Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/8951/20  

 
 
Betreff: Berufung einer zweiten Stellvertretung der Gemeindewahlleitung anlässlich des Bürgerentscheids am 14.06.2020 in der Hansestadt Lüneburg.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hellfeuer
Federführend:Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus  30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.04.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.04.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Rahmen der letzten Kommunalwahl vom 11.09.2016 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter und Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen (vgl. VO/6191/15).

 

Gem. § 6 der Satzung über die Durchführung des Bürgerentscheids in der Hansestadt Lüneburg zur Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“ bilden der Gemeindewahlleiter und der stellvertretende Gemeindewahlleiter bei allgemeinen Wahlen die Abstimmungsleitung für den Bürgerentscheid.

 

Herr Städtischer Direktor Wolfgang Sorger ist bis auf Weiteres an der Wahrnehmung der Funktion als stellvertretender Gemeindewahlleiter gehindert.

 

Gem. § 4 der o. g. Satzung i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) kann der Rat der Hansestadt Lüneburg eine weitere Stellvertreterin oder einen weiteren Stellvertreter der Gemeindewahlleitung aus dem Kreis der Beschäftigten der Stadt berufen.

 

Die Aufgabe und Verantwortung der Wahlvorbereitung obliegt Herrn Stadtamtmann Markus Hellfeuer und ist im Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice angesiedelt und somit dem Dezernat III, unter der Leitung von Herrn Stadtrat Moßmann, unterstellt. Damit die Vorbereitung administrativer Entscheidungen durch die Abstimmungsleitung für die Durchführung des Bürgerentscheids im Notfall gewährleistet bleibt, wird vorgeschlagen, Herrn Stadtamtmann Markus Hellfeuer für die Zeit der Abwesenheit von Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger als zweiten stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.

 

Nach § 9 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) haben die Wahlleitung sowie die Stellvertretung bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 68 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Nr. 2 NKWG für den Bürgerentscheid am 14.06.2020 Herrn Stadtamtmann Markus Hellfeuer für die Zeit der Abwesenheit von Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger als zweiten stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.