Häcklingen der Platzbedarf deutlich zurückgehen (- 46 Plätze) und sich damit die dort noch bestehende Engpass-Situation in den nächsten Jahren entspannen. Ähnlich zeigt sich die Situation im Ortsteil Rettmer (- 10 Plätze), sowie im Bezirk Mittelfeld (- 9 Plätze).

Hingegen wird der Platzbedarf durch die Bezirke Stadtmitte, Weststadt und Oedeme ansteigen (+ 73 Plätze). Dieser zusätzliche Bedarf kann durch die bestehenden Kindertagesstätten nicht aufgefangen werden, auch wenn sich möglicherweise eine gewisse Entlastung durch die Verschiebung der Einzugsbereiche erreichen lässt. Gerade aber im Hinblick darauf, dass die bauliche Entwicklung in den Neubaugebieten des Ortsteils Oedeme noch nicht abgeschlossen ist, muss hier mit zusätzlicher Nachfrage gerechnet werden.

Diese Nachfrage wird jedoch nur vorübergehender Natur sein, wie gerade die Entwicklung in den Ortsteilen Häcklingen und Rettmer deutlich macht.

 

Als Folge der vorstehend dargestellten Bedarfssituation sollte eine Reaktion dahingehend erfolgen, dass eine vorübergehende Erweiterung der Kita Heidkamp in Betracht gezogen wird. Die Kita Heidkamp ist von den vorgenannten Bezirken gut erreichbar und bietet auch vom Geländezuschnitt her die Möglichkeiten einer vorübergehenden Erweiterung des Betriebsgebäudes durch individuell zu gestaltende Raum-Module. Eine zusätzliche Halbtagsgruppe könnte die aktuell bestehende Bedarfssituation entlasten.

Ob evtl. weiterhin steigende Bedarfszahlen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Maßnahmen, z. B. die Einrichtung einer zusätzlichen Nachmittagsgruppe, möglicherweise in der Kita Oedeme, wäre zu gegebener Zeit zu prüfen.

 

Durch eine Erweiterung der Kita Heidkamp im Modul-Verfahren würden sich folgende Belastungen für den Haushalt der Stadt Lüneburg ergeben:

 

Kosten

Einrichtungskosten einmalig                                                                                                    10.000 €

Mietkosten p. a.                                                                         20.000 €

Betriebskosten p.a.                                                                     9.000 €

Personalkosten

(65 Wochenstd. Päd. Bereich / 7,5 Std. hauswirtsch. Ber.)     75.200 €

                                                                                                                         104.200 €

 

Einnahmen

Elternbeiträge            (23 Plätze x 81 €  x 12 Monate)                                22.300 €                                                          (Randzeiten: 10 Kinder)                                                    1.200 €

 

Zuschüsse (Land = 13.500  und Landkreis = 2.500 €)  16.000 € 

39.500 €

 

 

Fehlbedarf p. a.                                                                                                  64.700 €

                 einmalig                                                                                                                  10.000 €.

 

 

Wegen der Kürze der Betriebsdauer muss einer Anmietung der/des Module der Vorzug gegenüber einem Erwerb gegeben werden. Bei den vorgenannten Beträgen, die unmittelbar mit dem Mietobjekt zusammenhängen, handelt es sich um geschätzte Kosten, die im Rahmen einer Angebotseinholung noch variieren können. Die Grundlage für die übrigen Kosten, insbes. Personalkosten und die Einnahmen bilden die gesicherten Erfahrungswerte und Rechnungsergebnisse in den anderen städtischen Kitas.

 

Da die Maßnahme im Rahmen des Verwaltungshaushalts 2004 nicht finanziert werden kann, ist eine Inbetriebnahme nicht vor dem Beginn des nächsten Haushaltsjahres zu realisieren. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2005 vorzusehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      120,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:      205.000 €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein            X

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:            2005

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Erweiterung der Kindertagesstätte Heidkamp um eine Halbtagsgruppe für 3 - 6jährige Kinder im Rahmen einer Modul-Lösung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gruppe den Betrieb spätestens im Frühjahr 2005 aufnehmen kann. Die Betriebslaufzeit soll entsprechend der Bedarfssituation 3 volle Kindergartenjahre nicht übersteigen.