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Vorlage - VO/8923/20  

 
 
Betreff: 89. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Rettmer Nord"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tetaj
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
23.04.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Nördlich des Bebauungsplans Nr. 108 „Rettmers Höhe“, zwischen Heiligenthaler Straße und Margeritenweg, soll ein neues Wohngebiet geschaffen werden. Die derzeit überwiegend als Acker genutzten Flächen sollen im neuen Bebauungsplan als Wohnbaufläche entwickelt werden.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der nördliche Teil des Bebauungsplans „Rettmers Höhe“ ist im Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll für den Bereich der dargestellten landwirtschaftlichen Nutzung geändert werden. Im Parallelverfahren wird zudem ein Bebauungsplan aufgestellt.

Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha.

Erforderliche Gutachten, wie z.B. Oberflächenentwässerung, Schall und Umweltbericht, werden im Verfahren beauftragt.

Mit dem städtebaulichen Entwurf, der Planzeichnung und der Begründung soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung und erforderliche Gutachten etc. sind durch den Investor, der sich diese Flächen durch eine Kaufoption gesichert hat, zu tragen. Der Eigentümer der Flächen hat damit einen Verkauf an die Hansestadt Lüneburg ausgeschlossen.

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren geändert (VO/8924/20).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Verpflichtungserklärung des Investors liegt vor.

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (255 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsantrag Die Grünen Rettmer Nord (918 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich nördlich des Bebauungsplan Nr. 108 „Rettmers Höhe“, zwischen Heiligenthaler Straße und Margeritenweg, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich bekommt die Bezeichnung „Rettmer Nord“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung von Wohnbauflächen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nach Erstel-lung eines abgestimmten städtebaulichen Entwurfs durch Aushang im Bereich Stadtpla-nung und Bekanntmachung im Internet durchgeführt.