Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Rahmen der letzten Kommunalwahl vom 11.09.2016 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter und Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen (vgl. VO/6191/15).
Gem. § 6 der Satzung über die Durchführung des Bürgerentscheids in der Hansestadt Lüneburg zur Frage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“ bilden der Gemeindewahlleiter und der stellvertretende Gemeindewahlleiter bei allgemeinen Wahlen die Abstimmungsleitung für den Bürgerentscheid.
Herr Städtischer Direktor Wolfgang Sorger ist bis auf Weiteres an der Wahrnehmung der Funktion als stellvertretender Gemeindewahlleiter gehindert.
Gem. § 4 der o. g. Satzung i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) kann der Rat der Hansestadt Lüneburg eine weitere Stellvertreterin oder einen weiteren Stellvertreter der Gemeindewahlleitung aus dem Kreis der Beschäftigten der Stadt berufen.
Die Aufgabe und Verantwortung der Wahlvorbereitung obliegt Herrn Stadtamtmann Markus Hellfeuer und ist im Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice angesiedelt und somit dem Dezernat III, unter der Leitung von Herrn Stadtrat Moßmann, unterstellt. Damit die Vorbereitung administrativer Entscheidungen durch die Abstimmungsleitung für die Durchführung des Bürgerentscheids im Notfall gewährleistet bleibt, wird vorgeschlagen, Herrn Stadtamtmann Markus Hellfeuer für die Zeit der Abwesenheit von Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger als zweiten stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.
Nach § 9 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) haben die Wahlleitung sowie die Stellvertretung bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 68 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Nr. 2 NKWG für den Bürgerentscheid am 14.06.2020 Herrn Stadtamtmann Markus Hellfeuer für die Zeit der Abwesenheit von Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger als zweiten stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.
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