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Sachverhalt: Gemäß Schreiben vom 31.03.2020 (s. Anlage 1) erklärt Ratsherr Meyer seinen Austritt aus der SPD-Fraktion zum 01.04.2020. Sein Mandat im Rat der Hansestadt Lüneburg beabsichtige er weiterhin wahrzunehmen, sodass er ab dem Moment der Kenntnisnahme durch den Rat als zusammenschlussloses Ratsmitglied gilt, welches gem. § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates weder einer Fraktion noch einer Gruppe angehört.
Hinsichtlich der Rechte und Pflichten, welche Herr Meyer als zusammenschlussloses Ratsmitglied zu beachten hat, wird auf die beigefügte Übersicht (s. Anlage 2) verwiesen.
Zudem kann Herr Meyer als zusammenschlussloses Ratsmitglied gem. § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG verlangen, in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern er nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses ist. Letzteres trifft nicht zu, da Herr Meyer von keiner Fraktion oder Gruppe als Vertreter in einen Ausschuss entsandt worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 17,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1: Schreiben des Ratsherrn Meyer Anlage 2: Rechte und Pflichten eines fraktionslosen Ratsmitgliedes
Beschlussvorschlag: Der Austritt des Ratsherrn Meyer aus der SPD-Fraktion zum 01.04.2020 und sein daraus resultierender neuer Status als zusammenschlussloses Ratsmitglied werden vom Rat zur Kenntnis genommen.
Gem. § 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG wählt Herr Meyer den folgenden Ausschuss, in dem er bis zum Ende der Wahlperiode als beratendes Mitglied teilnimmt:
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