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Vorlage - VO/8921/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 183 " Bahnhof"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Klang, Anja   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
23.04.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 183 "Bahnhof" umfasst das Bahnhofsumfeld von der Bleckeder Landstraße im Norden bis etwa 350 m südlich der Altenbrückertorstraße.

Wie bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2020 (vgl. VO/8445/19) dargestellt, sieht die Verwaltung den dringenden Bedarf, nach den umfangreichen Infrastrukturanpassungen der Vergangenheit das Bahnhofsumfeld zwischen Bleckeder Landstraße und dem Ende der südlichen Bebauung des Bahnhofes einer ganzheitlichen und verkehrsträgerübergreifenden Betrachtung zu unterziehen und daraus eine Konzeption für eine Umgestaltung und Anpassung des Bahnhofsumfeldes an sich weiter qualitativ und quantitativ steigende Mobilitätsanforderungen zu entwickeln. Ein entsprechender Auftrag für die Planungen für

  eine Mobilitätszentrale,

  die Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) und

  die Weiterentwicklung des Bahnhofsumfeldes mit Schwerpunkt Fahrradparken

wurde durch den Verkehrsausschuss erteilt.

Mit dem vorliegenden Vorschlag für einen Aufstellungsbeschluss soll die planerische Grundlage vorbereitet werden, das bestehende Mobilitätsangebot des Lüneburger Bahnhofs zu erweitern und an die künftigen Bedürfnisse einer stetig steigenden Anzahl an Reisenden und die vielfältigen Mobilitätsansprüche eines wachsenden Oberzentrums anzupassen.

In diesem Zusammenhang soll das Bahnhofsumfeld einschließlich der zugehörigen Anlagen des Bus-, Taxi- und Radverkehrs sowie des Bring- und Abholverkehrs und sonstige Einrichtungen konzeptionell optimiert und einer bedarfsgerechten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Ungenutzte Potenziale sollen aufgedeckt und im Sinne eines leistungsfähigen Verkehrsknotenpunktes entfaltet und zukunftssicher gestaltet werden. Darüber hinaus bieten aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage im Zentrum der Hansestadt Lüneburg insbesondere die Flächen und Anlagen im südlichen Bahnhofsumfeld Möglichkeiten nachhaltiger und innovativer Logistiklösungen für den Güter- und Warenumschlag innerhalb des Stadtgebietes.

Erste Überlegungen hatte die Verwaltung bereits in der o.g. Sitzung des Verkehrsausschusses vorgestellt. Sie sind der Anlage 3 in leicht angepasster Form zu entnehmen. 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden alle Interessen und Belange dargelegt und zusammengeführt. Aus den sich daraus ergebenden konzeptionellen Ansätzen wird ein abgestimmtes städtebauliches Entwicklungsziel erarbeitet.

Flächen und Anlagen, die der Planungshoheit der Hansestadt Lüneburg nicht zugänglich sind, weil sie dem Planfeststellungsvorbehalt nach dem Eisenbahnrecht unterliegen, werden nach § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich als Bahnbetriebsflächen in den Bebauungsplan übernommen (z.B. Gleisanlagen). Soweit abzusehen ist, dass diese Flächen nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) von den Zwecken des Bahnbetriebs freigestellt werden können, werden diese ebenfalls bauplanungsrechtlich für ihre Nachnutzung im zuvor genannten Sinne vorbereitet und entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt.

Das Erfordernis zur Änderung von Teilflächen des wirksamen Flächennutzungsplans ergibt sich im Zuge des Bauleitplanverfahrens. Ferner wird sich im Verfahrensverlauf auch ergeben, ob der Bebauungsplan eventuell auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB oder als Maßnahme der Innenentwicklung nach den Vorschriften des § 13 a BauGB ohne Umweltbericht aufgestellt werden kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/61040 

 Produkt / Kostenträger: 51100104

 Haushaltsjahr: 2020

 

e)  mögliche Einnahmen

 

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Luftbild

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (308 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (10 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Darstellung Bahnhofsumfeld (279 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Bahnhofsumfeld von der Bleckeder Landstraße im Norden bis etwa 350 m südlich der Altenbrückertorstraße wird der Bebauungsplan Nr. 183 „Bahnhof“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.

 

  1. Es wird das Ziel einer bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der bedarfsgerechten städtebaulichen Entwicklung des Bahnhofsumfeldes verfolgt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird nach Erstellung eines abgestimmten städtebaulichen Entwurfs durch Aushang im Bereich Stadtplanung und Bekanntmachung im Internet durchgeführt.