Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Durch eine sinnvolle Investition im Bereich ‹Digitalisierung› gehört die Musikschule der Hansestadt Lüneburg heute auch in diesem Bereich zu einer der am besten ausgestatteten Institutionen im Land Niedersachsen. Die Installationen der Hard- und Software inklusive der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Unterricht und Produktionen im Bereich Audio-/Video, sowie der Möglichkeit, Online-Unterricht zu erteilen, konnten zum großen Teil bereits abgeschlossen werden. Da diese Entwicklung in der zurzeit gültigen Musikschulsatzung noch keine Berücksichtigung findet, war geplant, spätestens zum 01.10.2020 (Beginn des Schuljahres 2020/21) eine Satzungsänderung zu beantragen. Aufgrund der aktuellen COVID19-Epidemie sollte eine Satzungsänderung jedoch schon zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen, damit insbesondere auch einem Online-Unterricht Rechte eingeräumt werden. Die Musikschulsatzung enthält eine Übersicht der Gebühren. Da diese künftig auch in der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt zu veröffentlichen sind, würde jede Veränderung – auch dieses war zum 01.10.2020 geplant – einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand bedeuten, da Beschlüsse diverser Gremien zu beiden Satzungen erforderlich wären. Die Gebührenübersicht sollte daher aus der Musikschulsatzung entfernt werden.
§4 (4) Die Musikschule behält sich vor, in begründeten Fällen, in denen der Musikschulunterricht nicht präsent erteil werden kann, den Unterricht – soweit es möglich ist – online durchführen zu lassen. Für den Online-Unterricht werden die gleichen Gebühren erhoben wie für den Präsenz-Unterricht. Die Überschrift §4 sollte in „Schuljahr, Unterricht“ geändert werden.
§ 10 (5) Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule der Hansestadt Lüneburg werden Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Der Beschluss des Rates vom 31.03.2020 „Den Zahlungspflichtigen werden die Musikschulgebühren nach § 10 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsentgelte (Musikschulsatzung) vom 17.7.1997 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2019 ab dem 01.04.2020 bis auf Weiteres erlassen. Eventuell bereits gezahlte Gebühren im genannten Zeitraum werden den Zahlungspflichtigen erstattet. Diese Regelung endet mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs.“
sollte wie folgt ergänzt werden „Für die in Inanspruchnahme von Online-Unterricht gemäß § 4 Abs.4 der Musikschulsatzung werden ab 01.05.2020 Gebühren gemäß der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der jeweils geltenden Fassung erhoben.“
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 134,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten:
Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Entwurf der Musikschulsatzung in der Fassung der 7. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Musikschule (7. Änderungssatzung) wird in der der Vorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Der Ratsbeschluss vom 31.03.2020 über den Erlass der Musikschulgebühren ab dem 01.04.2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären Betriebs wird um den Satz „Für die in Inanspruchnahme von Online-Unterricht gemäß § 4 Abs.4 der Musikschulsatzung werden ab 01.05.2020 Gebühren gemäß der Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg vom 30.05.1991 in der jeweils geltenden Fassung erhoben.“ ergänzt.
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