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Vorlage - VO/8906/20  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Aufwendungen aufgrund der Corona-Krise im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT II Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.03.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
31.03.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.03.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus (SARS-COV-2) zu verlangsamen wurden von den Landkreisen sowie dem Niedersächsischem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung diverse Allgemeinverfügungen erlassen. Die darin enthaltenen Maßnahmen schränken nicht nur das soziale Miteinander ein, sondern haben zum Teil gravierende Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.

In der Folge wird vermehrt Kurzarbeit angeordnet und die Gehälter entsprechend reduziert. Um daraus möglicherweise entstehende Zahlungsschwierigkeiten für Gewerbetreibende und private Haushalte abzufedern hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg einen Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser Maßnahmenkatalog soll die durch Bund und Länder ankündigten Sofort-Hilfe-Programme zur Sicherung der Liquidität flankieren und zur zusätzlichen Unterstützung der hiesigen Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger beitragen.

 

1) Gewerbe-, Vergnügungs- und Beherbergungssteuer:

 

Um die Unternehmen im Gebiet der Hansestadt Lüneburg in dieser schwierigen Phase zu stützen, wird die Hansestadt Lüneburg für den Bereich der Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und der Beherbergungssteuer vorübergehend auf Einziehungsmaßnahmen verzichten und, soweit notwendig, Stundungen für die unmittelbar betroffenen Betriebe zu erleichtern. Hierzu gehört auch der vorübergehende Verzicht auf Mahngebühren, Säumniszuschläge und Stundungszinsen.

 

a)      Alle Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen werden zunächst bis zum 30.06.2020 ausgesetzt. Es werden keine Säumniszuschläge oder Gebühren erhoben.

 

b)      Vorauszahlungen der Gewerbesteuer können bei entsprechend verändertem Gewerbeertrag auf Antrag reduziert werden. Der Antrag ist grundsätzlich an das Finanzamt zu richten. Eine schnelle Bearbeitung wurde vom Finanzministerium zugesichert. Die daraus resultierenden Messbescheide werden durch die Hansestadt umgehend bearbeitet.

 

c)        Steuerpflichtige, die durch das Coronavirus mittelbar oder unmittelbar betroffenen sind, wenden sich im ersten Schritt an ihre Hausbank bzw. an die NBank, um ggf. Liquiditätshilfen des Bundes (KfW-Mittel über die Hausbank) und der Länder (über die NBank) in Form von direkten Zuschüssen oder Krediten in Anspruch nehmen zu können. In diesen konkreten Einzelfällen wird für die Dauer von 3 Monaten, auch über den 30.06.2020 hinweg, von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen.

 

d)        Stundungsanträgen von Steuerpflichtigen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch das Coronavirus betroffenen sind, und trotz der Maßnahmen zu Buchst. a) bis c) eingehen, kann für die bis zum 31.12.2020 fällig werdenden Steuern unter erleichterten Bedingungen Stundung bis zum 31.12.2020 gewährt werden.

 

e)        Anträge auf Stundung der nach dem 31.12.2020 fällig werdenden Steuern, sind besonders zu begründen.

 

Zusätzlich: Vergnügungs- und Beherbergungssteuer

 

Für die Erhebung von Beherbergungssteuer und Vergnügungssteuer müssen die Steuerpflichtigen regelmäßig Erklärungen für die Berechnung der Steuern vorlegen. Sowohl die vergnügungssteuerpflichtigen Betriebe als auch die Beherbergungsbetriebe (für touristische Übernachtungen) sind durch behördliche Anordnung geschlossen. Für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung gilt folgendes:

a)        Die Einreichung der Unterlagen wird bei der Beherbergungssteuer für den Berechnungszeitraum ab dem 01.01.2020 bis zunächst 30.06.2020 nicht angemahnt.

 

b)        Die Unterlagen für die Vergnügungssteuererklärungen, die die Zeit ab 01.03.2020 bis zunächst 30.06.2020 betreffen, werden ebenfalls nicht angemahnt.

 

Insofern sind für diese Betriebe und Zeiträume vorerst keine Schätzungsbescheide zu erlassen und auch keine Verspätungszuschläge festzusetzen.

 

2) Entgelte für Tageseinrichtungen für Kinder, Musikschulgebühren

 

Die Erhebung der Entgelte für Tageseinrichtungen für Kinder basiert auf der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten in der aktuell gültigen Fassung. Ebenso werden die Musikschulgebühren auf Grundlage der Musikschulsatz erhoben. Hierzu wird auf die gesonderte Vorlage 8914/20 verwiesen.

 

3) Mieten und Pachten:

 

Der Bundestag hat bereits den Kündigungsschutz für Mieter, die von der Corona Krise betroffen sind, gestärkt. So sollen durch die Krise bedingte Mietschulden bis zu 6 Monate nicht zur Kündigung durch den Vermieter berechtigen.

 

Die Hansestadt Lüneburg wird Stundungsvereinbarungen mit Mietern und Pächtern, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona Krise betroffen sind, schließen. Die Stundung in diesen Fällen erfolgt zinslos und ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

 

 

 

 

4) Anpassung von Wertgrenzen für Stundungen und Erlasse:

Die Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg legt in § 12 Abs. 2 fest, dass Entscheidungszuständigkeiten des Oberbürgermeisters in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises besonders festgelegt werden können. Hierzu wird auf Vorlage 8905/20-1 verwiesen.

 

5) Zusätzliche Bereitstellung von Mitteln

 

Auf Bundes- und Landesebene werden in großer Geschwindigkeit Förderprogramme initiiert.

 

Es kann aber gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, dass trotz aller ergriffenen Maßnahmen beispielsweise im Kultur- oder Sportbereich Vereine oder Initiativen in ihrer Existenz bedroht sind. Hier gilt es in der Krise die gewachsenen Strukturen zu erhalten und bei Bedarf mit kurzfristigen Hilfen (denkbar sind Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) zur Verfügung zu stehen.

 

Einige städtische Beteiligungen (u.a. gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft, Theater GmbH oder die Lüneburg Marketing GmbH) haben bereits oder werden noch einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Es ist mit Liquiditätsengpässe in den betroffenen Unternehmen zu rechnen. Wann und in welcher Höhe diese auftreten, bleibt abzuwarten. Zum Jahresende werden in diesen Unternehmen in jedem Falle Defizite aufgelaufen sein.

 

Freie Träger, die insbesondere Kindertagesstätten betreiben, erhalten derzeit keine Einzahlungen (beispielsweise aus Elternbeiträgen, Essensgeldern etc.). Sofern keine anderen staatlichen Hilfen greifen, entstehen für diese Institutionen kurzfristig gravierende Liquiditätsprobleme und existenzbedrohende Defizite, die zur Insolvenz führen können.

 

Für die Museumsstiftung hat die Hansestadt Lüneburg eine Patronatserklärung abgegeben, wodurch sie für Defizite im Museumsbetrieb grundsätzlich einsteht. In welchem Maße hier kurzfristig oder zum Jahresende ein konkreter Bedarf entsteht, kann derzeit nicht vorhergesagt werden.

 

Nachrangig zu allen staatlichen Hilfen beabsichtigt die Hansestadt daher einen Betrag von einer Million Euro für finanzielle Hilfen bereitzustellen.

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg befindet sich derzeitig noch im Genehmigungsverfahren. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung den entsprechenden Betrag in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht kurzfristig zur Verfügung zu stellen.

 

Sofern die in der Haushaltssatzung festgelegte Liquiditätskreditlinie der Hansestadt nicht mehr ausreichen sollte, ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen. Sobald diese Entwicklung absehbar ist, werden kurzfristig separate Beschlussvorlagen erstellt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 304 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

zu Nr. 1) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die vorgeschlagenen Maßnahmen zu der Gewerbe-, Vergnügungs- und Beherbergungssteuer.

 

zu Nr. 3) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stundung bei Mieten und Pachten.

 

zu Nr. 5) Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Betrag in Höhe von einer Million Euro in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht kurzfristig im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung zu stellen.